Zeitschrift Gute Arbeit – Oktober 2010
Gefährdungsbeurteilung: Beschäftigte beteiligen

Für den Arbeits- und Gesundheitsschutz müssen sich Betriebs- und Personalräte oftmals die innenpolitischen Freiräume erkämpfen und sichern. Um Gefährdungsbeurteilungen durchzusetzen, können sie auf der rechtlichen Ebene auf die Einigungsstelle setzen. Alternativ und ergänzend sollten ...


... Betriebsräte außerdem den innerbetrieblichen Diskurs stärker nutzen und die Beschäftigten mit aktivierenden Befragungen beteiligen.

„Man muss sich als Betriebsrat einfach verschiedene Kompetenzen erarbeiten, um der anderen Seite auf Augenhöhe begegnen zu können. Sonst wird man nieder gemacht“, konstatiert ein Betriebsratsmitglied. Machmal erfordern unterschiedliche betriebliche Interessenlagen, dass sich Betriebsräte nicht nur Wissen, sondern auch Kompetenzvorsprünge aneignen bzw. erarbeiten müssen.

Beschäftigte beteiligen – Diskurshoheit gewinnen
Die innerbetriebliche Diskurshoheit hängt in hohem Maße auch davon ab, wie Beschäftigte beteiligt werden. Denn Interessenvertreter und Gesundheitsschützer, die sich des Rückhalts der Beschäftigten sicher sein können, bringen selbstbewusst deren Anliegen beim Management zu Gehör.

Aktivierende Befragung als Vorstufe zur Gefährdungsbeurteilung
Als Vorstufe zur Gefährdungsbeurteilung können Interessenvertreter eine Beschäftigtenbefragung durchführen. Eine solch „aktivierende Befragung“ entlässt jedoch keineswegs den Arbeitgeber aus der Verantwortung für eine Gefährdungsbeurteilung. Eine „aktivierende Befragung“ kann Betriebs- und Personalräten dabei helfen, betriebliche Koalitionen zu schmieden, um sich gegen etwaige Widerstände des Managements zu beahaupten.

Die „aktivierende Befragung“ kann für die Beschäftigten aber auch sehr informativ sein und einen unmittelbaren Nutzwert haben. Dabei erfährt der Eine oder die Andere zum ersten Mal von einer eventuellen Überforderungssituationen an seinem bzw. ihrem Arbeitsplatz. Aber auch davon, dass es gesetzlich vorgeschrieben ist, eine Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitsplatz durchzuführen.

Die Autorinnen und Autoren

  • Dr. Karina Becker ist Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Arbeits-, Industrie- und Wirtschaftssoziologie am Institut für Soziologie der Friedrich-Schiller-Universität Jena.
  • Prof. Dr. Ulrich Brinkmann ist Arbeits- und Industriesoziologe an Universität Trier.
  • Thomas Engel ist Soziologe, lehrt und forscht als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Arbeits-, Industrie- und Wirtschaftssoziologie der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Gemeinsamer Kontakt: jena-pargema@listserv.uni-jena.de
  • Rolf Satzer ist Diplom-Psychologe in Köln, arbeitet freiberuflich an Forschungsprojekten mit den Schwerpunkten Arbeitsbedingungen und Gesundheit, Qualifizierung und Technologie.


Weitere Informationen

Der Artikel ist ein gekürzter und leicht bearbeiteter Vorabdruck aus dem „Handbuch Gesundheit & Beteiligung – Neue Instrumente für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz“ von den oben genannten Autoren. Das Buch erscheint Ende 2010 im VSA-Verlag Hamburg. Die hier ausgewählten Auszüge geben Antworten darauf, wie zur Gefährdungsbeurteilung strategisch hingeführt werden kann.

Neu auf igmetall.de

Newsletter bestellen