Ausbildungsinhalte
Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:
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welche Fertigungstechniken für Textilien es gibt, wie man deren Eigenschaften und Konstruktionsmerkmale bestimmt und wie man Feinheits- bzw. Massenberechnungen durchführt
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Produktionsmaschinen nach Fertigungsverfahren und Prozessstufen auszuwählen
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wie man Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffe für die Produktion vorbereitet, Prozessdaten einstellt, Maschinen und Anlagen in Betrieb nimmt, den Warenausfall prüft und Maschinen und Anlagen übergibt
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Werkstücke und Maschinenelemente zu bearbeiten und zu prüfen, Maschinenelemente zu verbinden und Baugruppen zusammenzufügen
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wie man Konstruktionen von linienförmigen Gebilden, Flächen oder Verbundstoffen darstellt und produktionsbezogene Berechnungen durchführt
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wie man Produktionsmaschinen und -anlagen vorrichtet, ab- und umrüstet, Austauschteile wechselt und einstellt, Probeläufe durchführt und den Warenausfall prüft
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wie Maschinen und Anlagen instand gehalten werden und wie man Maschinenstörungen beseitigt
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wie man die Ursachen von produktionsspezifischen Qualitätsabweichungen feststellt, Korrekturmaßnahmen einleitet und die Qualitätseinhaltung sicherstellt
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wie technische Patronen und Schablonen entwickelt, Rapporte festgelegt und auf technische Durchführbarkeit geprüft werden
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wie man Konstruktionstechniken für die Erzeugung linienförmiger Gebilde, Flächen oder Verbundstoffe festlegt und anwendet
Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.
In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:
Zusatzqualifikationen
Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem
mittleren Bildungsabschluss
die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:
Europaassistent/in
Zusatzqualifikationen
Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:
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Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten:
AusbildungPlus: Portal für duales Studium und Zusatzqualifikationen in der beruflichen Erstausbildung
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Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.
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Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)
Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.
Ausbildungsaufbau
Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der
Berufsschule
durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan
1. - 18. Ausbildungsmonat:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
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Zuordnen, Bearbeiten und Handhaben von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen
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betriebliche und technische Kommunikation
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Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen
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Kontrollieren von textilen Fertigungsprozessen und Prüfen von Kenndaten
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branchenspezifische Fertigungstechniken
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Steuerungs- und Regelungstechnik
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Einrichten, Bedienen und Überwachen von Produktionsmaschinen und -anlagen
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Steuern des Materialflusses
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Instandhaltung
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Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
1. und 2. Ausbildungsjahr:
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lernfeldern:
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1. Ausbildungsjahr:
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Produktionsprozesse auf textile Produkte abstimmen
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textile Faserstoffe einsetzen
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Herstellen von linienförmigen textilen Gebilden
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Herstellen und Bearbeiten textiler Flächen
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Produktionsprozesse überwachen
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2. Ausbildungsjahr:
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textile Produkte nachstellen
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textile Materialien in Vorbereitungsprozessen einsetzen
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Werkstoffe für Maschinenelemente bearbeiten
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Maschinen und Anlagen warten
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Textilien kundengerecht veredeln und aufmachen
Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres
19. - 36. Ausbildungsmonat:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
3. Ausbildungsjahr:
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lernfeldern:
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Maschinen und Anlagen rüsten
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Maschinen und Anlagen instand halten
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modifizierte Textilien einsetzen
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Kundenauftrag realisieren und qualitätssichernde Maßnahmen durchführen
Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer
Berufsfachschule
oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.
Beispiel Textilindustrie (monatlich brutto - je nach Bundesland):
1. Ausbildungsjahr: € 1.000 bis € 1.270
2. Ausbildungsjahr: € 1.055 bis € 1.327
3. Ausbildungsjahr: € 1.110 bis € 1.438
Quellen:
Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Ausbildungsvergütung
Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.
Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.
Ausbildungskosten
Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren.
Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der
Berufsschule
und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind.
Förderungsmöglichkeiten
In bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.
Weitere Informationen:
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen
Ausbildungsdauer
Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.
