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Ausbildungsberuf
Augenoptikermeister/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Augenoptikermeister/innen steuern und koordinieren die Arbeitsprozesse in Betrieben des Augenoptikerhandwerks, arbeiten selbst praktisch mit und stellen die Qualität der Produkte und Dienstleistungen sicher. Sie nehmen kaufmännische Aufgaben wahr, bilden Auszubildende aus, führen Mitarbeiter/innen und betreuen Kunden sowie Lieferanten.

Die Weiterbildung im Überblick

Augenoptikermeister/in ist eine berufliche Weiterbildung. Die Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Augenoptiker-Handwerk ist bundesweit einheitlich geregelt.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Arbeitsbereiche/Branchen

Augenoptikermeister/innen finden Beschäftigung

  • in Betrieben des Augenoptiker-Handwerks

  • in Fachgeschäften für Menschen mit Sehbehinderungen (Low Vision Shops)

  • in Kontaklinseninstituten

  • in Augenarztpraxen und Augenkliniken

  • in der optischen und feinmechanischen Industrie

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Augenoptikermeister/in.

Die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in diesem Handwerk ist reglementiert.

Sonstige Zugangsbedingungen

Das Augenoptiker-Handwerk ist zulassungspflichtig. Wer sich selbstständig machen oder als Betriebsleiter/in eines Handwerksbetriebs tätig sein will, muss über die entsprechende Meisterprüfung verfügen.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung im Augenoptiker-Handwerk ist in der Regel die Gesellenprüfung als Augenoptiker/in.

Alternativ kann man z.B. mit einer Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und einer mehrjährigen Berufstätigkeit im Augenoptiker-Handwerk zur Meisterprüfung zugelassen werden.

Zugangsvoraussetzungen für die Prüfung

Bei Weiterbildungen zum Handwerksmeister/zur Handwerksmeisterin ist nur der Zugang zur Prüfung geregelt, nicht der Zugang zu Weiterbildungslehrgängen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung oder Praxis im entsprechenden Handwerk nachweisen kann.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Rechnen/Mathematik:

In der Meisterprüfung sind u.a. betriebliche Kosten und Kennzahlen zu ermitteln sowie Kostenstrukturen zu überprüfen.

Um im späteren Berufsalltag Kosten kalkulieren und Abrechnungen erstellen zu können, sind Mathematikkenntnisse wichtig

Wirtschaft/Recht:

Um den betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Teil der Meisterprüfung erfolgreich abschließen zu können, sind gute Kenntnisse in diesem Bereich erforderlich.

Im Berufsleben benötigen Augenoptikermeister/innen Kenntnisse in Buchführung und Controlling sowie in den Bereichen Recht und Steuern, damit sie erfolgreich einen Betrieb führen können.

Mitarbeiterführung und -anleitung:

In der Meisterprüfung werden berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse geprüft. Erfahrungen in der Anleitung von Auszubildenden bzw. Mitarbeitern sind daher von Vorteil.

Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitern hängen maßgeblich vom Führungsverhalten ihrer Meister/innen ab. Für eine erfolgreiche Betriebsführung sind u.a. Kenntnisse von Führungsinstrumenten, wie z.B. Zielvereinbarung und Feedback, unabdingbar.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Augenoptikermeister/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist grundsätzlich keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Wird jedoch eine selbstständige Tätigkeit im Handwerk angestrebt, ist eine Gleichwertigkeitsprüfung zwingend erforderlich. Die Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses mit dem entsprechenden deutschen Meisterabschluss ist Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennungs-Finder und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

  • Fachpraxis (Teil I):

    • Fehlsichtigkeit durch eine Augenglasbestimmung unter Anwendung objektiver und subjektiver Methoden feststellen

    • Augen inspizieren und Messungen für eine Kontaktlinsenanpassung vornehmen

    • Sehhilfen nach optischen, anatomischen, ökonomischen und ästhetischen Gesichtspunkten anfertigen, auswählen und anpassen

