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Ausbildungsberuf
Büchsenmachermeister/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Büchsenmachermeister/innen sind in Betrieben des Büchsenmacherhandwerks tätig, wo sie überwachende und koordinierende Aufgaben ausüben und ggf. auch praktisch mitarbeiten. Sie stellen die Qualität und Vermarktung ihrer Produkte sicher, betreuen Kunden sowie Lieferanten und führen Mitarbeiter/innen und Auszubildende.

Die Weiterbildung im Überblick

Büchsenmachermeister/in ist eine berufliche Weiterbildung. Die Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Büchsenmacher-Handwerk ist bundesweit einheitlich geregelt.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Arbeitsbereiche/Branchen

Büchsenmachermeister/innen finden Beschäftigung

  • in Betrieben des Büchsenmacher-Handwerks

  • in der industriellen Produktion von Handfeuerwaffen

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Büchsenmachermeister/in.

Die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in diesem Handwerk ist reglementiert.

Sonstige Zugangsbedingungen

Das Büchsenmacher-Handwerk ist zulassungspflichtig. Wer sich selbstständig machen oder als Betriebsleiter/in eines Handwerksbetriebs tätig sein will, muss über die entsprechende Meisterprüfung verfügen.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung im Büchsenmacher-Handwerk ist in der Regel die Gesellenprüfung als Büchsenmacher/in.

Alternativ kann man z.B. mit einer Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und einer mehrjährigen Berufstätigkeit im Büchsenmacher-Handwerk zur Meisterprüfung zugelassen werden.

Zugangsvoraussetzungen für die Prüfung

Bei Weiterbildungen zum Handwerksmeister/zur Handwerksmeisterin ist nur der Zugang zur Prüfung geregelt, nicht der Zugang zu Weiterbildungslehrgängen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung oder Praxis im entsprechenden Handwerk nachweisen kann.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Rechnen/Mathematik:

Im fachtheoretischen Teil II der Meisterprüfung sind u.a. Berechnungen im Bereich der Mechanik und Ballistik zu erstellen.

Um im späteren Berufsalltag Berechnungen für den Entwurf von Schusswaffen oder deren Komponenten anstellen, Kosten kalkulieren und Abrechnungen erstellen zu können, sind Mathematikkenntnisse wichtig.

Physik:

Im Teil II der Meisterprüfung (fachtheoretischer Teil) werden außerdem physikalische Kenntnisse im Bereich der Mechanik, Ballistik und Optik verlangt.

Diese Kenntnisse wenden Büchsenmachermeister/innen im Berufsleben bei der Herstellung von Handfeuerwaffen bzw. deren Komponenten an.

Technik:

Für das Bestehen des fachtheoretischen Teils II der Meisterprüfung sind Kenntnisse im Technischen Zeichnen erforderlich.

Büchsenmachermeister/innen brauchen dieses Fachwissen im beruflichen Alltag für den Entwurf neuer Jagd- oder Sportwaffen.

Wirtschaft/Recht:

Um den betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Teil der Meisterprüfung erfolgreich abschließen zu können, sind gute Kenntnisse in diesem Bereich erforderlich.

Im Berufsleben benötigen Büchsenmachermeister/innen Kenntnisse in Buchführung und Controlling sowie in den Bereichen Recht und Steuern, damit sie erfolgreich einen Betrieb führen können.

Mitarbeiterführung und -anleitung:

In der Meisterprüfung werden berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse geprüft. Erfahrungen in der Anleitung von Auszubildenden bzw. Mitarbeitern sind daher von Vorteil.

Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitern hängen maßgeblich vom Führungsverhalten ihrer Meister/innen ab. Für eine erfolgreiche Betriebsführung sind u.a. Kenntnisse von Führungsinstrumenten, wie z.B. Zielvereinbarung und Feedback, unabdingbar.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Büchsenmachermeister/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist grundsätzlich keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Wird jedoch eine selbstständige Tätigkeit im Handwerk angestrebt, ist eine Gleichwertigkeitsprüfung zwingend erforderlich. Die Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses mit dem entsprechenden deutschen Meisterabschluss ist Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennungs-Finder und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

  • Fachpraxis (Teil I):

    • mechanische Arbeiten (Metall/Holz), Fügeverfahren

    • Oberflächengestaltung und -behandlung

    • Werkzeugmaschinen

    • Einstellen und Einschießen von Waffen

    • messtechnische Übungen

    • Arbeiten an Zusatzeinrichtungen von Waffen und Montage

    • Reparatur und Wartung von Waffen

    • Herstellen einer Kipplaufwaffe

  • Fachtheorie (Teil II):

