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Ausbildungsberuf
Berufsspezialist/in - Künstl. Intell./Maschinelles Lernen

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Berufsspezialisten und -spezialistinnen für Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen erkennen und bewerten den Einsatz von KI in Unternehmen, analysieren Daten und entwickeln darauf basierend innovative Lösungen. Sie gestalten digitale Prozesse mit, arbeiten interdisziplinär und tragen zur Umsetzung von KI-Strategien bei.

Die Weiterbildung im Überblick

Berufsspezialist/in für Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen ist eine berufliche Weiterbildung, deren Prüfung gemäß den Rechtsvorschriften der jeweiligen Industrie- und Handelskammer geregelt ist.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Arbeitsbereiche/Branchen

Berufsspezialisten und -spezialistinnen für Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen finden Beschäftigung

  • in der IT-Branche

  • in IT-Abteilungen von Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche

  • in Forschungs- und Entwicklungsabteilungen für Künstliche Intelligenz

  • in Beratungsunternehmen für digitale Transformation

Darüber hinaus finden sie ggf. Beschäftigung

  • in der öffentlichen Verwaltung sowie bei Verbänden und Organisationen

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Berufsspezialist/in für Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung ist in der Regel die Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen gewerblich-technischen oder kaufmännischen Ausbildungsberuf. Der Zugang ist auch mit einem Abschluss in einem zweijährigen anerkannten gewerblich-technischen oder kaufmännischen Ausbildungsberuf und mindestens einjähriger einschlägiger Berufspraxis oder mit mindestens 60 Leistungspunkten in einem Studium und einer mindestens sechsmonatigen Berufspraxis möglich.

Alternativ ist zur Prüfung zugelassen, wer eine mindestens dreijährige Berufspraxis mit wesentlichen Bezügen zu gewerblich-technischen oder kaufmännischen Aufgaben besitzt.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung/Prüfung

In der Regel ist bei kammerrechtlich geregelten Berufsspezialisten-Weiterbildungen nur der Zugang zur Prüfung geregelt, nicht der Zugang zu Weiterbildungslehrgängen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung und/oder Praxis vorweisen kann.

Sollte kein entsprechender Bildungsabschluss vorliegen, können berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten auch durch ein Validierungsverfahren nachgewiesen werden.

Ausnahmen: Bei den Weiterbildungen zum/zur Berufsspezialist/in für ambulante medizinische Versorgung und zum/zur Berufsspezialist/in in der gesetzlichen Krankenversicherung ist zusätzlich der Zugang zur Weiterbildung geregelt.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Planung/Organisation:

Die Planung und Umsetzung betrieblicher Prozesse, insbesondere die digitale Aufbereitung von Daten, sind wichtige Teile der Weiterbildung, die planerische und organisatorische Fähigkeiten erfordern.

In der Berufstätigkeit kommt es u.a. darauf an, Projekte zu planen, zu steuern und erfolgreich abzuschließen oder neue Verfahren einzuführen, z.B. im Bereich Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen.

Informatik:

In der Prüfung sind beispielsweise datenbasierte KI-Modelle zu evaluieren und KI-relevante Prozesse zu überwachen, zu prüfen und zu bewerten.

Um im Berufsalltag betriebspraktische Probleme analysieren zu können und datenbasierte Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden ökonomischen und rechtlichen Einflussfaktoren zu entwickeln, zu bewerten und zu vertreten, sind umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Informatik erforderlich.

Wirtschaft/Recht:

Fragen zu Abwägung und Beurteilung ökonomischer Aspekte in Form von Kosten-Nutzen-Analysen können ebenfalls Bestandteil der Prüfung sein.

In der Berufspraxis geht es auch um die Datenschutz- und Datensicherheit. Kenntnisse der jeweils gültigen Datenschutzbestimmungen und rechtlichen Regelungen zum Umgang mit Daten sind hierbei hilfreich.

Deutsch/Englisch:

KI-gestütztes Aufbereiten und Bewerten der Projektergebnisse und deren Präsentation sind Bestandteil der Prüfung. Hierfür sind sowohl mündliche als auch schriftliche Deutschkenntnisse erforderlich.