  • Fachtheorie (Teil II):

    • augenoptische, anatomische, physiologische Messungen vornehmen und beurteilen

    • die Auswirkungen verschiedener Sehhilfen auf das visuelle System einschätzen

    • Messverfahren zur Kontaktlinsenkorrektion anwenden

    • die Zusammensetzung und Wirkungsweise von Kontaktlinsenhygienemitteln kennenlernen und beurteilen

    • unterschiedliche Korrektionsmittel unter Berücksichtigung der Abbildungseigenschaften verwenden

    • Anforderungen der optischen Brillenanpassung darstellen und beurteilen

    • Angebotsunterlagen erstellen, Angebote auswerten und kalkulieren

    • Marketingmaßnahmen zur Kundenpflege und -gewinnung erarbeiten

    • das betriebliche Qualitätsmanagement planen

    • Personalverwaltungsaufgaben kennenlernen

  • Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Grundlagen (Teil III)

  • Berufs- und arbeitspädagogische Grundlagen (Teil IV)

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):

  • Teil I - Fachpraktischer Teil: ca. 496 Stunden

  • Teil II - Fachtheoretischer Teil: ca. 496 Stunden

  • Teil III - Betriebswirtschaftlicher, kaufmännischer und rechtlicher Teil: ca. 240 Stunden

  • Teil IV - Berufs- und arbeitspädagogischer Teil: ca. 115 Stunden

Gesamtstundenzahl: ca. 1.347 Stunden

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren.

Weitere Kosten entstehen für das Meisterprüfungsprojekt sowie ggf. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform

Teilweise bereiten Lehrgänge auch separat auf einzelne Teile der Meisterprüfung vor.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Augenoptikermeister/Augenoptikermeisterin

Zusätzlich zum Meistertitel darf die Bezeichnung "Bachelor Professional in" unter Angabe des Handwerks geführt werden.

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • bei Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

  • bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Präsenzveranstaltungen im Klassenverband an der Bildungseinrichtung und selbstgestaltetes Lernen über elektronische Lernplattformen und -systeme von zu Hause aus

Lernorte

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an Bildungszentren von Handwerkskammern oder Fachschulen statt.

Lernorte sind

  • bei Präsenzveranstaltungen: Schulungsräume

  • bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Schulungsräume bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Augenoptikermeister/innen organisieren die Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie nehmen kaufmännische und verwaltende Aufgaben wahr, verhandeln mit Lieferanten, kalkulieren Angebote, erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr und beraten Kunden. Zudem arbeiten sie auch selbst praktisch mit und führen z.B. Refraktionsmessungen durch, um das richtige Korrekturglas oder die ideale Kontaktlinse für ihre Kunden zu bestimmen. Sie beraten ihre Kunden bei der Auswahl der passenden Brillen, schleifen Brillengläser in der Werkstatt passgenau zu, justieren bzw. zentrieren sie und fügen sie in die Fassungen ein. Sofern sie als Selbstständige einen Augenoptikerbetrieb leiten, entwickeln sie die betrieblichen Grundsätze und bestimmen Art und Umfang der Investitionen. Darüber hinaus entscheiden sie über die Personalauswahl und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Fachaufgaben

  • optometrische Dienstleistungen durchführen, d.h. Ursachen und Grad von Sehfunktionsstörungen feststellen

  • Messung der Sehstärke bzw. Augenglasbestimmung durchführen, um Sehstärke und Korrekturbedarf zu ermitteln

  • Kunden bei Auswahl von Brillengläsern, Fassungen und Kontaktlinsen individuell beraten

  • Sehhilfen anfertigen und anpassen

  • vergrößernde Sehhilfen für hochgradig Fehlsichtige fertigen

  • mit Kunden das Einsetzen und Herausnehmen von Kontaktlinsen üben

  • in der optischen Industrie Innen- oder Außendiensttätigkeiten wahrnehmen, z.B. bei Herstellung und Vertrieb von Brillengläsern, -fassungen oder Kontaktlinsen

