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18. Juni 2026
Die „neue“ DGUV Vorschrift 2: Zentrale Regelungen – Betriebliche Umsetzung

Die DGUV Vorschrift 2 wurde grundlegend überarbeitet und bringt seit 2025 verbindliche Änderungen für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung. Für die betriebliche Interessenvertretung ergeben sich daraus neue Ansatzpunkte für die Mitbestimmung.


Veranstaltungszeit

18.06.2026

09:30 - 12:00

Veranstaltungsort

online


Ansprechpartner

In unserer virtuellen Fachveranstaltung stellen wir dir die wichtigsten Neuerungen vor, ordnen sie rechtlich ein und zeigen konkrete Handlungsmöglichkeiten für eine starke Mitbestimmung im Arbeitsschutz auf. Mit Expert*innen aus IG Metall, Unfallversicherung und Betrieben – praxisnah, dialogorientiert und mit Raum für deine Fragen.

Die Veranstaltung findet am 18. Juni 2026 von 9:30 – 12:00 Uhr per Microsoft-Teams-Videokonferenz im Rahmen der §§ 37 (6) BetrVG und 179 (4) SGB IX statt.

Betriebsrät*innen und Schwerbehindertenvertreter*innen können sich hierfür von der Arbeit freistellen lassen. Eine Tagungsgebühr wird nicht erhoben.

Um Anmeldung bitten wir bis zum 8. Juni 2026 über folgenden Link:
Anmeldeformular

Die Zugangsdaten zur Microsoft-Teams-Videokonferenz erhältst du wenige Tage vor der Veranstaltung an die von dir angegebene E-Mail-Adresse. Wir freuen uns über deine Teilnahme!

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