Bitte aktiviere JavaScript in Deinem Browser, um die volle Funktionalität der Website nutzen zu können.

Ausbildungsberuf
Metallbauermeister/in/B. Prof. Metallbauer-Handwerk

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.


Die Tätigkeit im Überblick

Metallbauermeister/innen steuern und überwachen die Arbeitsprozesse in handwerklichen Metallbaubetrieben und arbeiten ggf. auch praktisch mit. Sie stellen die Qualität und die vorschriftsmäßige Montage z.B. von Gittern, Geländern, Balkonanlagen, Treppen oder Metallfassaden sicher, erledigen kaufmännische Aufgaben, bilden Auszubildende aus, führen Mitarbeiter/innen und betreuen Kunden sowie Lieferanten.

Die Weiterbildung im Überblick

Metallbauermeister/in ist eine berufliche Weiterbildung. Die Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Metallbauer-Handwerk ist bundesweit einheitlich geregelt.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Arbeitsbereiche/Branchen

Metallbauermeister/innen finden Beschäftigung

  • in Handwerksbetrieben des Metallbaus

  • bei Dachdecker- und Fassadenbaubetrieben

  • in Betrieben des Spezialfahrzeug- und Sondermaschinenbaus

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Metallbauermeister/in. Da das Land- und Baumaschinenmechatroniker-Handwerk und das Feinwerkmechaniker-Handwerk als verwandte Handwerke im Sinne der Handwerksordnung gelten, können auch Land- und Baumaschinenmechatronikermeister/innen und Feinwerkmechanikermeister/innen die Tätigkeit ausüben.

Die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in diesem Handwerk ist reglementiert.

Sonstige Zugangsbedingungen

Für Montage- und Kundendienstarbeiten ist ein Führerschein der Klasse B von Vorteil.

Das Metallbauer-Handwerk ist zulassungspflichtig. Wer sich selbstständig machen oder als Betriebsleiter/in eines Handwerksbetriebs tätig sein will, muss über die entsprechende Meisterprüfung verfügen.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung oder Praxis im entsprechenden Handwerk nachweisen kann. Im Metallbauer-Handwerk wird in der Regel die Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf des Metallbauer-Handwerks, als Land- und Baumaschinenmechatroniker/in oder als Feinwerkmechaniker/in (verwandte Handwerke) vorausgesetzt.

Alternativ kann man z.B. mit einer Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und einer mehrjährigen Berufstätigkeit im Metallbauer-Handwerk zur Meisterprüfung zugelassen werden.

Sollte kein entsprechender Bildungsabschluss vorliegen, können berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten auch durch ein Validierungsverfahren nachgewiesen werden.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Rechnen/Mathematik:

In der Meisterprüfung sind u.a. betriebliche Kosten und Kennzahlen zu ermitteln sowie Stundenverrechnungssätze zu berechnen. Dies erfordert gute Kenntnisse in Mathematik.

Um im späteren Berufsalltag z.B. Material-, Personal- und Gerätekosten, Zeitbedarf und Preise im Rahmen der Angebotskalkulation berechnen zu können, sind ebenfalls Mathematikkenntnisse nötig.

Wirtschaft/Recht:

Um den betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Teil der Meisterprüfung erfolgreich abschließen zu können, sind gute Kenntnisse in diesem Bereich erforderlich.

Im Berufsleben benötigen Metallbauermeister/innen Kenntnisse in Buchführung und Controlling sowie in den Bereichen Recht und Steuern, damit sie erfolgreich einen Betrieb führen können.

Mitarbeiterführung und -anleitung:

In der Meisterprüfung werden berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse geprüft. Erfahrungen in der Anleitung von Auszubildenden bzw. Mitarbeitern sind daher von Vorteil.

Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitern hängen maßgeblich vom Führungsverhalten ihrer Meister/innen ab. Für eine erfolgreiche Betriebsführung sind u.a. Kenntnisse von Führungsinstrumenten, wie z.B. Zielvereinbarung und Feedback, unabdingbar.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Metallbauermeister/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist grundsätzlich keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Wird jedoch eine selbstständige Tätigkeit im Handwerk angestrebt, ist eine Gleichwertigkeitsprüfung zwingend erforderlich. Die Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses mit dem entsprechenden deutschen Meisterabschluss ist Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennungs-Finder und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

  • Fachpraxis (Teil I):

    • Meisterprüfungsprojekt: im gewählten Schwerpunkt eine Metallbauarbeit planen (Werkstattzeichnung, technische Berechnung, Herstellungsverfahren, Angebotsstellung), ausführen, prüfen und dokumentieren

    • Fachgespräch: z.B. Kunden beraten, dabei Kundenwunsch, wirtschaftliche, rechtliche und technische Gesichtspunkte einbeziehen; das Vorgehen bei Planung und Durchführung des Meisterprüfungsprojekts begründen; Probleme und Lösungen im Zusammenhang mit dem Meisterprüfungsprojekt darstellen und dabei aktuelle Entwicklungen im Metallbauer-Handwerk berücksichtigen

    • Situationsaufgabe: z.B. eine funktionsfähige Metallbauarbeit anfertigen oder fertig stellen, dabei Umform- und Fügetechniken, insbesondere Schweißen, unter Berücksichtigung von Qualität, Zeit, Materialeinsatz und Arbeitsorganisation anwenden; Fehler und Störungen an einer Metallbaukonstruktion oder -anlage eingrenzen, bestimmen, beheben und Ergebnisse dokumentieren

  • Fachtheorie (Teil II):

    • Handlungsfeld "Anforderungen von Kundinnen und Kunden eines Betriebs im Metallbauer-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten": z.B. Kundenwünsche und die Rahmenbedingungen zu deren Erfüllung analysieren, dokumentieren, bewerten und daraus Anforderungen ableiten; Lösungsmöglichkeiten entwickeln, erläutern und begründen, Angebote kalkulieren, erstellen und erläutern, Leistungen vereinbaren

    • Handlungsfeld "Leistungen eines Betriebs im Metallbauer-Handwerk erbringen, kontrollieren und übergeben": Leistungen vorbereiten, z.B. Einsatz von Personal, Material, Geräten, Maschinen sowie Werkzeugen planen; Leistungen im gewählten Schwerpunkt erbringen, z.B. Herstellung, Instandsetzung, Transport von Metallbauarbeiten, Oberflächenbearbeitung; Leistungen kontrollieren, dokumentieren und übergeben; Leistungen abrechnen

    • Handlungsfeld "Einen Betrieb im Metallbauer-Handwerk führen und organisieren": z.B. Betriebskostenanalyse, Preisgestaltung, Effizienzsteigerung; Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung und -pflege; Personaleinsatz und -entwicklung; Betriebs- und Lagerausstattung sowie Betriebsablaufplanung

  • Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Grundlagen (Teil III)

  • Berufs- und arbeitspädagogische Grundlagen (Teil IV)

Spezialisierung während der Weiterbildung

Die Weiterbildung erfolgt in einem der Schwerpunkte

  • Konstruktionstechnik

  • Metallgestaltung

  • Nutz- und Sonderfahrzeugbau

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):

  • Teil I - Fachpraktischer Teil und Teil II - Fachtheoretischer Teil (werden häufig zusammen angeboten): ca. 810 Stunden

  • Teil III - Betriebswirtschaftlicher, kaufmännischer und rechtlicher Teil: 240 Stunden

  • Teil IV - Berufs- und arbeitspädagogischer Teil: 115 Stunden

Gesamtstundenzahl: ca. 1.165 Stunden

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren.

Gegebenenfalls entstehen weitere Kosten, z.B. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Vorbereitungslehrgänge auf die Weiterbildungsprüfung können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform

Teilweise bereiten Lehrgänge auch separat auf einzelne Teile der Meisterprüfung vor.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Metallbauermeister/Metallbauermeisterin

Zusätzlich zum Meistertitel darf die Bezeichnung "Bachelor Professional in" unter Angabe des Handwerks geführt werden.

