Zugang zur Tätigkeit
In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Berufsspezialist/in für Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen.
Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung ist in der Regel die Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen gewerblich-technischen oder kaufmännischen Ausbildungsberuf. Der Zugang ist auch mit einem Abschluss in einem zweijährigen anerkannten gewerblich-technischen oder kaufmännischen Ausbildungsberuf und mindestens einjähriger einschlägiger Berufspraxis oder mit mindestens 60 Leistungspunkten in einem Studium und einer mindestens sechsmonatigen Berufspraxis möglich.
Alternativ ist zur Prüfung zugelassen, wer eine mindestens dreijährige Berufspraxis mit wesentlichen Bezügen zu gewerblich-technischen oder kaufmännischen Aufgaben besitzt.
Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung/Prüfung
In der Regel ist bei kammerrechtlich geregelten Berufsspezialisten-Weiterbildungen nur der Zugang zur Prüfung geregelt, nicht der Zugang zu Weiterbildungslehrgängen.
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung und/oder Praxis vorweisen kann.
Sollte kein entsprechender Bildungsabschluss vorliegen, können berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten auch durch ein Validierungsverfahren nachgewiesen werden.
Ausnahmen: Bei den Weiterbildungen zum/zur Berufsspezialist/in für ambulante medizinische Versorgung und zum/zur Berufsspezialist/in in der gesetzlichen Krankenversicherung ist zusätzlich der Zugang zur Weiterbildung geregelt.
Wichtige Vorkenntnisse
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:
Planung/Organisation:
Die Planung und Umsetzung betrieblicher Prozesse, insbesondere die digitale Aufbereitung von Daten, sind wichtige Teile der Weiterbildung, die planerische und organisatorische Fähigkeiten erfordern.
In der Berufstätigkeit kommt es u.a. darauf an, Projekte zu planen, zu steuern und erfolgreich abzuschließen oder neue Verfahren einzuführen, z.B. im Bereich Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen.
Informatik:
In der Prüfung sind beispielsweise datenbasierte KI-Modelle zu evaluieren und KI-relevante Prozesse zu überwachen, zu prüfen und zu bewerten.
Um im Berufsalltag betriebspraktische Probleme analysieren zu können und datenbasierte Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden ökonomischen und rechtlichen Einflussfaktoren zu entwickeln, zu bewerten und zu vertreten, sind umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Informatik erforderlich.
Wirtschaft/Recht:
Fragen zu Abwägung und Beurteilung ökonomischer Aspekte in Form von Kosten-Nutzen-Analysen können ebenfalls Bestandteil der Prüfung sein.
In der Berufspraxis geht es auch um die Datenschutz- und Datensicherheit. Kenntnisse der jeweils gültigen Datenschutzbestimmungen und rechtlichen Regelungen zum Umgang mit Daten sind hierbei hilfreich.
Deutsch/Englisch:
KI-gestütztes Aufbereiten und Bewerten der Projektergebnisse und deren Präsentation sind Bestandteil der Prüfung. Hierfür sind sowohl mündliche als auch schriftliche Deutschkenntnisse erforderlich.
Für die Erstellung von Zwischen- bzw. Abschlussberichten unter Berücksichtigung technischer, organisatorischer und betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge sowie unter Nachhaltigkeitsaspekten benötigen Berufsspezialisten und -spezialistinnen für Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen im Berufsalltag gute Deutschkenntnisse. Zudem liegt Fachliteratur im Bereich KI häufig auf Englisch vor. Auch der Umgang mit ausländischen Geschäftspartnern erfordert gute Kenntnisse der englischen Sprache.
Anerkennung von ausländischen Qualifikationen
Die Tätigkeit als Berufsspezialist/in für Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen ist nicht reglementiert.
Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.
Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de
Zuständige Stellen sind die Industrie- und Handelskammern. Für die Antragstellung ist folgende zentrale Stelle eingerichtet worden:
IHK FOSA Ulmenstraße 52g 90443 Nürnberg D +49.911.815060 https://www.ihk-fosa.de info@ihk-fosa.de
Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:
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Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland - zentrale Informations-Hotline des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundesagentur für Arbeit (BA)
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Für Menschen aus dem Ausland - Ein Informationsangebot der Bundesagentur für Arbeit
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Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
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Make it in Germany - Das Willkommensportal der Fachkräfte-Offensive für internationale Fachkräfte