Für die Erstellung von Zwischen- bzw. Abschlussberichten unter Berücksichtigung technischer, organisatorischer und betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge sowie unter Nachhaltigkeitsaspekten benötigen Berufsspezialisten und -spezialistinnen für Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen im Berufsalltag gute Deutschkenntnisse. Zudem liegt Fachliteratur im Bereich KI häufig auf Englisch vor. Auch der Umgang mit ausländischen Geschäftspartnern erfordert gute Kenntnisse der englischen Sprache.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Berufsspezialist/in für Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die Industrie- und Handelskammern. Für die Antragstellung ist folgende zentrale Stelle eingerichtet worden:

IHK FOSA Ulmenstraße 52g 90443 Nürnberg D +49.911.815060 https://www.ihk-fosa.de info@ihk-fosa.de

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

  • Implementierung und Anwendungsmöglichkeiten von datenbasierten KI-Modellen

    • Grundbegriffe von KI und Maschinellem Lernen

    • Chancen und Herausforderungen der KI

    • Umgang mit Daten

    • Datenanalyse und Maschinelles Lernen

    • Grundlagen Programmierung für Maschinelles Lernen

  • Mitgestalten und Umsetzen von (Veränderungs-)Prozessen und Projekten

    • Prozessmanagement

    • Projektmanagementmethoden

  • Rechtliche Grundlagen

    • Unternehmensrechtsformen und Vertragsarten

    • Datenschutz- und Datensicherheitsfragen

    • Patent- und Urheberrecht

    • Steuerarten und -berechnungen

  • Abwägungsmethoden und ökonomische Aspekte

    • Abwägungsmethoden

    • Ökonomische Aspekte

  • Zukunftskompetenzen

    • Metakompetenzen

    • Interaktive Kompetenzen

    • Agiles Arbeiten

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren.

Gegebenenfalls entstehen weitere Kosten, z.B. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Vorbereitungslehrgänge auf die Weiterbildungsprüfung können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Teilzeit: ca. 11-12 Monate

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Verkürzungen/Verlängerungen

Befreiung von der Ablegung einzelner Teile der Weiterbildungsprüfung

Von der Ablegung einzelner Prüfungsleistungen kann i.d.R. befreit werden, wer mit Erfolg eine andere Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss abgelegt hat, die denselben Anforderungen entspricht.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Geprüfter Berufsspezialist für Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen (IHK)/Geprüfte Berufsspezialistin für Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen (IHK)

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • bei digitalen Lernformen (z.B. virtuelles Klassenzimmer): ausschließliches Lernen über elektronische Lernplattformen und -systeme (vorwiegend im Klassenverband von zu Hause aus)

  • bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Präsenzveranstaltungen im Klassenverband an der Bildungseinrichtung und selbstgestaltetes Lernen über elektronische Lernplattformen und -systeme von zu Hause aus

Lernorte

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden an Bildungseinrichtungen von Industrie- und Handelskammern und anderen Bildungsstätten statt.

Lernorte sind

  • Schulungsräume bei Präsenzveranstaltungen

  • zu Hause bei Online-Lerneinheiten

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Berufsspezialisten und -spezialistinnen für Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen erkennen gezielt digitale, datenbasierte und interdisziplinäre Prozesse und analysieren deren Potenziale für Unternehmen. Sie bewerten Daten als Ressource, interpretieren diese und leiten daraus Handlungsempfehlungen ab. Zudem wirken sie an der Entwicklung und Umsetzung von KI-Strategien mit, koordinieren interdisziplinäre Projektteams und gestalten aktiv Prozesse der digitalen Transformation. Dabei handeln sie eigenverantwortlich und zielgruppengerecht unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, rechtlicher und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen. Das Ziel von Berufsspezialisten und -spezialistinnen für Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen ist es, innovative, marktrelevante KI-Lösungen zu entwickeln und bestehende Prozesse zukunftsfähig zu optimieren.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Einsatzmöglichkeiten von Künstlicher Intelligenz (KI) und Maschinellem Lernen (ML) in Unternehmen erkennen

  • Daten sammeln, bewerten und auswerten

  • Lösungen aus Datenanalysen ableiten

  • KI-Projekte planen und umsetzen

  • mit interdisziplinären Teams zusammenarbeiten

  • Mitarbeiter/innen in KI-Anwendungen schulen

  • sich über aktuelle Trends in Sachen KI und ML auf dem aktuellen Stand halten

  • laufend KI-gestützte Prozesse verbessern und neue Ideen entwickeln

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Monatsbruttovergütung, die sich aus der Monatsgrundvergütung und variablen Entgeltbestandteilen zusammensetzt: € 4.382 bis € 4.799

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Arbeitsorte

Berufsspezialisten und -spezialistinnen für Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen arbeiten in erster Linie

