
10.03.2026
10:30 - 12:00
Online
Gefahrstoffe gehören in vielen Arbeitsbereichen zum Alltag – ihre gesundheitlichen Folgen zeigen sich jedoch oft erst Jahre oder Jahrzehnte später. Aus diesem Grund hat der Arbeitgeber ein Expositionsverzeichnis zu führen, in dem dokumentiert wird, welchen Gefahrstoffen Beschäftigte im Rahmen ihrer Tätigkeit ausgesetzt waren. Bisher musste ein solches Verzeichnis nur für Tätigkeiten mit krebserzeugenden und keimzellmutagenen (erbgutverändernden) Stoffen geführt werden. Mit der Überarbeitung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) im Jahr 2024 müssen nun auch Tätigkeiten mit reproduktionstoxischen Gefahrstoffen zwingend im Expositionsverzeichnis aufgenommen werden. Hierbei sind u.a. Gefahrstoffe gemeint, welche die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen oder das ungeborene Kind schädigen können.
Die Veranstaltung findet am 10. März von 9:30 – 12:00 Uhr per ZOOM-Videokonferenz im Rahmen der §§ 37 (6) BetrVG und 179 (4) SGB IX statt.
Betriebsrät*innen und Schwerbehindertenvertreter*innen können sich hierfür von der Arbeit freistellen lassen. Eine Tagungsgebühr wird nicht erhoben.
Um Anmeldung bitten wir bis zum 16. Februar 2026 per E-Mail an ags@igmetall.de mit dem Stichwort "FV Expositionsverzeichnis".