
Gesetzliche Krankenversicherung
Erfolgsgeschichten aus der Selbstverwaltung
Hörgeräte-Versorgung verbessert
Im Fall eines an Taubheit grenzenden Schwerhörigen hatte das Bundessozialgericht entschieden, dass die Kasse eine bessere Versorgung zahlen muss. Die Kassen haben dies nicht an die große Glocke gehängt, wohl aber die IG Metall-Selbstverwalter. Sie haben für einen neuen, höheren Festbetrag gesorgt. Sie waren außerdem der Meinung, dass der Leitgedanke eines "optimalen Behinderungsausgleichs" auch für die Gruppe der mittel- bis hochgradig Schwerhörigen gelten müsse. So kam Bewegung auf.
Die Selbstverwaltung hat verlangt, dass der GKV-Spitzenverband die Hörgeräte-Versorgung überprüft und die technischen Anforderungen anpasst. Im Ergebnis wurden die Festbeträge verdoppelt. Die Hörgeräteakustiker müssen hochwertige Hörgeräte zum neuen Festbetrag anbieten, hohe Aufzahlungen entfallen.
Gesundheitsförderung neu ausgerichtet
Krankenkassen sind per Gesetz verpflichtet, Maßnahmen zur Gesundheitsförderung anzubieten. Gewerkschaftliche Selbstverwalter setzen sich dafür ein, dass die Beiträge für vernünftige und wirksame Maßnahmen eingesetzt werden: Statt die individuelle Gesundheitsförderung auszubauen und Geld für Fitness-Kurse zu zahlen, sollen die Kassen vorrangig in Betrieben mit belastenden Arbeitsbedingungen aktiv werden sowie in Kindergärten, Schulen und sozialen Brennpunkten.
Das sieht inzwischen auch der Gesetzgeber so und hat Mindestbeträge für betriebliche und außerbetriebliche Gesundheitsförderung festgesetzt.
Hilfe für Kranke
Wer länger als sechs Wochen krank ist, bekommt Krankengeld von der Kasse. Doch das begleitende Krankengeldfallmanagement ist nicht immer das Gelbe vom Ei. Nicht selten werden Langzeitkranke unter Druck gesetzt wieder zu arbeiten oder aber Rente zu beantragen. Das darf nicht sein.
Die Selbstverwalter der IG Metall haben in ihren Kassen den Umgang mit Kranken unter die Lupe genommen und Verbesserungen erreicht. So darf zum Beispiel die Kasse nicht auffordern, einen Rentenantrag zu stellen. Sie kann bei Zweifel an der Arbeitsfähigkeit allerdings einen Reha-Antrag verlangen.
Unterstützung bei Verdacht auf Berufskrankheit
Wenn eine Krankheit beruflich bedingt und als Berufskrankheit anerkannt ist, ist nicht die Krankenkasse, sondern die Berufsgenossenschaft zuständig. Das entlastet nicht nur die Krankenkasse, sondern nützt auch den Betroffenen, denn es gilt ein anderer, weitergehender Versorgungsgrundsatz. Auch Zuzahlungen oder Eigenanteile der Versicherten sind nicht vorgesehen. Aber eine berufliche Verursachung nachzuweisen, ist äußerst schwierig.
Ein IG Metall-Selbstverwalter hat erreicht, dass seine Krankenkasse ein Programm zur Unterstützung von Versicherten eingeführt hat, deren Krankheit vermutlich beruflich verursacht wurde. Die Kasse wartet nicht, dass Versicherte einen Verdacht auf Berufskrankheit melden, sondern prüft von selbst, ob sich unter den Erkrankungsfällen aus ihrem Versichertenkreis Patienten mit Anhaltspunkten für eine Berufskrankheit befinden. Diese werden aufgeklärt, beraten und umfassend unterstützt, bis hin zur Klage.
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