Sozialwahl: IG Metall kritisiert Änderungsvorschläge zum Wahl...
IG Metall befürchtet Zersplitterung der Gremien

Der Bundessozialwahlbeauftragte Gerald Weiß will die „Friedenswahlen“ abschaffen. Was ist das? Friedens- und Urwahlen sind die beiden Verfahren bei den Sozialwahlen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung. Mit einem Verbot der Friedenswahlen befürchtet die IG Metall, dass die ...


26. September 201226. 9. 2012


... gewählten Gremien zersplittert und geschwächt werden.

Alle sechs Jahre entscheiden die Bürger bei den Sozialwahlen, wie sich die Gremien der Selbstverwalter in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung zusammensetzen. Das Wahlsystem sieht zwei Verfahren vor, nach denen die Vertreter bestimmt werden:

Bei den „Wahlen mit Wahlhandlung“, den so genannten „Urwahlen“, werden die Versicherten mit einem Wahlbrief zur aktiven Wahl aufgerufen. Anders bei den „Friedenswahlen“: Hier handelt es sich um „Wahlen ohne Wahlhandlung“, bei denen die beteiligten Organisationen – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – ihre Vertreter auf Wahllisten vorschlagen. Die Kandidaten gelten dann mit Ablauf der Sozialwahl als gewählt. Diese Form der Wahl ist vom Bundesverfassungsgericht legitimiert.

IG Metall will Friedenswahlen beibehalten

Jetzt hat sich Bundessozialwahlbeauftragter Gerald Weiß zu Wort gemeldet und will die Friedenswahlen zumindest bei den Krankenkassen abschaffen. Weiß, der auch CDU-Bundestagsabgeordneter ist, plädiert stattdessen für „echte“ Wahlen wie bei den Urwahlen.

Die IG Metall sieht das anders und will die Friedenswahlen beibehalten. „Mit einem generellen Verbot der Friedenswahlen und dem erleichterten Zugang für fragwürdige Listen droht eine Zersplitterung und dadurch Schwächung der Gremien. Die Leidtragenden sind am Ende die Versicherten“, sagt Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied und Sozialexperte der IG Metall.

Das Bemühen des Bundeswahlbeauftragten, die Rechte der Selbstverwaltung auszuweiten und für mehr Transparenz zu sorgen, überstützt die IG Metall. Aber: „Mehr Rechte kommen den Versicherten nur dann zu Gute, wenn die Selbstverwaltungsgremien handlungsfähig bleiben“, erklärt Urban. Die Gewerkschaften gewährleisten eine versichertennahe Interessenvertretung, die sich für Solidarität sowie für Qualität und Wirtschaftlichkeit sozialer Leistungen einsetzt. Das gilt es zu erhalten und auszubauen.

Drittes Wahlverfahren möglich

Wird die Friedenswahl abgeschafft und die Listenverbindung verboten, kann das die Versichertenbank spalten. Die soziale Selbstverwaltung in der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung ermöglicht den Betroffenen Schutz, indem sie Betroffene beteiligt. Die IG Metall plädiert deshalb dafür, bei der Friedenswahl die Mandate nach Branchen, Regionen und Versichertengruppen angemessen zu verteilen und zu repräsentieren.

Dieser Prozess gilt es allerdings, transparent zu gestalten und allen Interessierten zu ermöglichen, mitzuwirken. Denkbar wäre auch, neben den Ur- und Friedenswahlen ein drittes Wahlverfahren zu etablieren, das unter bestimmten Umständen eine Persönlichkeitswahl ermöglicht.