Rechtsstreit gewonnen
Liebe zu Chinesin kein Kündigungsgrund

Verliebt, verheiratet, gekündigt – das ist die Geschichte von Metaller Maik Blase. Er heiratete eine Chinesin. Der Arbeitsgeber kündigte daraufhin dem Ingenieur, weil er nun ein „Sicherheitsrisiko“ für die Firma sei. Nach einem Jahr Rechtsstreit sagt jetzt das Landesarbeitsgericht: Der ...

29. Juni 201129. 6. 2011


... Arbeitgeber hat sich rechtswidrig verhalten. Nun also: Gekündigt, gewehrt, gewonnen!

Die Geschichte in Kürze: Maik Blase arbeitete vier Jahre als Leiharbeiternehmer für das Rellinger Unternehmen Autoflug, einen Luftwaffen-Zulieferer. Blase sollte eigentlich in eine Festanstellung übernommen werden. Der Firma war bekannt, dass Blase oft zu seiner Freundin Aiwu Wang nach China flog. Blase hatte sogar mit dem Sicherheitsbeauftragten darüber gesprochen. Ende 2009 heiratete der Ingenieur die Chinesin.

Dann doch die Kündigung
Im März 2010 wurde Blase plötzlich freigestellt. Die Begründung: Zum einen drohe für das Unternehmen die Gefahr, Blase könnte als Spion tätig werden. Zum anderen sei er durch seine chinesische Ehefrau Aiwu besonders erpressbar. Sie könnte entführt werden. Aiwu und ihre Tochter lebten damals noch in China.
Nach der Freistellung folgte im Juni die nächste Frechheit: Blase wurde gekündigt. Jetzt sind auf einmal „betriebliche Gründe“ der Grund. Der Anwalt von Maik Blase kommentierte damals: „Rechtlich gesehen widerspricht die Kündigung mehreren Gesetzen.“ Sie ist vor allem ein klarer Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Der Prozess und die Strafe für den Arbeitgeber
Im August 2010 ging der Prozess los, vor dem Arbeitsgericht Elmshorn. Das Ergebnis: Das Gericht wies die Kündigungsschutzklage ab. Der Argbeitgeber bekam also zunächst die Bescheingung, rechtens gehandelt zu haben. Blase und der Anwalt Klaus Bertelsmann vom DGB-Rechtsschutz ließen aber nicht locker und gingen in die nächste Instanz. Und nun krempelte das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein die Sache um: Die Kündigung war rechtswidrig, so das Urteil. Maik Blase freut sich. Er bekommt nicht nur Recht, sondern auch eine nachträgliche Abfindung. Und hat endlich Ruhe in der Sache. Und übrigens: Er arbeitet längst woanders.

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