Unbegrenzt: Chancen in Europa

Immer mehr Menschen entdecken Europa für sich. Für einige Jahre im europäischen Ausland zu leben und zu arbeiten, ist heute einfacher denn je. Dennoch gibt es einiges zu beachten.

1. April 20191. 4. 2019
Martina Helmerich


Dank der Europäischen Union (EU)?haben Arbeitnehmer das Recht auf Freizügigkeit. Das heißt: Jeder EU-Bürger kann ohne Arbeitserlaubnis als Angestellter oder Selbstständiger in jedem EU-Land und darüber hinaus in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz arbeiten. Gerade hoch qualifizierte Arbeitskräfte haben gute Chancen, im Ausland eine Stelle zu finden.

Bisher nehmen nur drei Prozent aller Europäer diese Möglichkeit in Anspruch ― allerdings mit steigender Tendenz. Vor allem junge Menschen nutzen die Vorteile, die sich aus einer beruflichen Erfahrung im europäischen Ausland ergeben. Jeder hat das Recht, in Sachen Sozialleistungen und Steuern genauso behandelt zu werden wie die Staatsangehörigen des Aufnahmelands. Wer in Europa arbeiten, studieren oder eine Ausbildung machen will, kann sich Unterstützung holen.


Arbeitssuche

Bei der Suche nach Arbeit in einem anderen EU-Land hat jeder EU-Bürger den Anspruch auf die gleiche Hilfestellung von den nationalen Arbeitsämtern wie Staatsangehörige des Ziellands. Über EURES, das Portal zur beruflichen Mobilität (siehe Hinweise rechts), kann man sich bei der Stellensuche in Europa beraten lassen. EURES ist ein Kooperationsnetzwerk, das die Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der EU erleichtern soll. Hierzulande ist der DGB mit in die EURES-Beratung eingebunden.


Grenzgänger

Es gibt jetzt schon zahlreiche Beschäftigte, die in Deutschland an der Grenze zum Nachbarland leben und dorthin zum Arbeiten pendeln. Das Phänomen gibt es etwa im Raum Freiburg, wo viele als sogenannte Grenzgänger nach Frankreich pendeln. Eine ähnlich grenzüberschreitende Mobilität gibt es am Niederrhein oder an der Grenze zu Dänemark. Wer täglich oder zumindest einmal wöchentlich an seinen Wohnort zurückkehrt, der in einem anderen EU-Land liegt, als sein Arbeitsort, ist Grenzgänger.

In den Grenzregionen mit vielen Aus- und Einpendlern gibt es vor Ort Beratungsstellen, zum Beispiel zum Thema Krankenversicherung. Wer in einem EU-Land arbeitet und in einem anderen wohnt, hat auf beiden Seiten der Grenze Anspruch auf medizinische Behandlung. Beschäftigte müssen sich in dem Land anmelden, in dem sie arbeiten. Auf Antrag bei der Krankenkasse dürfen sie Krankenversicherungsleistungen im Wohnsitzland in Anspruch nehmen.


Entsendung

Kurzzeitig ins Ausland entsandte Beschäftigte können weiterhin in ihrem Heimatland, aus dem sie entsandt wurden, versichert bleiben. Bei weniger als zwei Jahren spricht man von kurzzeitiger Entsendung. Beschäftigte müssen das ihrer Krankenkasse melden. Dann haben sie und ihre Familien während des Auslandsaufenthalts Anspruch auf Gesundheitsversorgung. Wer nicht angestellt ist, hat über die Europäische Krankenversicherungskarte die Möglichkeit, sich zu versichern. Wer im Gastland eine Anstellung hat, muss sich vor Ort um eine Krankenversicherung bemühen.


Was ist mit der Rente?

Manche Berufstätige kehren im Ruhestand wieder in ihr Heimatland zurück. Umgekehrt zieht es viele Rentner am Lebensabend in die Ferne. Sie lassen sich ihre Rente im Ausland auszahlen. Das alles ist möglich und muss im Einzelfall von den Verbindungsstellen der Deutschen Rentenversicherung geprüft werden. Generell gilt: Bestimmte Zeiten im Ausland begründen einen Anspruch auf deutsche Rente.


Arbeitslosigkeit

Wenn man im Ausland tätig ist und arbeitslos wird, gelten die dortigen Regelungen zu Anwartschaft, Berechnung und Bezugsdauer. Man kann die Leistungen dann aber für mindestens drei Monate nach Deutschland mitnehmen, wenn man sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos meldet.


Studium, Praktikum, Ausbildung

Für Studenten, Schüler und Auszubildende ist das Austauschprogramm Erasmus interessant. Grundgedanke ist, jungen Europäerinnen und Europäern Lust zu machen, die Zukunft der EU mitzugestalten. Das Programm will jungen Menschen das Gefühl einer aktiven europäischen Bürgerschaft vermitteln und unterstützt transnationale Jugendinitiativen. Wer eine betriebliche Ausbildung macht, hat das Recht, bis zu einem Viertel der Dauer im Ausland zu verbringen. Wer zu Studium, Berufsausbildung oder Betriebspraktikum ins Ausland geht, muss im Gastland umfassend krankenversichert sein.

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