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • bei Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

  • bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Präsenzveranstaltungen im Klassenverband an der Bildungseinrichtung und selbstgestaltetes Lernen über elektronische Lernplattformen und -systeme von zu Hause aus

Lernorte

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an Bildungszentren von Handwerkskammern oder Fachschulen statt.

Lernorte sind

  • bei Präsenzveranstaltungen: Schulungsräume

  • bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Schulungsräume bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten

Weiterbildung im Ausland

Um die Weiterbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Lernaufenthalte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Metallbauermeister/innen planen und organisieren die Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie nehmen kaufmännische und verwaltende Aufgaben wahr, verhandeln mit Lieferanten, kalkulieren Angebote, erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr und beraten Kunden. Vor allem in kleineren Betrieben arbeiten sie auch selbst praktisch mit und führen z.B. anspruchsvolle Schweißarbeiten aus oder diagnostizieren Schäden an Konstruktionen und Anlagen des Metallbaus, identifizieren die Ursachen und sorgen für deren Behebung. Sofern sie als Selbstständige einen Metallbaubetrieb leiten, entwickeln sie die betrieblichen Grundsätze und bestimmen Art und Umfang der Investitionen. Darüber hinaus entscheiden sie über die Personalauswahl und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Fachaufgaben

  • Metallbaukonstruktionen entwerfen und Arbeiten planen

  • Leistungsverzeichnisse und Angebote erstellen

  • technische Unterlagen erstellen, z.T. mithilfe von CAD-Anlagen

  • Betriebsbereitschaft der Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel sicherstellen

  • Material auswählen und beschaffen

  • fachlich anspruchsvolle Arbeiten auch selbst übernehmen, z.B. Schweißbaugruppen erstellen und Schweißarbeiten ausführen, Schäden und Fehler an Metallbaukonstruktionen und -anlagen diagnostizieren, Ursachen feststellen und für deren Behebung sorgen

Führungsaufgaben

  • Arbeitsabläufe inhaltlich und terminlich planen, organisieren und steuern, z.B. Arbeiten auf die Mitarbeiter/innen verteilen

  • fachgerechte Arbeitsdurchführung bei Anfertigung und Montage von Metallbauerzeugnissen sicherstellen, Einhaltung von Kosten und Terminen überwachen

  • über die Auswahl der Betriebsmittel entscheiden (ggf. Cobots einführen), Kostenfaktoren analysieren, beeinflussbare Kosten minimieren

  • mit Auftraggebern und Kunden, Lieferanten, Verbänden und Kreditinstituten verhandeln und zusammenarbeiten

  • betriebliches Qualitätsmanagement planen und entsprechende Maßnahmen im Betrieb einführen

  • Mitarbeiter/innen anleiten und fachlich unterstützen, bei deren Weiterbildung mitwirken

  • den betrieblichen Teil der Ausbildung durchführen

Leitungsfunktionen bei Selbstständigkeit

  • die Grundsätze für das gesamte kaufmännische, personelle und technische Geschehen gestalten

  • die Geschäftspolitik bestimmen, künftige Betriebsstrategien entwickeln und festlegen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.842 bis € 4.306

Quelle:

Tarifregister Nordrhein-Westfalen

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Metallbauermeister/in/B. Prof. Metallbauer-Handwerk

Auch übliche Berufsbezeichnungen/Synonyme

  • Bauschlossermeister/in

  • Meister/in im Metallbauerhandwerk

  • Schlossermeister/in

Abweichende Berufsbezeichnung der ehemaligen DDR

  • Meister/Meisterin des Schlosser- und Schmiedehandwerks

Frühere Berufsbezeichnung

  • Schmiedemeister/Schmiedemeisterin

    (Weiterbildungsberuf von 1936 bis 1998)

Arbeitsorte

Metallbauermeister/innen arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten und Werkhallen

  • auf Baustellen

  • in Büroräumen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • im Homeoffice bzw. mobil

Arbeitssituation

Metallbauermeister/innen leiten kleinere Betriebe des Metallbauer-Handwerks oder übernehmen Leitungsaufgaben in größeren Handwerksbetrieben bzw. in der Industrie. Hierfür sind Organisationstalent und Durchsetzungsvermögen erforderlich, für die Anleitung und Motivierung der Mitarbeiter/innen auch Sozialkompetenz und Führungsqualitäten. Büroarbeiten erfordern Genauigkeit und ein hohes Maß an Konzentration. Metallbauermeister/innen übernehmen auch praktische Aufgaben, z.B. komplizierte Schweißarbeiten. Für das Anreißen und Zuschneiden von Blechen oder das Vernieten bzw. Schweißen geschmiedeter Bauteile benötigen sie handwerkliches Geschick. Ihre Kunden beraten sie freundlich und kompetent.