    • technische Mathematik

    • Waffenkunde mit Physik, Ballistik, Optik

    • Arbeitskunde bzw. Fertigungstechnik

    • Werkstoffkunde mit Chemie

    • Fachzeichnen, Konstruktion, CAD

    • Waffenrecht

    • Arbeitswissenschaft, Betriebseinrichtungen

    • Qualitätsmanagement

  • Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Grundlagen (Teil III)

  • Berufs- und arbeitspädagogische Grundlagen (Teil IV)

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):

  • Teil I (Fachpraktischer Teil) und Teil II (Fachtheoretischer Teil): ca. 627 Stunden

  • Teil III - Betriebswirtschaftlicher, kaufmännischer und rechtlicher Teil: ca. 240 Stunden

  • Teil IV - Berufs- und arbeitspädagogischer Teil: ca. 115 Stunden

  • Gesamtstundenzahl : ca. 982 Stunden

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren.

Weitere Kosten entstehen für das Meisterprüfungsprojekt sowie ggf. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform

Teilweise bereiten Lehrgänge auch separat auf einzelne Teile der Meisterprüfung vor.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Büchsenmachermeister/Büchsenmachermeisterin

Zusätzlich zum Meistertitel darf die Bezeichnung "Bachelor Professional in" unter Angabe des Handwerks geführt werden.

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • i.d.R. Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

Lernorte

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an Fachschulen statt.

Lernorte sind

  • Schulungsräume

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Büchsenmachermeister/innen planen die Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie nehmen kaufmännische und verwaltende Aufgaben wahr, verhandeln mit Lieferanten, kalkulieren Angebote, erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr und beraten Kunden. Vor allem in kleineren Handwerksbetrieben arbeiten sie selbst praktisch mit und übernehmen beispielsweise Änderungsaufträge oder Sonderanfertigungen nach Kundenwünschen, wohingegen sie in größeren Betrieben des Büchsenmacher-Handwerks oder in der Waffenindustrie eher überwachende Aufgaben ausüben. Sofern sie als Selbstständige einen Betrieb leiten, entwickeln sie die betrieblichen Grundsätze und bestimmen Art und Umfang der Investitionen. Darüber hinaus entscheiden sie über die Personalauswahl und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Fachaufgaben

  • technische Zeichnungen oder Skizzen anfertigen

  • sicherstellen, dass der Bedarf an Bauteilen gewährleistet ist

  • Materialien, Hilfsmittel, Geräte und Maschinen auswählen und einkaufen, ggf. in Zusammenarbeit mit Einkauf oder Betriebsleitung

  • Kunden beraten, Angebote bearbeiten, Kosten kalkulieren und Kostenvoranschläge erstellen

  • Betriebsbereitschaft und rationellen Einsatz der Betriebsmittel und Geräte sicherstellen

  • Arbeitsprogramm festlegen, Arbeitsaufträge an die Mitarbeiter/innen vergeben

  • Arbeitsdurchführung und -qualität sowie Einhaltung von Kosten und Terminen überwachen

  • speziell im Handwerk: besonders anspruchsvolle Arbeiten selbst ausführen, z.B. Zieleinrichtungen einbauen und justieren, Beschießung vornehmen

Führungsaufgaben

  • Arbeitsabläufe inhaltlich und terminlich planen, organisieren und steuern

  • über Investitionen und die Auswahl der Betriebsmittel entscheiden, Kostenfaktoren analysieren, beeinflussbare Kosten minimieren

  • mit Auftraggebern und Kunden, Lieferanten, Verbänden und Kreditinstituten verhandeln und zusammenarbeiten

  • betriebliches Qualitätsmanagement planen

  • Mitarbeiter/innen auswählen, fachlich anleiten und beurteilen; bei der Weiterbildung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen mitwirken

  • den betrieblichen Teil der Ausbildung durchführen

Leitungsfunktionen bei Selbstständigkeit

  • die Grundsätze für das gesamte kaufmännische, personelle und technische Geschehen gestalten

  • die Geschäftspolitik bestimmen, künftige Betriebsstrategien entwickeln und festlegen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.512 bis € 3.935

Quelle:

