Ausbildungsinhalte
Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:
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wie man ärztliche Diagnosen und eigene Befunde, insbesondere im Hinblick auf die Hörsystemversorgung, einordnet
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wie man Messverfahren zur Ermittlung der akustischen Kenndaten auswählt und anwendet
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wie man Patientinnen und Patienten auf Grundlage des ermittelten Hörbedarfs bei Auswahl der Hörsysteme, Hörassistenzsysteme und Sonderversorgungen sowie Zubehör berät
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wie Abbilder des äußeren Ohres einschließlich der zweiten Gehörgangskrümmung unter Einhaltung der Hygieneregeln erstellt werden
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wie man Arten und Formen von Otoplastiken unter Berücksichtigung patientenspezifischer Gegebenheiten auswählt und anfertigt
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wie man Hörassistenzsysteme anpasst und Patientinnen und Patienten in die Handhabung einweist
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wie man Patientinnen und Patienten zur Wahrnehmung der regelmäßigen Nachsorge und ohrenfachärztlichen Kontrollen motiviert
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wie man Otoplastiken reinigt und repariert sowie Schallschläuche erneuert
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wie Abrechnungen von Hörsystemversorgungen gemäß den vertraglichen und rechtlichen Bestimmungen durchgeführt werden
Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.
In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:
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in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Reintonaudiometrie durchführen, Otoplastiken herstellen)
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in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde
Zusatzqualifikationen
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Durch die Zusatzqualifikation "Betriebsassistent/in im Handwerk" erwerben Auszubildende mit Fachoberschul- oder Hochschulreife parallel zu ihrer handwerklichen Berufsausbildung zusätzliche kaufmännische Kenntnisse. Die Auszubildenden besuchen zusätzlichen Berufsschulunterricht (z.B. in Rechnungswesen oder Wirtschaftslehre). Sie absolvieren die Prüfung zum Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung (HwO) und müssen einen Nachweis über den erfolgreichen Besuch des Fremdsprachenunterrichts erbringen. Weitere Informationen erteilt die zuständige Handwerkskammer, z.B.:
HWK Dortmund – Betriebsassistent/in im Handwerk
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Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem
mittleren Bildungsabschluss
die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:
Europaassistent/in
Zusatzqualifikationen
Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:
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Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten:
AusbildungPlus: Portal für duales Studium und Zusatzqualifikationen in der beruflichen Erstausbildung
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Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.
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Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)
Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.
Ausbildungsaufbau
Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der
Berufsschule
durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan
1. - 18. Ausbildungsmonat:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
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individuelle Hörprofile bestimmen und beurteilen
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berufsspezifische audiologische und otoskopische Befunde erheben und bewerten
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Patientinnen und Patienten hinsichtlich der Versorgungsmöglichkeiten mit Hörsystemen, Hörassistenzsystemen und Sonderversorgungen sowie Zubehör beraten und dabei individuelle Hörerwartungen einbeziehen
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dreidimensionale Abbilder des äußeren Ohres erstellen
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Otoplastiken, individuellen Gehörschutz und Sonderotoplastiken herstellen
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Hörsysteme und Hörassistenzsysteme entsprechend dem individuellen Hörprofil anpassen
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Patientinnen und Patienten betreuen und Rehabilitationsmaßnahmen durchführen
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Service- und Instandhaltungsmaßnahmen an Hörsystemen, Hörassistenzsystemen und Sonderversorgungen sowie Zubehör durchführen
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Geschäfts- und Abrechnungsprozesse des Hörakustikbetriebes organisieren und ausführen
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lernfeldern:
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1. Ausbildungsjahr:
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audiologische Vorgespräche führen
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Reintonaudiometrie durchführen
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dreidimensionale Abbilder des äußeren Ohres herstellen
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Messverfahren für die hörakustische Datenbestimmung auswählen
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Service- und Instandhaltungsmaßnahmen an Hörsystemen und Hörsystemzubehör durchführen
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Hörsysteme, Zubehör und Dienstleistungen anbieten und verkaufen
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2. Ausbildungsjahr:
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individuelle Hörprofile erstellen und Patienten beraten
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Sprachaudiometrie und weitergehende audiologische Messungen durchführen
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Otoplastiken herstellen
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Hörsystemeigenschaften patientenspezifisch auswählen und Hörsysteme voreinstellen
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hörakustikspezifische Marketingaktionen patientenorientiert durchführen
Zwischenprüfung zum Ende des 2. Ausbildungsjahres
19. - 36. Ausbildungsmonat:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lernfeldern:
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3. Ausbildungsjahr:
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Patienten mit altersabhängigen und krankheitsbedingten Besonderheiten beraten
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objektive audiometrische Messungen auswerten und bei Tinnitusversorgungen mitwirken
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Patienten und Kunden mit persönlichem Gehörschutz versorgen
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Hörsysteme fein anpassen und Kontrollmessungen durchführen
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ergänzende auditive Kommunikationsanlagen anpassen sowie Service- und Instandhaltungsmaßnahmen durchführen
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hörakustikspezifische Geschäfts- und Abrechnungsprozesse durchführen
Gesellenprüfung am Ende des 3. Ausbildungsjahres
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer
Berufsfachschule
oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.