Sie arbeiten mit Handwerkzeugen, handgeführten Maschinen und Geräten, setzen aber auch CNC-Maschinen ein. I.d.R. tragen sie Schutzkleidung, z.B. Sicherheitsschuhe, Gehörschutz, Schutzbrille, bei Schweißarbeiten auch Schweißerschürze und -brille bzw. -visier. Sie wechseln zwischen Büro sowie Werkstatt bzw. Produktionshalle und sind auch auf Baustellen tätig. Metallbearbeitungsmaschinen erzeugen Lärm; Staub und Schweißdämpfe können in der Luft liegen. Körperlicher Einsatz ist erforderlich, wenn beispielsweise schwere Bauteile montiert werden. Metallbauermeister/innen arbeiten viel im Stehen, gebückt und z.T. auch über Kopf. Für die Arbeit auf Leitern oder Montagebühnen müssen sie schwindelfrei sein.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (Mitarbeiter/innen anleiten und führen und Auszubildende motivieren und unterweisen)

  • Verantwortung für Sachwerte (z.B. Betriebsführung inklusive Vertrieb, Einkauf und Finanzen verantworten)

  • Kundenkontakt (Kunden beraten)

  • Arbeit unter Zwangshaltungen (z.T. gebückt und über Kopf bei Montagearbeiten)

  • Arbeit im Gehen und Stehen

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Schleif- und Bohrmaschinen, Schweiß- und Lötgeräte, Laserschneider)

  • Handarbeit (z.B. Kunstschmiedearbeiten an Beschlägen, Geländern und Gittern)

  • Bildschirmarbeit (z.B. an CNC-Maschinen)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Schutzhandschuhe bei Schweiß- oder Lötarbeiten)

  • Arbeit auf Baustellen

  • Arbeit in Büroräumen (z.B. Konstruktionszeichnungen erstellen, Arbeits-, Fertigungs- und Montagepläne erarbeiten)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • wechselnde Arbeitsorte (Wechsel zwischen Büro, Werkhallen und Baustellen)

  • Unfallgefahr (z.B. bei Arbeiten an schnelllaufenden Maschinen)

  • Arbeit in größeren Höhen mit Absturzgefährdung (z.B. auf Gerüsten bei Fassadenarbeiten)

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. Metallstaub, Schweiß- oder Lötdämpfe)

  • Arbeit unter Lärm (Maschinenlärm)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Erzeugnisse und Bauelemente, z.B.: Balkonanlagen, Überdachungen, Wintergärten, Geländer, Tore, Treppen, Schutzgitter, Stahlfassaden, Fahrzeugrahmen und -aufbauten, Leuchten

Maschinen und Geräte, z.B.: (CNC-)Schleif- und Bohrmaschinen, Schweiß- und Lötgeräte, Brennöfen, Pressen, Fräsen, Brennschneider, Laserschneider, Hebe- und Transportgeräte, Lasermessgeräte, Cobots, 3-D-Drucker

Werkzeuge und Hilfsmittel, z.B.: Sägen, Feilen, Nietzangen, Schieblehren, Winkelmesser, Bandmaß

Unterlagen und Software, z.B.: Fertigungs- und Montagepläne, Konstruktionszeichnungen, Kostenkalkulationen, Ausschreibungsunterlagen, technische Regelwerke, CAD-Programme

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Metallbauermeister/innen finden Beschäftigung

