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Der Betriebsrat in Betrieben ohne Tarifbindung

Tarif- und Wirtschaftspolitik | Tarifverträge, Entgelt und Leistung

Kategorie

  • Tarif- und Wirtschaftspolitik
  • Tarifverträge, Entgelt und Leistung

Freistellung

  • § 37,6 BetrVG
  • § 179,4 SGB IX

Weitere Informationen

Zielgruppe

  • Betriebsräte
  • SBV

Weitere Informationen

0 69/66 93 – 25 08

bildung@igmetall.de

In nicht tarifgebundenen Betrieben arbeiten die betrieblichen Interessenvertretungen unter erschwerten Bedingungen: Sie sind mit gesetzlichen Bestimmungen konfrontiert. Diese sind fu¿r die Bescha¿ftigten weitaus ungu¿nstiger als die Tarifverträge, die in tarifgebundenen Betrieben gelten. Nach § 77 (3) BetrVG dürfen Themen, die normalerweise tariflich geregelt werden, nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Daher gehen wir der Frage nach, welche Beteiligungsrechte der Betriebsrat effektiv nutzen kann, ohne gegen diese Vorgabe zu verstoßen und wie man eine verbessernde Betriebsvereinbarung erreichen kann, ohne einen »Ersatz-Tarifvertrag« abzuschließen. Im Seminar eror¿ tern wir, wie sich die Arbeit von Betriebsrat¿ *innen in tarifgebundenen Betrieben von denen in nicht tarifgebundenen unterscheidet. Wir klären, welche Folgen es hat, wenn sich der Arbeitgeber an einen Tarifvertrag »anlehnt« oder wenn lediglich im Arbeitsvertrag Bezug auf den Tarifvertrag genommen wird. Einen Schwerpunkt des Seminars bilden die Mitbestimmungsrechte für betriebliche Entgeltordnungen, Einmalzahlungen und Entgelterhöhungen. Neben der Frage nach der Gestaltung von Arbeitsbedingungen in nicht tarifgebundenen Betrieben besprechen wir auch, wie eine Tarifbindung (wieder) hergestellt werden kann - und natürlich die Rolle der Interessenvertretung dabei.

Themen im Seminar "Der Betriebsrat in Betrieben ohne Tarifbindung"

  • Unterschiede zwischen tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Betrieben bzw. Unternehmen

  • rechtliche und politische Stellung von Tarifverträgen im Handeln von Betriebsrät *innen - auch in Betrieben ohne Tarifbindung

  • Grundlagen des Tarifrechts: Nachbindung beziehungsweise Nachwirkung, Anlehnung an den Tarifvertrag, arbeitsvertragliche Regelungen

  • Rechtsstellung von Tarifverträgen gegenüber Betriebsvereinbarungen: Tarifvorrang des § 77 (3) i.V.m. § 87 (1) Satz 1 BetrVG

  • Handlungsmöglichkeiten nach dem Entgelttransparenzgesetz, insbesondere gemäß §§ 13 und 15

  • Regelungs- und Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats im Rahmen von Betriebsvereinbarungen, insbesondere bei einer betrieblichen Entgeltordnung, Einmalzahlungen und Entgelterhöhungen

  • Welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat, eineTarifbindung (wieder) herzustellen?

Aktuelle Seminar Termine "Der Betriebsrat in Betrieben ohne Tarifbindung"

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StandortZeitraumSeminar-Nr.Verfügbarkeit
Bad Orb 14.09.2026 - 18.09.2026O00026384Verfügbar
Inzell 12.10.2026 - 16.10.2026K00026425Verfügbar
Bad Orb 14.12.2026 - 18.12.2026O00026511Verfügbar
Standort
Bad Orb
Zeitraum
 14.09.2026 - 18.09.2026
Seminar-Nr.
O00026384
Verfügbarkeit
Verfügbar
Standort
Inzell
Zeitraum
 12.10.2026 - 16.10.2026
Seminar-Nr.
K00026425
Verfügbarkeit
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Standort
Bad Orb
Zeitraum
 14.12.2026 - 18.12.2026
Seminar-Nr.
O00026511
Verfügbarkeit
Verfügbar