
Die Betriebsvereinbarung ist eine der möglichen Anspruchsgrundlagen im Arbeitsrecht. Werden in der Betriebsvereinbarung Rechte für Arbeitnehmer*innen festgelegt, können diese eingeklagt werden. Als »Gesetz des Betriebes« hat die Betriebsvereinbarung unmittelbare und zwingende Wirkung. Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die dem Betriebsrat einen sicheren Umgang bei Verhandlung und Abschluss von Betriebsvereinbarungen ermöglichen. Scheitern die Verhandlungen, muss der Betriebsrat das Instrumentarium Einigungsstelle handhaben können.
Betriebsvereinbarung nach BetrVG: Begriffsklärung, Schriftform, zulässiger Inhalt, Durchführung durch den Arbeitgeber, Verstöße gegen diese Verpflichtung und deren Ahndung
Kündigung von Betriebsvereinbarungen, Nachwirkung, ablösende Betriebsvereinbarung, erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen
Tarifvorbehalt (§ 77(3) und § 87(1) einl. Satz BetrVG), Günstigkeitsprinzip, Abgrenzung zur Regelungsabrede
Zustandekommen von Betriebsvereinbarungen: Verhandlung mit dem Arbeitgeber, Entwürfe, Abschluss, Unterzeichnung, Regelungszuständigkeit (Betriebsrat, Gesamt- oder Konzernbetriebsrat)
Einigungsstellenverfahren (§ 76 BetrVG): Errichtung der Einigungsstelle, Verfahren vor der Einigungsstelle, Wirkung und Umsetzung der Beschlüsse, Kosten
Beauftragung von Sachverständigen (§ 80(3) in Verbindung mit § 40 BetrVG)
Streitigkeiten über Inhalt und Geltung einer Betriebsvereinbarung
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| Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
|---|---|---|---|
| Inzell | 15.06.2026 - 19.06.2026 | K00026250 | Verfügbar |