Beispiel Einzelhandel (monatlich brutto - je nach Bundesland):
1. Ausbildungsjahr: € 900 bis € 1.120
2. Ausbildungsjahr: € 960 bis € 1.250
3. Ausbildungsjahr: € 1.100 bis € 1.360
Beispiel Hörakustikerhandwerk (monatlich brutto):
1. Ausbildungsjahr: € 750
2. Ausbildungsjahr: € 850
3. Ausbildungsjahr: € 950
Quellen:
Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Ausbildungsvergütung
Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.
Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.
Ausbildungskosten
Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren.
Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der
Berufsschule
und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind.
Förderungsmöglichkeiten
In bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.
Weitere Informationen:
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen
Ausbildungsdauer
Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.
Verkürzung:
Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.
Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.
Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:
Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.
Verlängerung:
In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.
Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Abschlussbezeichnung
Hörakustiker/Hörakustikerin
Ausbildungssituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:
Im Betrieb
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Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Hörtests durchführen, Hörsysteme anpassen, Hörhilfen warten und reparieren
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Umgebung: in Werkstätten ggf. Kunststoff-, Klebstoff-, Lösemitteldämpfe, in Verkaufsräumen mit Kundenkontakt
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Kleidung: z.T. Schutzkleidung, z.B. Schutzbrille, Atemschutzmaske, Handschuhe
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Arbeitszeit: i.d.R. Samstagsarbeit
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Anforderungen:
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Handwerkliches Geschick (z.B. beim Anfertigen von Otoplastiken oder Einbauen von Kleinteilen)
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Technisches Verständnis (z.B. beim Instandhalten von Hörsystemen)
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Sorgfalt und Beobachtungsgenauigkeit (z.B. beim Prüfen des korrekten Sitzes einer Otoplastik)
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Kundenorientierung und Kommunikationsfähigkeit (z.B. beim Beraten der Kunden hinsichtlich des passenden Hörassistenzsystems)
An der Berufsschule
Unterricht als Blockunterricht
Ausbildungssituation
Ausbildungssituation im Betrieb
Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Zusätzlich zur Vermittlung von Ausbildungsinhalten in Präsenz ist eine Vermittlung zu Teilen als digitales mobiles Ausbilden möglich. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.
Ausbildungssituation in der Berufsschule
In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.
Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.
Hinweis: Die Angaben zum digitalen mobilen Ausbilden gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.
Lernorte
Hörakustiker/innen werden im dualen System ausgebildet.
Lernorte sind
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Ausbildungsbetrieb (i.d.R. Betriebe des Hörakustiker-Handwerks): Werkstätten, Verkaufsräume, Akustiklabors
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Berufsschule
: Unterrichtsräume
Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.
Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:
Quelle:
Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand: 27.03.2025)
Ausbildung im Ausland
Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bietet sich zum Beispiel folgende Möglichkeit:
Verschiedene europäische Länder
Auslandspraktikum im Rahmen der Zusatzqualifikation "Europaassistent/in"
Dauer: mindestens 3 Wochen
Zugangsvoraussetzung: mittlerer Bildungsabschluss
Weitere Informationen z.B.:
Europaassistent/in
Ausbildung im Ausland
Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:
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duale Ausbildungen, bei denen Auslandsaufenthalte grundsätzlich im Ausbildungsvertrag vereinbart werden (Dauer: bis zu ein Viertel der Ausbildungsdauer)
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Austauschprogramme und Auslandspraktika, z.B. mit Förderung über das Programm Erasmus+:
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internationale Zusatzqualifikationen (z.B. Europaassistent/in)
Gegebenenfalls kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.
Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen:
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen
Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.
Weitere Informationen:
Europass