Verkürzung:
Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.
Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.
Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:
Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.
Verlängerung:
In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.
Anrechnungs- und Fortsetzungsmöglichkeiten
Eine abgeschlossene Ausbildung als Maschinen- und Anlagenführer/in mit dem Schwerpunkt Textiltechnik bzw. als Produktprüfer/in - Textil kann auf die Ausbildung zum Produktionsmechaniker/zur Produktionsmechanikerin - Textil angerechnet werden.
Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Abschlussbezeichnung
Produktionsmechaniker - Textil/Produktionsmechanikerin - Textil
Ausbildungssituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:
Im Betrieb
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Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): Maschinen reinigen, Verschleißteile austauschen, Programme einstellen, Maschinenlauf überwachen, Produktionsdaten ablesen und dokumentieren
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Umgebung: Maschinenlärm, Faserstaub, z.T. feuchtwarmes Klima in Produktionshallen, chemische Gerüche
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Arbeitszeit: Schichtarbeit
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Anforderungen:
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Beobachtungsgenauigkeit und Aufmerksamkeit (z.B. beim Überwachen von Produktionsprozessen)
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Entscheidungsfähigkeit und Reaktionsgeschwindigkeit (z.B. bei Störungen der Produktionsanlagen)
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Sorgfalt, handwerkliches Geschick und technisches Verständnis (z.B. beim Umrüsten von Maschinen, bei Wartungs- und Reparaturarbeiten)
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Organisatorische Fähigkeiten (z.B. beim Organisieren des Materialflusses im Verantwortungsbereich)
An der Berufsschule
Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht
Ausbildungssituation
Ausbildungssituation im Betrieb
Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Zusätzlich zur Vermittlung von Ausbildungsinhalten in Präsenz ist eine Vermittlung zu Teilen als digitales mobiles Ausbilden möglich. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.
Ausbildungssituation in der Berufsschule
In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.
Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.
Hinweis: Die Angaben zum digitalen mobilen Ausbilden gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.
Lernorte
Produktionsmechaniker/innen - Textil werden im dualen System ausgebildet.
Lernorte sind
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Ausbildungsbetrieb (i.d.R. in Webereien, Strickereien, Wirkereien und Spinnereien): Produktionshallen
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Berufsschule
: Unterrichtsräume
Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.
Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:
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für die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen in Münchberg (Bayern):
Staatliches Berufliches
Schulzentrum
Münchberg-Ahornberg
Schützenstraße
30
95213
Münchberg
D
+49.9251.99070
+49.9251.990740
http://www.textilschule.de
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für die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen in Plauen (Sachsen):
Berufliches Schulzentrum (BSZ)
e.o.plauen
Uferstraße
8
08527
Plauen
D
+49.3741.3005100
+49.3741.3005109
http://www.bsz-eoplauen.de
info@bsz-eoplauen.de
Außenstelle bei:
Berufliches Schulzentrum e.o.plauen
Außenstelle Klingenthal
Amtsberg 12
08248 Klingenthal
Außenstelle Oelsnitz
Willy-Brandt-Ring 13
08606 Oelsnitz
Quelle:
Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand: 27.03.2025)
Ausbildung im Ausland
Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bietet sich zum Beispiel folgende Möglichkeit:
Verschiedene europäische Länder
Auslandspraktikum im Rahmen der Zusatzqualifikation "Europaassistent/in"
Dauer: mindestens 3 Wochen
Zugangsvoraussetzung: mittlerer Bildungsabschluss
Weitere Informationen z.B.:
Europaassistent/in
Ausbildung im Ausland
Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:
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duale Ausbildungen, bei denen Auslandsaufenthalte grundsätzlich im Ausbildungsvertrag vereinbart werden (Dauer: bis zu ein Viertel der Ausbildungsdauer)
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Austauschprogramme und Auslandspraktika, z.B. mit Förderung über das Programm Erasmus+:
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internationale Zusatzqualifikationen (z.B. Europaassistent/in)
Gegebenenfalls kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.
Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen:
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen
Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.
Weitere Informationen:
Europass