Tarifrunde Metall und Elektro 2021
Gericht: Warnstreiks in Sachsen doch rechtens

Noch immer arbeiten ostdeutsche Metaller*innen unbezahlt länger. Die IG Metall will das ändern und mit Warnstreiks für die Angleichung Druck machen. Die sächsischen Arbeitgeber haben dagegen geklagt - doch das Landesarbeitsgericht hat heute entschieden: Die Warnstreiks der IG Metall sind rechtens.

16. April 202116. 4. 2021 |
Aktualisiert am 16. April 202116. 4. 2021


Die Warnstreiks der IG Metall für die Angleichung der Arbeitsbedingungen an den Westen in Sachsen und Brandenburg sind rechtmäßig. Das hat das Landesarbeitsgericht in Chemnitz heute entschieden.

Die sächsischen Arbeitgeber hatten gegen die Warnstreiks geklagt – und damit zunächst gestern beim Arbeitsgerichts Leipzig gewonnen. Die IG Metall legte Berufung ein. Heute hat das Landesarbeitsgericht die Entscheidung des Arbeitsgerichts Leipzig abgeändert. Die Warnstreiks um die Angleichung der Arbeitsbedingungen im Osten können starten.

Tarifforderung der IG Metall ist rechtmäßig

Entbrannt hatte sich der Streit zwischen der Gewerkschaft und dem Arbeitgeberverband der sächsischen Metall- und Elektroindustrie, weil für Freitag ganztägige Warnstreiks in mehreren Unternehmen in Sachsen und Brandenburg angekündigt waren. Die Gewerkschaft fordert ein tarifliches Angleichungsgeld als Ausgleich dafür, dass die Beschäftigten in der ostdeutschen Metall- und Elektroindustrie 38 Stunden pro Woche und damit drei Stunden unbezahlt mehr arbeiteten als ihre Kolleginnen und Kollegen im Westen, wo tariflich die 35-Stunden-Woche gilt.

Das Arbeitsgericht Leipzig hatte dem Antrag des Arbeitgeberverbandes per Einstweiliger Verfügung stattgegeben. Die Wochenarbeitszeit sei über den derzeit gültigen Manteltarifvertrag geregelt - daher gelte eine Friedenspflicht. Daraufhin waren sämtliche Warnstreiks abgesagt worden.

Warnstreiks können starten

In der Berufung bekam die IG Metall nun recht. Die Friedenspflicht greife nicht, weil es sich um eine Entgeltregelung handele, die nicht im Manteltarifvertrag geregelt sei, hieß es in der Begründung der Chemnitzer Richter. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Die Warnstreiks können starten.

„Es ist ein guter Tag“, sagt Birgit Dietze, IG Metall Bezirksleiterin Berlin-Brandenburg. „Nach dem Entsetzen über diesen massiven Angriff der Arbeitgeber atmen unsere Kolleginnen und Kollegen auf. Das Landesarbeitsgericht hat bestätigt, dass wir mit dem Tariflichen Angleichungsgeld eine rechtmäßige Forderung aufgestellt haben, mit der wir arbeitskampffrei sind. Die Angleichung ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir beraten jetzt mit unseren Mitgliedern in den Tarifkommissionen und in den Verhandlungskommissionen die weiteren Schritte.“