Ausbildungsinhalte
Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:
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wie man Kacheln, Fliesen und Baukeramik bearbeitet, z.B. schleift, behaut, ausdornt und ausklinkt
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was zu beachten ist, wenn Schamott- und Mauersteine sowie Klinker auf Maß bearbeitet werden
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wie Heizkammern ausgekleidet werden und wie Einzelöfen, Raumheizer, Kaminöfen und industriell gefertigte Herde eingebaut werden
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welche Werkstücke im Ofenbau Verwendung finden und wie man sie bearbeitet, z.B. Bleche, Rohre und Profile aus Eisen- und Nichteisenmetallen sowie Kunststoffen trennt, umformt und fügt
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was man beim Einbau und bei der Instandhaltung von Luftleitungen, Ventilatoren, Luftfiltern und Luftklappen beachten muss und wie man Altanlagen demontiert
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wie man Kunden berät und informiert, Anschlussaufträge z.B. zur Wartung akquiriert und Kunden in den Betrieb der Anlagen einweist
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wie man Verputze herstellt, Kacheln und keramische Formteile anpasst, setzt, verklammert sowie ausfüttert und Natursteinplatten verlegt
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was beim Einbauen und Instandhalten von Heizungskomponenten, z.B. Verkleidungen, Abgasanlagen, Kamineinsätzen und Wasser-Wärmetauschern, zu beachten ist
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wie Gas- und Ölbrenner samt den dazugehörigen Versorgungseinrichtungen (Behälter und Leitungen) eingebaut werden
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wie Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und Sicherheitseinrichtungen montiert, angeschlossen und in Betrieb genommen werden
Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.
In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:
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in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Erstellen der Brennstoffversorgung für Feuerungsanlagen, Herstellen und Einbauen von Luftleitungssystemen)
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in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde
Zusatzqualifikationen
Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem
mittleren Bildungsabschluss
die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:
Europaassistent/in
Zusatzqualifikationen
Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:
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Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten:
AusbildungPlus: Portal für duales Studium und Zusatzqualifikationen in der beruflichen Erstausbildung
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Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.
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Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)
Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.
Ausbildungsaufbau
Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der
Berufsschule
durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan
1. - 18. Ausbildungsmonat:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
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betriebliche, technische und kundenorientierte Kommunikation und Auftragsbearbeitung
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Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen
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Qualitätsmanagement
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manuelles und maschinelles Bearbeiten von Metallen und Kunststoffen
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manuelles und maschinelles Bearbeiten von keramischen Bauteilen
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Versetzen von Kacheln und anderen keramischen und mineralischen Werkstoffen und Bauteilen
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Herstellen elektrischer Anschlüsse von Komponenten von Ofen- und Luftheizungsbausystemen
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Installieren elektrischer Baugruppen und Komponenten von Ofen- und Luftheizungsbausystemen
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Prüfen und Messen
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Aufbauen und Instandhalten von handwerklich und industriell gefertigten Öfen und Herden
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Herstellen und Instandhalten von Flächenheizungen und raumlufttechnischen Anlagen
1. und 2. Ausbildungsjahr:
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lernfeldern:
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1. Ausbildungsjahr:
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Errichten von Ofenverkleidungen mit handgeführten Werkzeugen und Maschinen
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Ausbauen von Heizkammern und Erstellen von Schornsteinanschlüssen
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Herstellen und Einbauen von Luftleitungssystemen
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Aufstellen, Anschließen und Instandhalten von Feuerstätten für feste Brennstoffe
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2. Ausbildungsjahr:
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Aufstellen, Anschließen und Instandhalten von Feuerstätten für flüssige und gasförmige Brennstoffe
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Erstellen von Heizkaminen und offenen Kaminen
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Bauen von Speicheröfen
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Installieren von Heizeinsätzen mit Warmwasserwärmetauschern einschließlich Regelungen
Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres
19. - 36. Ausbildungsmonat:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
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Vertiefen der Kenntnisse aus den ersten 18 Monaten
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Montieren von Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und Sicherheitseinrichtungen von Ofen- und Luftheizungsbausystemen
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Einbauen und Instandhalten von Gas- und Ölbrennern; Brennstoffversorgung und Lagerung
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Kundenberatung
3. Ausbildungsjahr:
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lernfeldern:
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Bauen von Flächenheizungen für verschiedene Heizmedien und Anschließen an Versorgungssysteme
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Bauen von Backöfen und Kachelherden
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Bauen von Warmluftöfen über zwei Geschosse
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Erstellen der Brennstoffversorgung für Feuerungsanlagen
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Installieren von raumlufttechnischen Anlagen
Gesellenprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer
Berufsfachschule
oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.
