
Seit 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Es verpflichtet alle Unternehmen mit mehr als 3.000 Arbeitnehmer*innen, die ihre Hauptverwaltung, ihren Verwaltungs- oder Satzungssitz oder eine Zweigniederlassung in Deutschland haben, ihre Lieferketten im In- und Ausland auf die Verletzungen von grundlegenden Menschenrechts- und Umweltstandards zu überprüfen. Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden fallen ab Januar 2024 unter dieses Gesetz. Kleinere Unternehmen können als Teil einer Lieferkette wiederum auch von den Sorgfaltspflichten ihrer Kunden betroffen sein. Betriebsräte, Wirtschaftsausschüsse und Aufsichtsräte haben dabei entscheidende Rechte und Handlungsmöglichkeiten. Im Seminar erarbeiten sich die Teilnehmer*innen konkrete Ansätze für ihr Unternehmen.
Worum geht es beim Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz?
Was bedeutet das für die AN-Vertretungen
Anwendungsbereich § 1 Abs. 1,3 LkSG
Die unternehmerischen Sorgfaltspflichten des LkSG
Handlungsmöglichkeiten für
Betriebsrat (GBR/KBR/EBR)
Wirtschaftsausschuss
AN-Vertreter *innen im Aufsichtsrat
Allgemeine Stellschrauben und Parameter des Risikomanagements sowie Änderungen durch das LkSG
Welche Herausforderungen ergeben sich für die Praxis?
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| Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
|---|---|---|---|
| Nürnberg | 11.11.2026 - 13.11.2026 | K00026465 | Verfügbar |