  • in Büro- und Besprechungsräumen

  • in KI- und IT-Labors

  • beim Kunden

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • im Homeoffice bzw. mobil

Arbeitssituation

Berufsspezialisten und -spezialistinnen für Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen entwickeln innovative, marktrelevante KI-Lösungen und optimieren digitale Prozesse. Damit tragen sie Verantwortung für die Innovations- und Zukunftsfähigkeit der Unternehmen. Eigenverantwortlich und zielgruppengerecht planen sie KI-Projekte und setzen diese um. Sie benötigen analytische Fähigkeiten sowie eine systematische und sorgfältige Arbeitsweise, um zum Beispiel digitale Prozesse auf ihr Potenzial im Unternehmen zu untersuchen und Lösungen aus Datenanalysen abzuleiten. Technisches Verständnis für die Funktionsweise von KI-Tools und -Systemen sowie Machine-Learning-Anwendungen ist unumgänglich, um Lösungen zu erarbeiten. Sicher und kommunikationsstark koordinieren die Berufsspezialisten und -spezialistinnen interdisziplinäre Projektteams, führen Schulungen durch und unterstützen die Mitarbeiter/innen während des Lernprozesses im Umgang mit KI-Anwendungen. Lernbereitschaft ist notwendig, um sich über neue Entwicklungen im sich rasch wandelnden KI-Sektor auf dem Laufenden zu halten.

Berufsspezialisten und -spezialistinnen für Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen arbeiten vor allem im Büro am Computer, etwa wenn sie digitale Prozesse analysieren oder KI-Projekte planen. In Besprechungsräumen führen sie Schulungen durch oder stimmen sich im Team mit verschiedenen betrieblichen Abteilungen ab. Sind sie in Beratungsunternehmen tätig, arbeiten sie auch bei Kunden vor Ort.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (z.B. Schulungen der Mitarbeiter/innen planen)

  • Verantwortung für Sachwerte (z.B. zukunftsfähige KI-Lösungen entwickeln und die digitale Transformation von Unternehmen gestalten)

  • Bildschirmarbeit (z.B. Daten- und Prozessanalysen durchführen)

  • Arbeit in Büroräumen (z.B. KI-Projekte planen)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Computertechnik und Software, z.B.: KI-Tools und -Systeme, Machine-Learning-Anwendungen, Datenanalyse- und Visualisierungstools, Cloud-Plattformen, API- und Schnittstellen-Tools, Datenbanken, Monitoring-Tools, verschiedene Entwicklungsumgebungen, Videokonferenztools

Unterlagen, z.B.: Modellierungs- und Trainingsdokumentationen, Ethik- und Risikobewertungen, Projektpläne und Roadmaps, Anwenderdokumentationen, IT-Konzepte, Fachliteratur (z.T. auf Englisch), System-, Datenbank- und GUI-Designs, Schulungsunterlagen, Rechtsvorschriften (z.B. Datenschutz)

Büroausstattung und Präsentationsmittel, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon, Beamer, Flipchart

Arbeitsbereiche/Branchen

Berufsspezialisten und -spezialistinnen für Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen finden Beschäftigung

  • in der IT-Branche

  • in IT-Abteilungen von Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche

  • in Forschungs- und Entwicklungsabteilungen für Künstliche Intelligenz

  • in Beratungsunternehmen für digitale Transformation

Darüber hinaus finden sie ggf. Beschäftigung

  • in der öffentlichen Verwaltung sowie bei Verbänden und Organisationen

Branchen im Einzelnen

  • Bau, Architektur

  • Chemie, Pharmazie, Kunststoff

  • Elektrotechnik, Elektronik

  • Energie, Ver- und Entsorgung

  • Fahrzeugbau, -instandhaltung

  • Finanzdienstleistungen, Immobilien

  • Gesundheit, Soziales

  • Glas, Keramik, Rohstoffverarbeitung

  • Handel

  • Holz, Möbel

  • Hotel, Gaststätten, Tourismus

  • IT, Software, Telekommunikation

  • Management, Beratung, Recht, Steuern

  • Medien

  • Metall, Maschinenbau, Feinmechanik, Optik

  • Musikinstrumente, Sportgeräte, Spielwaren, Schmuck

  • Nahrungs-, Genussmittelherstellung

  • Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung, Verteidigung

  • Papier, Druck

  • Textil, Bekleidung, Leder

  • Transport, Verkehr

  • Verbände, Organisationen, Interessenvertretungen

  • Werbung, Public Relations

  • Wissenschaft, Forschung, Entwicklung

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Projektmanagement, Prozessmanagement, Betriebliche Organisation, IT-Sicherheit).

