Tipps für einen guten Start im Betrieb

Wer jetzt eine Ausbildung startet, für den beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Auszubildende haben Pflichten im Betrieb – aber auch eindeutige Rechte. Hier erfährst Du, welche das sind.

1. September 20201. 9. 2020
Antonela Pelivan


Probezeit

Das Berufsbildungsgesetz regelt, dass die Probezeit von Azubis mindestens einen und höchstens vier Monate dauern darf. In dieser Zeit können Arbeitgeber und Auszubildende das Ausbildungsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe eines Grunds schriftlich kündigen.


Arbeits- und Gesundheitsschutz 

Dein Arbeitgeber muss im Betrieb für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sowie Auszubildenden sorgen. Das gilt umso mehr in Zeiten von Corona. In den Betrieben gibt es daher für jede Branche entsprechende Arbeitsschutzstandards und Hygieneregeln. Du musst darüber informiert werden.


Berufsschule 

Der Arbeitgeber muss Dich für den Unterricht bezahlt freistellen. Gleiches gilt für Prüfungen und Schulveranstaltungen, schulisch veranlasste Betriebsbesichtigungen oder für Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte.


Ausbildungsinhalte 

Ziel und Aufgabe Deiner Ausbildung ist es, alle Fertigkeiten und Inhalte Deines Berufs zu erlernen. Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es für jeden Beruf einen festgelegten Rahmen für die Ausbildung: die sogenannte Ausbildungsordnung. Die Inhalte der Ausbildung und die Prüfungsanforderungen sind im Ausbildungsrahmenplan genau festgehalten. Er regelt, was Du zu welchem Zeitpunkt lernen musst.


Ausbildungsnachweis 

Im Ausbildungsnachweis, auch Berichtsheft genannt, steht, was Du in Deiner betrieblichen Ausbildung gemacht und gelernt hast. Der Arbeitgeber muss es Dir kostenlos zur Verfügung stellen. Weil das Berichtsheft Bestandteil Deiner Ausbildung ist, darfst Du es während Deiner Arbeitszeit schreiben. Die Berichtshefte sind eine Zulassungsvoraussetzung für die Zwischen- und Abschlussprüfung. Deshalb musst Du sie immer vollständig ausfüllen und vom Ausbilder durchsehen sowie unterschreiben lassen.


Überstunden 

Lass Dich in Deiner Ausbildung nicht auf Überstunden ein. Wer eine Ausbildung macht, ist ausschließlich für den Zweck beschäftigt, einen Beruf zu erlernen. Dazu reicht die tägliche Ausbildungszeit völlig aus. Ordnet der Arbeitgeber Überstunden an, müssen diese immer dem Ausbildungszweck dienen. Das heißt, ein Ausbilder muss anwesend sein und Ausbildung muss stattfinden. Der Arbeitgeber muss Überstunden mit Mehrarbeitszuschlag auszahlen oder mit entsprechendem Zeitzuschlag durch Freizeit ausgleichen.


Arbeitszeit 

In Deinem Ausbildungsvertrag ist Deine wöchentliche Arbeitszeit festgelegt und geregelt, wann Du morgens im Betrieb sein musst und wann Du Feierabend hast. Pausen zählen nicht als Arbeitszeit. In tariflich organisierten Bereichen der IG Metall gilt je nach Branche meist die 35-Stunden-Woche.


Nachtarbeit

Das Jugendarbeitsschutzgesetz verbietet Minderjährigen, zwischen 20 und 6 Uhr zu arbeiten. Volljährige Azubis betrifft diese Einschränkung nicht.


Arbeitskleidung 

In vielen Berufen ist das Tragen von Schutzkleidung vorgeschrieben. Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) soll Dich vor Gefahren am Arbeitsplatz schützen, um Deine Gesundheit zu erhalten. Zur PSA zählen beispielsweise der Gehörschutz, spezielle Handschuhe, Sicherheitsschuhe und Schutzhelme. Die Schutzkleidung muss Dir Dein Arbeitgeber kostenfrei zur Verfügung stellen.


Werkzeuge 

Das Berufsbildungsgesetz regelt: Alle Arbeitsmittel, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen erforderlich sind, müssen Dir vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehören insbesondere Werkzeuge und Werkstoffe.


Zwischenprüfung 

Die Zwischenprüfung ist ein Test zur Halbzeit Deiner Ausbildung. Sie soll den Ausbildungsstand und mögliche Lücken sichtbar machen, deshalb zählt das Ergebnis auch nicht in die Gesamtnote Deiner Ausbildung. In vielen Ausbildungsberufen wurde die Zwischenprüfung aber durch die sogenannte Abschlussprüfung Teil 1 ersetzt. Das Ergebnis zählt zu 40 Prozent für die Gesamtnote.


Krankheit 

Wer krank ist, muss sich nicht zur Arbeit schleppen. Aber Du musst Dich im Betrieb krankmelden. Wenn Du länger als drei Tage krank bist und im Betrieb keine anderen betrieblichen oder tariflichen Regeln gelten, musst Du eine „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ vorlegen, also ein ärztliches Attest. Manche Chefs wollen ab dem ersten Tag ein Attest – was erlaubt ist. Wenn Du am Berufsschultag krank bist, musst Du trotzdem den Arbeitgeber informieren und zusätzlich die Berufsschule. Wenn Du wegen Krankheit eine Klassenarbeit verpasst, musst Du sie nachschreiben, wenn Du wieder gesund bist.

 


Tipps und Infos der IG Metall

  • Jugendportal: Mehr Tipps rund um Ausbildung, (duales) Studium und Berufseinstieg findest Du hier: igmetall.de/jugend
  • Ansprechpartner: Hier findest Du Deine Geschäftsstelle: igmetall.de/vor-ort
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