Darum profitieren Mitglieder vom Tarifvertrag
Gewerkschaftsmitglieder sind besser dran. Diesen oft verwendeten Slogan hat jetzt auch das Bundesarbeitsgericht bestätigt: Was in einem Tarifvertrag steht, gilt für Beschäftigte mit Mitgliedsausweis. Ohne Wenn und Aber. Damit sind für sie Bezugnahmeklauseln in Arbeitsverträgen nicht notwendig.
Foto: iStock.com/MarkusBeck
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1. November 20201. 11. 2020