Zugang zur Tätigkeit
In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Berufsspezialist/in für Informationssicherheit.
Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung ist in der Regel die Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie. Der Zugang ist auch mit einem Abschluss in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und mindestens einjähriger einschlägiger Berufspraxis oder mit mindestens 60 Leistungspunkten in einem Studium und einer mindestens zweijährigen Berufspraxis möglich.
Alternativ ist zur Prüfung zugelassen, wer eine mindestens vierjährige Berufspraxis mit wesentlichen Bezügen zu den Aufgaben im Bereich Informationssicherheit besitzt.
Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung/Prüfung
In der Regel ist bei bundesrechtlich geregelten Berufsspezialisten-Weiterbildungen nur der Zugang zur Prüfung geregelt, nicht der Zugang zu Weiterbildungslehrgängen.
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung und/oder Praxis vorweisen kann.
Sollte kein entsprechender Bildungsabschluss vorliegen, können berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten auch durch ein Validierungsverfahren nachgewiesen werden.
Wichtige Vorkenntnisse
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:
Informatik:
In der Prüfung sind beispielsweise IT-Infrastrukturen, Netzwerkkommunikation und Systemkonfigurationen im Hinblick auf Risiken zu analysieren.
Um im Berufsalltag die Gefährdung sensibler Daten zu verhindern und hierfür leistungsfähige IT-Sicherheitssysteme zu konzipieren, sind umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Informatik erforderlich.
Deutsch/Englisch:
Kundenberatung und das Erstellen von Schulungskonzepten zum Datenschutz sind Bestandteil der Prüfung. Hierfür sind sowohl mündliche als auch schriftliche Deutschkenntnisse erforderlich.
Für die Erarbeitung von Informationssicherheitskonzepten benötigen Berufsspezialisten und -spezialistinnen für Informationssicherheit im Berufsalltag gute Deutschkenntnisse. Zudem liegt Fachliteratur im Bereich IT häufig auf Englisch vor. Auch der Umgang mit ausländischen Geschäftspartnern erfordert gute Kenntnisse der englischen Sprache.
Anerkennung von ausländischen Qualifikationen
Die Tätigkeit als Berufsspezialist/in für Informationssicherheit ist nicht reglementiert.
Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.
Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de
Zuständige Stellen sind die Industrie- und Handelskammern. Für die Antragstellung ist folgende zentrale Stelle eingerichtet worden:
IHK FOSA Ulmenstraße 52g 90443 Nürnberg D +49.911.815060 https://www.ihk-fosa.de info@ihk-fosa.de
Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:
-
Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland - zentrale Informations-Hotline des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundesagentur für Arbeit (BA)
-
Für Menschen aus dem Ausland - Ein Informationsangebot der Bundesagentur für Arbeit
-
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
-
Make it in Germany - Das Willkommensportal der Fachkräfte-Offensive für internationale Fachkräfte