Persönliche Schutzausrüstungen minimieren das Verletzungsrisiko beim Arbeiten. Damit die Ausrüstung gut schützt, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Regeln beachten.
Max Mayr führt der Weg jeden Morgen zuerst an seinen Spind: Dort streift er sich Schutzbrille, Handschuhe, Helm und Gehörschutz über. Schnell noch die Arbeitsschuhe angezogen, dann kann es losgehen. Anfangs fragte er sich, ob das alles denn nötig ist, die schwere Ausrüstung und der Aufwand. Nach einem Arbeitsunfall, bei dem ihm der Helm das Leben gerettet hat, ist er froh über seine persönliche Schutzausrüstung.
Trotz guter Arbeitsplatzgestaltung gibt es nach wie vor Tätigkeiten, die potenziell gefährlich sind. Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) hilft Risiken zu minimieren.
Persönlich Grundsätzlich sollte der Arbeitgeber jedem Mitarbeiter eine eigene PSA zur Verfügung stellen, auch aus ergonomischen und hygienischen Gründen. Dabei ist es wichtig, dass der Arbeitgeber auf die Bedürfnisse der Mitarbeiter achtet. Eine Schutzhose für Männer zum Beispiel ist nur begrenzt für Frauen verwendbar.
Im Gegensatz zur Arbeitskleidung ohne Schutzfunktion, wie etwa dem „Blaumann“, muss der Arbeitgeber die Schutzausrüstungen kostenlos zur Verfügung stellen und bei Bedarf ersetzen. Die PSA sollte während der gesamten Arbeitsschicht verfügbar sein.
Sicher Vor dem Schichtbeginn überprüft Mayr nochmal seine Ausrüstung. Damit eine PSA wirklich schützt, muss sie einwandfrei sein. Helme mit Rissen, Schutzbrillen mit Sprüngen oder beschädigte Schuhsohlen dürfen nicht mehr verwendet werden. Einfache Schutzausrüstungen darf man selbst warten, für komplexere gibt es spezielle Werkstätten. Bei vielen Ausrüstungen muss die richtige Anwendung und das Verhalten im Notfall geübt werden.
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