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Das Lieferkettengesetz betrieblich umsetzen

Tarif- und Wirtschaftspolitik | Betriebswirtschaft verstehen und gestalten

Kategorie

  • Tarif- und Wirtschaftspolitik
  • Betriebswirtschaft verstehen und gestalten

Freistellung

  • § 37,6 BetrVG

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Zielgruppe

  • Betriebsräte

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bildung@igmetall.de

Seit 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Es verpflichtet alle Unternehmen mit mehr als 3.000 Arbeitnehmer*innen, die ihre Hauptverwaltung, ihren Verwaltungs- oder Satzungssitz oder eine Zweigniederlassung in Deutschland haben, ihre Lieferketten im In- und Ausland auf die Verletzungen von grundlegenden Menschenrechts- und Umweltstandards zu überprüfen. Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden fallen ab Januar 2024 unter dieses Gesetz. Kleinere Unternehmen können als Teil einer Lieferkette wiederum auch von den Sorgfaltspflichten ihrer Kunden betroffen sein. Betriebsräte, Wirtschaftsausschüsse und Aufsichtsräte haben dabei entscheidende Rechte und Handlungsmöglichkeiten. Im Seminar erarbeiten sich die Teilnehmer*innen konkrete Ansätze für ihr Unternehmen.

Themen im Seminar "Das Lieferkettengesetz betrieblich umsetzen"

  • Worum geht es beim Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz?

  • Was bedeutet das für die AN-Vertretungen

  • Anwendungsbereich § 1 Abs. 1,3 LkSG

  • Die unternehmerischen Sorgfaltspflichten des LkSG

  • Handlungsmöglichkeiten für

  • Betriebsrat (GBR/KBR/EBR)

  • Wirtschaftsausschuss

  • AN-Vertreter *innen im Aufsichtsrat

  • Allgemeine Stellschrauben und Parameter des Risikomanagements sowie Änderungen durch das LkSG

  • Welche Herausforderungen ergeben sich für die Praxis?

Aktuelle Seminar Termine "Das Lieferkettengesetz betrieblich umsetzen"

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StandortZeitraumSeminar-Nr.Verfügbarkeit
Nürnberg 11.11.2026 - 13.11.2026K00026465Verfügbar
Standort
Nürnberg
Zeitraum
 11.11.2026 - 13.11.2026
Seminar-Nr.
K00026465
Verfügbarkeit
Verfügbar