Tarifregister Nordrhein-Westfalen

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Büchsenmachermeister/in

Auch übliche Berufsbezeichnung/Synonym

  • Meister/in im Büchsenmacherhandwerk

Abweichende Berufsbezeichnung der ehemaligen DDR

  • Meister/Meisterin des Büchsenmacherhandwerks

Arbeitsorte

Büchsenmachermeister/innen arbeiten

  • in Werkstätten

  • auf Schießständen

  • in Büroräumen

  • in Verkaufsräumen

Arbeitssituation

Büchsenmachermeister/innen führen kleinere Betriebe des Büchsenmacherhandwerks oder übernehmen Leitungsaufgaben in größeren Handwerksbetrieben bzw. in der Industrie. Hierfür sind Organisationstalent und Durchsetzungsvermögen erforderlich, für die Anleitung und Motivierung der Mitarbeiter/innen auch Sozialkompetenz und Führungsqualitäten. Büroarbeiten erfordern Genauigkeit und ein hohes Maß an Konzentration. Verantwortungsbewusstsein und Kenntnis der Gesetzeslage sind notwendig für die Überwachung der Vorschriften und rechtlicher Vorgaben bei der Herstellung und dem Verkauf von Schusswaffen. Sie haben Kundenkontakt, erläutern Waffen und Munitionsarten und überzeugen sich, dass Kunden kaufberechtigt sind und entsprechende Legitimationen vorweisen können. Büchsenmachermeister/innen übernehmen fachlich schwierige Aufgaben selbst: Beim Einbauen und Justieren von optischen Zieleinrichtungen etwa ist Präzision erforderlich.

Dabei arbeiten sie viel mit Geräten und Handwerkzeugen und setzen verschiedene Bauteile und -gruppen ein. Ggf. tragen sie Arbeitsschutzkleidung, z.B. Handschuhe, am Schießstand auch Gehörschutz. In den Werkstätten kann Maschinenlärm herrschen, Metallstaub sowie Dämpfe und Gerüche von chemischen Lösemitteln liegen in der Luft. Insbesondere in Großbetrieben ist Schichtarbeit möglich.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (Mitarbeiter/innen anleiten und führen und Auszubildende unterweisen)

  • Kundenkontakt (Kunden über Neuentwicklungen oder Fragen des Waffenrechts beraten)

  • Beachtung vielfältiger Vorschriften und gesetzlicher Vorgaben (Vorschriften und Bestimmungen des Waffenrechts, des Bundeswaffengesetzes und andere technische und rechtliche Vorschriften)

  • Handarbeit (z.B. Schlagbolzen und Schlagfedern auswechseln)

  • Präzisions-, Feinarbeit (z.B. Zieleinrichtungen justieren)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Fräsen, Bohrer, Sägen oder Messzeuge)

  • Bildschirmarbeit

  • Gebrauch von Schusswaffen

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (Gehörschutz im Schießstand)

  • Arbeit in Büroräumen (z.B. um Materialien zu bestellen, Rechnungen zu erstellen oder Arbeitspläne zu bearbeiten)

  • Arbeit in Verkaufsräumen

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. feiner Metallstaub)

  • Umgang mit Chemikalien (z.B. beim Brünieren von Stahloberflächen)

  • Arbeit unter Lärm (bei der Beschießung der Waffen auf dem Schießstand oder Schießplatz)

  • Unfallgefahr (beim Umgang mit Schusswaffen)

  • Schichtarbeit (v.a. in Großbetrieben)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Erzeugnisse, z.B.: Waffen, Waffenkomponenten, Waffenzubehör

Zubehör, z.B.: Gewehrschlösser, Patronenauszieher- und Elektroeinheiten, Schlagbolzen, Schlagfedern

Werkzeuge und Geräte, z.B.: Zangen, Schraubendreher, Schlüssel, Feilen, Lötkolben, Fräser, Bohrer, Sägen, Messzeuge, Prüfvorrichtungen

Unterlagen, z.B.: technische Zeichnungen, Skizzen, Montage- und Bedienungsanleitungen, Kalkulationen, Angebote und Kostenvoranschläge, Marketingkonzepte, Terminpläne, Korrespondenz, Sicherheitsrichtlinien und Arbeitsschutzbestimmungen, Gesetzestexte zur Herstellung und zum Verkauf von Waffen

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Büchsenmachermeister/innen finden Beschäftigung

  • in Betrieben des Büchsenmacher-Handwerks

  • in der industriellen Produktion von Handfeuerwaffen

Branchen im Einzelnen

  • Maschinenbau, Werkzeugbau

    • Herstellung von Waffen und Munition

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Feinwerktechnik, Werkzeugbau, technische Optik, Metallbe- und -verarbeitung).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Mikrotechnik, Mikrosystemtechnik oder Konstruktionstechnik).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Meister/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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