Betriebsrat – auch für Leiharbeiter
Leiharbeiter profitieren von Betriebsräten

Leiharbeit wird oft von Unternehmen missbraucht. Der Fall Schlecker hat das mal wieder bewiesen. Ein Betriebsrat kann Leiharbeiter unterstützen, damit sie nicht benachteiligt werden. Wir erklären, wie das geht.

3. Februar 20103. 2. 2010


Als Leiharbeitskraft haben Sie nicht nur einen, sondern zwei Arbeitgeber. An den einen bindet Sie ein Arbeitsvertrag. Doch Ihr Verleiher unternimmt alles, um Sie möglichst nie zu Gesicht zu bekommen. Beim anderen arbeiten Sie, können aber mit ihm nicht über Geld und Arbeitszeit reden. Beide Arbeitgeber haben einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag miteinander geschlossen. Das hat für Sie weitreichende Konsequenzen.

Wer ist wofür zuständig?

Geld, Arbeitszeit, Urlaub und Zuschläge – alle Fragen zum Arbeits- und Tarifvertrag müssen Sie mit einem für Sie schwer greifbaren Arbeitgeber bereden. Auch für Mutterschutz und Elternzeit ist er zuständig. Der Chef im Einsatzbetrieb kümmert sich nur um Fragen rund um Ihren Arbeitsplatz und Ihre Arbeitsleistung.
Gleiches gilt für die Rechte und Aufgaben der Betriebsräte in Ihrer Leiharbeitsfirma und in Ihrem Einsatzbetrieb. In der Praxis verursacht das oft Probleme. Umso wichtiger ist es, dass Sie mit Ihrer Stimme für eine kompetente Interessenvertretung sorgen.

Wie hilft der Betriebsrat?

Im Alltag hilft Ihnen als Leiharbeitskraft der Betriebsrat im Einsatzbetrieb. Er bestimmt mit

  • bei Beginn und Ende der Arbeitszeit, bei Schichtplänen und Überstunden
  • beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • bei der Zuweisung von Arbeit und der Versetzung von Beschäftigten
  • in Fragen der Verhaltens- und Leistungskontrolle.

Er wacht darüber, dass Sie das gleiche Entgelt erhalten wie die Stammbelegschaft, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen. Er überprüft, dass Überstunden, Nacht- und Wochenendarbeit gemeldet werden, damit Ihre Leiharbeitsfirma die tariflichen Zuschläge bezahlt. Und er kann sich dafür einsetzen, dass Leiharbeitskräfte übernommen werden.

Doppelt hält besser

Auch in Ihrer Leiharbeitsfirma sollte ein Betriebsrat mitreden, etwa bei der vertraglichen Arbeitszeit, bei der Urlaubs- und der Einsatzplanung. Doch meist fehlt eine Beschäftigtenvertretung. Die IG Metall will diese Mitbestimmungslücken schließen und unterstützt Beschäftigte, die einen Betriebsrat gründen wollen.

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