  • in Arztpraxen, Augenkliniken oder Low-Vision-Instituten z.B. Refraktionsmessungen zur Bestimmung von Sehschärfe bzw. Fehlsichtigkeit und Korrekturbedarf durchführen

Führungsaufgaben

  • Betriebs- und Arbeitsabläufe inhaltlich und terminlich planen, organisieren und steuern

  • über die Auswahl von Betriebsmitteln entscheiden

  • Betriebsbereitschaft und rationellen Einsatz der Betriebsmittel, Materialien und Hilfsmittel sicherstellen

  • die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften überwachen

  • mit Fachärzten und -ärztinnen und Krankenkassen zusammenarbeiten

  • Angebote kalkulieren, Auftragsabwicklung übernehmen und betriebsbezogenen Schriftverkehr führen

  • Marketingkonzepte entwickeln

  • betriebliches Qualitätsmanagement planen und umsetzen

  • mit Auftraggebern, Lieferanten, Verbänden und Kreditinstituten verhandeln und zusammenarbeiten

  • Mitarbeiter/innen anleiten und fachlich unterstützen

  • den betrieblichen Teil der Ausbildung durchführen, dabei die einschlägigen rechtlichen Regelungen beachten sowie pädagogische Grundsätze berücksichtigen

Leitungsfunktionen bei Selbstständigkeit

  • die Grundsätze für das gesamte kaufmännische, personelle und technische Geschehen im Betrieb festlegen

  • Geschäftspolitik bestimmen und künftige Betriebsstrategien entwickeln

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 2.900 bis € 3.050

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Augenoptikermeister/in

Auch übliche Berufsbezeichnung/Synonym

  • Meister/in im Augenoptikerhandwerk

Arbeitsorte

Augenoptikermeister/innen arbeiten in erster Linie

  • in Verkaufsräumen

  • in Werkstätten

  • in Büroräumen

Arbeitssituation

Augenoptikermeister/innen übernehmen Leitungsaufgaben in augenoptischen Handwerksbetrieben oder in der optischen bzw. feinmechanischen Industrie. Hierfür sind Organisationstalent und Durchsetzungsvermögen erforderlich, für die Anleitung und Motivierung von Mitarbeitern auch Sozialkompetenz und Führungsqualitäten. Büroarbeiten erfordern Genauigkeit und Konzentration. Augenoptikermeister/innen übernehmen auch praktische Aufgaben. Wenn sie Kunden beraten, benötigen sie Serviceorientierung und Kommunikationsstärke, im Umgang mit Lieferanten Verhandlungsgeschick. Augenglasbestimmungen, das Anpassen von Kontaktlinsen oder das passgenaue Zuschleifen von Brillengläsern erfordern Sorgfalt und Präzision.

In der Produktion arbeiten Augenoptikermeister/innen mit automatisierten Geräten, die Gläser führen sie jedoch von Hand. Sie sind in Büroräumen, Werkstätten bzw. Produktionshallen und Verkaufsräumen tätig. In der Produktion erzeugen Schleif- und Bohrmaschinen Lärm, Schleifstaub kann in der Luft liegen. In Fachgeschäften ist Samstagsarbeit üblich.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (Auszubildende und Nachwuchskräfte schulen, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einarbeiten und motivieren)

  • Präzisions-, Feinarbeit (z.B. Brillengläser passgenau schleifen, Augenglasbestimmungen durchführen oder Kontaktlinsen anpassen)

  • Kundenkontakt (Kunden über Brillen oder Kontaktlinsen beraten)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Mess- und Prüfgeräte, Maschinen und Geräte der Augenoptik)

  • Handarbeit (z.B. Brillen und andere Sehhilfen anpassen)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen (z.B. Sehhilfen anfertigen)

