Zugang zur Tätigkeit
In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Bachelor Professional in IT.
Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung ist in der Regel die Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie. Auch eine abgelegte Prüfung zum Geprüften Berufsspezialisten oder zur Geprüften Berufsspezialistin im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie dient als Nachweis. Der Zugang ist außerdem mit einem Abschluss in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und mindestens einjähriger einschlägiger Berufspraxis oder mit mindestens 90 Leistungspunkten in einem Studium und einer mindestens zweijährigen Berufspraxis möglich.
Alternativ ist zur Prüfung zugelassen, wer eine mindestens fünfjährige Berufspraxis mit wesentlichen Bezügen zu den Aufgaben im Bereich IT besitzt.
Sollte kein entsprechender Bildungsabschluss vorliegen, können berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten auch durch ein Validierungsverfahren nachgewiesen werden.
Wichtige Vorkenntnisse
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:
Wirtschaft/Recht:
Bachelor Professionals in IT benötigen wirtschaftliche und rechtliche Grundlagen- sowie Methodenkenntnisse, um z.B. die Ausgestaltung von Angeboten und Verträgen begleiten zu können, Aufgaben im Personalmanagement und der Mitarbeiterführung zu übernehmen oder bei der Erstellung von Datensicherheitskonzepten oder Projektplänen mitzuwirken.
Deutsch/Englisch:
Um zielgruppenspezifische Kommunikationsstrategien zu gestalten und Angebote überzeugend präsentieren zu können, brauchen Bachelor Professionals in IT sowohl mündliche als auch schriftliche Deutschkenntnisse. Handelt es sich um internationale Projekte, sind auch englische Sprachkenntnisse erforderlich. Zudem liegt Fachliteratur im Bereich IT häufig auf Englisch vor.
Informatik:
Ein solides Verständnis der Informatik und ihrer Technologien ist unerlässlich, damit Bachelor Professionals in IT beispielsweise technisch optimale und marktgerechte IT-Lösungen vorschlagen und Projektalternativen aufzeigen können.
Anerkennung von ausländischen Qualifikationen
Die Tätigkeit als Bachelor Professional in IT ist nicht reglementiert.
Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.
Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de
Zuständige Stellen sind die Industrie- und Handelskammern. Für die Antragstellung ist folgende zentrale Stelle eingerichtet worden:
IHK FOSA Ulmenstraße 52g 90443 Nürnberg D +49.911.815060 https://www.ihk-fosa.de info@ihk-fosa.de
Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:
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Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland - zentrale Informations-Hotline des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundesagentur für Arbeit (BA)
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Für Menschen aus dem Ausland - Ein Informationsangebot der Bundesagentur für Arbeit
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Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
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Make it in Germany - Das Willkommensportal der Fachkräfte-Offensive für internationale Fachkräfte