
Industrie 4.0 oder die Elektrifizierung stellen den betrieblichen Umweltschutz vor neue Herausforderungen. LED-Beleuchtung, Energierückgewinnung beider Hallenbelüftung und Fuhrparkmanagement sind nur wenige praktische Beispiele, wie sich der Betriebsrat in den betrieblichen Umweltschutz einbringen kann. Seit 2001 ist seine Förderung als Aufgabenfeld des Betriebsrats in das Betriebsverfassungsgesetz integriert worden. Aufgrund der großen Bedeutung für die Gesundheit der Arbeitnehmer*innen hat der Betriebsrat verschiedene Beteiligungsrechte wahrzunehmen. Er kann sein Vorschlagsrecht nutzen, um neue Ideen für einzubringen. Das Seminar zeigt die Pflichten der Arbeitgeber auf und erklärt die Aufgaben und Möglichkeiten des Betriebsrats anhand praktischer Beispiele. Wir behandeln den betrieblichen Umweltschutz auch im Zusammenhang mit digitaler Transformation und Industrie 4.0.
Verzahnung von Arbeitsschutz und betrieblichen Umweltschutz in gesetzlichen Vorschriften (zum Beispiel §§ 1, 21 GefStoffV)
Aufgaben des BR im betrieblichen Umweltschutz (zum Beispiel § 80 (1) Nr. 2 und 9, § 89 BetrVG)
Handlungsmöglichkeiten des Wirtschaftsausschusses im Rahmen des betrieblichen Umweltschutze nach § 106 (3) Nr. 5a BetrVG
Aktivitäten mit eigenen Initiativen und Vorschlägen (freiwillige Betriebsvereinbarung)
betriebliches Umweltmanagementsystem
Öko-Audit
betrieblicher Umweltausschuss
betrieblicher Umweltschutz aus Sicht des Betriebsrats im Fokus von digitaler Transformation und Industrie 4.0
Einbeziehung und Sensibilisierung der Arbeitnehmer *innen
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| Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
|---|---|---|---|
| Inzell | 03.08.2026 - 07.08.2026 | K00026322 | Verfügbar |