  • Arbeit in Verkaufsräumen (z.B. Kunden beim Auswählen von Brillengläsern und -gestellen beraten)

  • Arbeit in Büroräumen (z.B. bei Verwaltungsaufgaben, Kundenkorrespondenz)

  • Bildschirmarbeit

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (Dämpfe und Ausdünstungen der Kunststoffe und Metalle beim Erhitzen der Brillenfassungen)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Produkte, z.B.: Brillen, Kontaktlinsen, Lupen, Mikroskope, Ferngläser

Werk- und Hilfsstoffe, z.B.: Halbfabrikate, Glas-, Kunststoffrohlinge, Ethanol, Aceton, Klebstoffe

Maschinen, Geräte und Werkzeuge, z.B.: Schleifautomaten, Bohrgeräte, Sehtestgeräte bzw. -computer (z.B. Autorefraktometer, Phoropter), Computer-Zentriergeräte, Keratographen, Test-, Mess- und Prüfgeräte, Lötwerkzeuge, Richtzangen, Nietkopfmacher

Unterlagen, z.B.: technische Unterlagen, Herstellerkataloge, ärztliche Verordnungen, Werkstattaufträge, Qualitätsrichtlinien, Mitarbeitereinsatzpläne, gesetzliche Vorschriften

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Augenoptikermeister/innen finden Beschäftigung

  • in Betrieben des Augenoptiker-Handwerks

  • in Fachgeschäften für Menschen mit Sehbehinderungen (Low Vision Shops)

  • in Kontaklinseninstituten

  • in Augenarztpraxen und Augenkliniken

  • in der optischen und feinmechanischen Industrie

Branchen im Einzelnen

  • Einzelhandel

    • Augenoptiker

    • Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, z.B. Brillenfachgeschäfte, Brillen-, Hörakustikinstitute, Kontaktlinseninstitute, Fachbetriebe für Menschen mit Sehbehinderungen

    • Einzelhandel mit Foto- und optischen Erzeugnissen (ohne Augenoptiker), z.B. Lesehilfen, optische Lupe

    • Sonstiger Versand- und Internet-Einzelhandel, z.B. Onlineshops für Sehhilfen

  • Gesundheitswesen

    • Facharztpraxen, z.B. Augenarztpraxen, Gemeinschaftspraxen, medizinische Versorgungszentren

    • Hochschulkliniken, z.B. Augenkliniken

    • Krankenhäuser (ohne Hochschulkliniken, Vorsorge- und Rehabilitationskliniken), z.B. Augenkliniken

  • Feinmechanik, Optik

    • Herstellung von medizintechnischen Apparaten und Materialien a. n. g., z.B. augenoptische Erzeugnisse wie Brillengläser, Kontaktlinsen

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Augenoptik, Qualitätsmanagement, Betriebliche Organisation).

Darüber hinaus kann sich der Trend, Brillengestelle mit dem 3-D-Drucker herzustellen, zu einem wichtigen Weiterbildungsthema für Augenoptikermeister/innen entwickeln.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Optometrist/in oder Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Augenoptik, Optometrie).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Meister/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

Brillengestelle aus dem 3-D-Drucker

Die ersten Optikerfachgeschäfte bieten bereits individuell an die Gesichtsform angepasste Brillengestelle aus dem 3-D-Drucker an und, die Tendenz ist steigend. 3-D-Drucker ermöglichen eine einfache Herstellung dreidimensionaler Objekte durch das schichtweise Auftragen von Materialien. Das sorgt nicht nur für eine individuelle Passform, sondern auch für einen kostengünstigen und ökologischen Herstellungsprozess, da die Druckmaterialien oft aus recycelten Plastiken hergestellt werden. Um Brillengestelle mit diesem Verfahren herstellen zu können, müssen sich die Fachkräfte mit der neuen Technik vertraut machen.

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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