Darüber hinaus können sich die Trends zum Einsatz von AIOps-Technologien und zu smarten IT-Systemen für Anwendungen der digitalisierten Arbeitswelt (Industrie 4.0) zu wichtigen Weiterbildungsthemen für Berufsspezialisten und -spezialistinnen für Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen entwickeln. Technologien wie Edge Computing bieten ebenfalls Weiterbildungspotenzial.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Weitere Berufs- und Karrierechancen eröffnen sich - je nach Vorbildung - durch ein grundständiges oder weiterführendes Studium (z.B. im Studienfach Künstliche Intelligenz oder Informatik).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Berufsspezialisten und -spezialistinnen für Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

Wachstumsmarkt IT-Sicherheit

Die zunehmende Vernetzung durch das Internet der Dinge, Big Data, Cloud Computing, Onlinehandel, die Verwendung mobiler Endgeräte etc. können für Privatpersonen und Unternehmen viele Sicherheitsrisiken bergen. Datendiebstahl durch Phishing-Attacken, gefälschte elektronische Karten, Würmer und Viren, Hackereinbrüche sowie Cyberterrorismus erfordern eine ständige Anpassung der Sicherheitsmaßnahmen in Unternehmen und Behörden sowie entsprechende Schulungen der Beschäftigten diesbezüglich. Eine dieser Maßnahmen ist die sogenannte Cyber Resilience, die eine große Rolle im Schutz der (Kunden-)Daten spielt. Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI), um Cyberangriffe zu erkennen und zu bekämpfen, spielt zudem eine immer größere Rolle in der IT-Sicherheit. Die Nachfrage nach IT-Sicherheitsexperten, die sowohl traditionelle als auch innovative Ansätze beherrschen, steigt daher stetig.

AIOps: Künstliche Intelligenz für den IT-Betrieb

AIOps (Artificial Intelligence for IT Operations) verbindet durch Künstliche Intelligenz separate IT-Tools zu einer automatisierten IT-Betriebsplattform. Dabei werden Machine Learning und Big Data genutzt, um die Überwachung von IT-Infrastrukturen zu automatisieren und zu optimieren. Mithilfe von Echtzeit-Datenanalysen ermöglicht AIOps die automatisierte Identifikation von Problemen sowie die selbstständige Überprüfung und Behebung von Störungsfällen. AIOps-Plattformen schaffen es dadurch, IT-Personal zu entlasten und Systeme rund um die Uhr zu überwachen. Fach- und Führungskräfte im Tätigkeitsfeld IT-Administration werden sich mit AIOps-Technologien auseinandersetzen und Wege finden, mithilfe von Künstlicher Intelligenz den IT-Betrieb zu optimieren.

Edge Computing: Dezentrale Datenverarbeitung am Netzwerkrand

Anwendungen für Industrie 4.0, Smart Cities und Internet of Things erzeugen riesige Mengen an Sensor- und Gerätedaten, die nahezu in Echtzeit verarbeitet werden müssen. Bei einer zentralen Datenverarbeitung werden diese Datenströme von den Geräten hin zu einer zentralisierten Cloud und wieder zurück transportiert; hier drohen Zeit- und Datenverluste. Bei Edge Computing können Maschinen- und Sensordaten direkt vor Ort gespeichert, verarbeitet und analysiert werden - in der Produktionshalle, im autonomen Fahrzeug oder im Containerschiff, sodass KI-basierte Geräte und Maschinen in Echtzeit reagieren können. Fach- und Führungskräfte der Informationstechnik werden sich darauf vorbereiten, künftig immer mehr Anwendungen im Bereich Edge Computing zu entwickeln.

Informatik und Industrie 4.0

Die Umsetzung der 4. industriellen Revolution - der Industrie 4.0 - ist in vollem Gange: Industrieunternehmen sind dabei, ihre gesamte Wertschöpfungskette zu digitalisieren und zu vernetzen. Informatiker/innen entwickeln Software für smarte Produktionsstätten (Smart Factories), in denen Roboter planen und kommunizieren, Maschinenteile anheben, richtig positionieren und z.B. verschrauben oder verschweißen können. Mittels Sensoren werden Maschinen demnächst ihre Ersatzteile selbst ordern, einen Techniker bestellen oder Roboter in einer anderen Fabrik um Hilfe bitten können, wenn der Engpass am eigenen Standort nicht alleine zu bewältigen ist. Fachkräfte in Maschinenbau, Elektrotechnik und Informatik werden noch enger zusammenarbeiten, damit Industrie 4.0 gelingen kann. Dazu werden die bestehenden Ausbildungs- und Weiterbildungsberufe mit neuen Inhalten gefüllt, die Fachkräfte sich kontinuierlich aneignen müssen.

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2025)

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