
Eine tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter einschließlich der Aspekte der sexuellen oder der geschlechtlichen Vielfalt lässt im Betrieb auf sich warten. Lesbische, schwule, bisexuelle, transgeschlechtliche, intergeschlechtliche oder queere Beschäftigte (LSBTIQ*) sind im Betrieb oftmals mit Vorurteilen und Stereotypen konfrontiert. Ziel des Seminars ist es, diese zu überwinden. Dafür zeigen sich gute Ansatzpunkte in den Gesetzen und in der aktuellen Rechtsprechung. Betriebsräte, Interessenvertretungen und die Akteur*innen der Zivilgesellschaft wollen gute Arbeitsbedingungen für alle Menschen erreichen. Dies bedeutet, Unterschieden Raum zu geben und dort, wo es Nachteile gibt, aktiv zu werden. Wie kann ein betrieblicher Prozess aussehen, der das Thema respektvoll angeht und gemeinsame Lernprozesse initiiert, gleichzeitig aber auf Bedenken und mögliche Konfliktpunkte eingeht?
Grundwissen zum Thema Geschlechtervielfalt und der Vielfalt queerer Menschen
gleichstellungsspezifische Aufgaben des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz
rechtliche Grundlagen der Anerkennung von Geschlechtervielfalt am Arbeitsplatz (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Grundgesetz und europäische Richtlinien, Individualarbeitsrecht mit mitbestimmungsrechtlichen Bezügen)
von Grundsatzentscheidungen bis Alltagsfragen - Herausforderungen und Umsetzungsideen auf betrieblicher Ebene, auch anhand von Good-Practice- Beispielen
Erarbeitung von Handlungsmöglichkeiten für die Betriebsratsarbeit
Neuerungen durch das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG), guter betrieblicher Umgang mit Transitionen
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| Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
|---|---|---|---|
| Sprockhövel | 29.06.2026 - 01.07.2026 | S00026277 | Verfügbar |