  • in Handwerksbetrieben des Metallbaus

  • bei Dachdecker- und Fassadenbaubetrieben

  • in Betrieben des Spezialfahrzeug- und Sondermaschinenbaus

Branchen im Einzelnen

  • Metallbearbeitung, Metallbau, Schweißen

    • Stahl- und Leichtmetallbau

    • Metallbearbeitung a. n. g., z.B. in Schlosserei, Schweißerei, Beschlag- und Kunstschmieden

    • Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen, z.B. leichte Freiformschmiedestücke, Gesenkschmiedeteile

    • Herstellung von Schrauben und Nieten

    • Herstellung von Drahtwaren, Ketten und Federn

    • Herstellung von Schlössern und Beschlägen aus unedlen Metallen

    • Herstellung von allen anderen Metallwaren a. n. g., z.B. bei Tresorbauunternehmen, Restaurierung von Schwertern, Säbeln, Rüstungen

  • Maschinenbau, Werkzeugbau

    • Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen

    • Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a. n. g., z.B. bei Kran- oder Aufzugbauunternehmen

    • Herstellung von nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen, z.B. Herstellung von Turbinen, Pumpen und Kompressoren

  • Hochbau, Beton- und Stahlbetonbau, Feuerungs- und Schornsteinbau

    • Bau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau), z.B. bei Fassadenbauunternehmen für Metallverkleidung

  • Ausbau

    • Dachdeckerei und Bauspenglerei, z.B. bei spezialisierten Dachdeckereien für Metallbedachungen

  • Kraftfahrzeuge

    • Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern, z.B. Lkw-Anhänger

    • Sonstige Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, z.B. in Fuhrparkwerkstätten bei Speditionen

    • Herstellung von Nutzkraftwagen und Nutzkraftwagenmotoren

    • Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Metallbau, Schweiß-, Füge- und Trenntechniken, Elektrotechnik).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung oder als Internationale/r Meister/in).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Konstruktionstechnik).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Meister/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Aktuelles

Neue Verordnung über die Meisterprüfung im Metallbauer-Handwerk

Am 1. Juli 2025 trat die neue Metallbauermeisterverordnung in Kraft, gleichzeitig trat die Metallbauermeisterverordnung von 2002 außer Kraft. Bereiche wie ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit, Qualitätskontrolle und Datenschutz werden zukünftig stärker berücksichtigt. Zugleich wird die Digitalisierung im Metallbauer-Handwerk entsprechend miteinbezogen. Das Berufsbild und die Prüfungsinhalte erhielten eine stärkere Gewichtung in den Bereichen Kundenanforderungen, Leistungserbringung und -kontrolle sowie Betriebsführung. In Teil II der Prüfung sind nun Qualifikationen in diesen drei Handlungsfeldern nachzuweisen.

Übergangsvorschriften: Bereits begonnene Prüfungsverfahren konnten bis Ablauf des 30. Juni 2025 nach den Vorschriften der bisherigen Prüfungsordnung abgeschlossen werden. Prüfungsverfahren, die bis zum Ablauf des 31. Dezember 2025 beziehungsweise Wiederholungsprüfungen, die bis zum Ablauf des 30. Juni 2027 angemeldet wurden, können auf Antrag der zu prüfenden Person nach der alten Prüfungsordnung durchgeführt werden.

Trends

Industrie 4.0 im Maschinenbau

Industrieunternehmen befinden sich mitten in der 4. industriellen Revolution - der Industrie 4.0. Die Vernetzung und Digitalisierung gesamter Wertschöpfungsketten oder der Einsatz von Industrierobotern und Smarten Sensoren im Maschinen- und Anlagenbau gehören mehr und mehr zum Alltag. Dennoch wurden die Potenziale der Industrie 4.0 noch nicht gänzlich ausgeschöpft. Insbesondere im Hinblick auf klimafreundliche Kreislaufwirtschaft sowie konkurrenzfähigen - und somit widerstandsfähigeren - Wertschöpfungsnetzwerken gibt es Nachholbedarf. Daneben werden bestehende Aus- und Weiterbildungsberufe kontinuierlich mit neuen Inhalten gefüllt, die sich Fach- und Führungskräfte aneignen müssen.

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2025)

Newsletter bestellen