Beispiel Heizungs-, Klima- und Sanitärtechnik (monatlich brutto - je nach Bundesland):
1. Ausbildungsjahr: € 682 bis € 1.010
2. Ausbildungsjahr: € 805 bis € 1.115
3. Ausbildungsjahr: € 921 bis € 1.204
Quellen:
Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Ausbildungsvergütung
Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.
Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.
Ausbildungskosten
Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren.
Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der
Berufsschule
und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind.
Förderungsmöglichkeiten
In bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.
Weitere Informationen:
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen
Ausbildungsdauer
Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.
Verkürzung:
Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.
Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.
Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:
Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.
Verlängerung:
In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.
Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Abschlussbezeichnung
Ofen- und Luftheizungsbauer/Ofen- und Luftheizungsbauerin
Ausbildungssituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:
Im Betrieb
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Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Kacheln bearbeiten, Bodenplatten verlegen, Flächenheizung montieren
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Umgebung: wechselnde Arbeitsorte: in Werkstätten bei Maschinenlärm, auf Baustellen bei unterschiedlichen Witterungsverhältnissen, in Wohnräumen von Kunden
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Kleidung: Schutzkleidung (z.B. Arbeitshandschuhe, Sicherheitsschuhe, ggf. Schweißerschutzschild und -brille)
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Arbeitszeit: z.T. Bereitschaftsdienst
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Anforderungen:
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Handwerkliches Geschick (z.B. beim Bearbeiten von Kacheln und keramischen Formteilen)
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Sorgfalt (z.B. beim Durchführen von Abgasmessungen und Erstellen von Prüfprotokollen)
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Technisches Verständnis (z.B. beim Prüfen von Hilfs- und Steuerstromkreisen)
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Gute körperliche Konstitution (z.B. beim Einbau von Öl- oder Gasbrennern, beim Transport schwerer Öfen und Kamineinsätze)
An der Berufsschule
Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht
Ausbildungssituation
Ausbildungssituation im Betrieb
Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Zusätzlich zur Vermittlung von Ausbildungsinhalten in Präsenz ist eine Vermittlung zu Teilen als digitales mobiles Ausbilden möglich. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.
Ausbildungssituation in der Berufsschule
In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.
Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.
Hinweis: Die Angaben zum digitalen mobilen Ausbilden gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.
Lernorte
Ofen- und Luftheizungsbauer/innen werden im dualen System ausgebildet.
Lernorte sind
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Ausbildungsbetrieb (i.d.R. Handwerksbetriebe des Kachelofen-, Ofen- und Kaminbaus): Werkstätten, Baustellen
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Berufsschule
: Unterrichtsräume
Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.
Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:
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für die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland in Stuttgart (Baden-Württemberg):
Robert-Mayer-Schule Stuttgart
Weimarstraße
26
70176
Stuttgart
D
+49.711.21657910
+49.711.21657912
https://www.robert-mayer-schule.de/
poststelle.robert-mayer-schule@stuttgart.de
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für die Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein in Hannover (Niedersachsen):
Berufsbildende Schule 3 der
Region Hannover
Ohestraße
6
30169
Hannover
D
+49.511.220680
+49.511.22068222
http://www.bbs3-hannover.de
info@bbs3-hannover.de
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für die Länder Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in Gera (Thüringen):
Staatliche Berufsbildende
Schule Technik Gera
Berliner Str.
157
07546
Gera
D
+49.365.437160
+49.365.4371615
http://www.sbbs-technik.de/
sbbs.technik@gera.de
Quelle:
Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand: 27.03.2025)
Ausbildung im Ausland
Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bietet sich zum Beispiel folgende Möglichkeit:
Verschiedene europäische Länder
Auslandspraktikum im Rahmen der Zusatzqualifikation "Europaassistent/in"
Dauer: mindestens 3 Wochen
Zugangsvoraussetzung: mittlerer Bildungsabschluss
Weitere Informationen z.B.:
Europaassistent/in
Ausbildung im Ausland
Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:
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duale Ausbildungen, bei denen Auslandsaufenthalte grundsätzlich im Ausbildungsvertrag vereinbart werden (Dauer: bis zu ein Viertel der Ausbildungsdauer)
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Austauschprogramme und Auslandspraktika, z.B. mit Förderung über das Programm Erasmus+:
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internationale Zusatzqualifikationen (z.B. Europaassistent/in)
Gegebenenfalls kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.
Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen:
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen
Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.
Weitere Informationen:
Europass