Ausbildungsinhalte
Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:
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wie man Füllstände prüft und Automaten bedarfsgerecht befüllt und leert
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wie digitale und analoge technische Prüf- und Messdaten zu lesen, auszuwerten, zu protokollieren und Berichte anzufertigen sind
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wie man den Bedarf an Waren und Ersatzteilen ermittelt und nach Verwendungszwecken zusammenstellt
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wie Automatenabrechnungen, Kassenabschlüsse und Soll-Ist-Vergleiche durchgeführt werden
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wie man über Leistungsangebote informiert und Kundenwünsche ermittelt
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welche Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften beachtet werden müssen
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wie man Bauteile und Werkstoffe manuell und maschinell bearbeitet
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wie Automaten durch Sichtkontrolle geprüft und in Betrieb genommen werden
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wie man Störungen am Automaten feststellt, analysiert und beseitigt
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wie man die Kompatibilität von Hardwarekomponenten sowie Systemvoraussetzungen für Software prüft
Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.
In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:
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in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. branchenspezifische Automaten auswählen, Wartungssysteme nutzen)
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in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde
Zusatzqualifikationen
Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem
mittleren Bildungsabschluss
die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:
Europaassistent/in
Zusatzqualifikationen
Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:
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Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten:
AusbildungPlus: Portal für duales Studium und Zusatzqualifikationen in der beruflichen Erstausbildung
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Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.
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Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)
Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.
Ausbildungsaufbau
Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der
Berufsschule
durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan
1. - 18. Ausbildungsmonat:
Ausbildung im Betrieb:
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Automatenservice
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Umgang mit Informations- und Kommunikationssystemen
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Warenbewirtschaftung
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Abrechnung und Auswertung von Automatenaufstellplätzen
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Verkaufsförderung
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rechtliche Rahmenbedingungen für die Automatenwirtschaft
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lernfeldern:
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1. Ausbildungsjahr:
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betriebliche Zusammenhänge darstellen und bewerten
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branchenspezifische Automaten auswählen
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Automaten erstmalig in Betrieb nehmen
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Waren bereitstellen
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elektrotechnische Systeme prüfen
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2. Ausbildungsjahr:
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Automaten aufstellen
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Grundeinstellungen vornehmen
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Wartung durchführen
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Sicherheitseinrichtungen prüfen
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Kunden betreuen
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Automatenaufstellplätze auswerten
Teil 1 der Abschlussprüfung am Ende des 2. Ausbildungsjahres
19. - 36. Ausbildungsmonat:
Ausbildung im Betrieb:
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Vertiefen der Kenntnisse aus den ersten 18 Ausbildungsmonaten
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Vorbereiten und Installieren von Automaten
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Montage und Inbetriebnahme von Automaten
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Wartung und Instandhaltung von Automaten
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Informations- und Kommunikationstechnik
3. Ausbildungsjahr:
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lernfeldern:
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Informations- und Kommunikationssysteme für Automaten sichern
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Wartungssysteme nutzen
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Betriebsbereitschaft von Automaten und Anlagen gewährleisten
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Automatenverbund aufstellen
Teil 2 der Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr
Ausbildungsvergütung
Derzeit liegen keine tarifvertraglichen Vereinbarungen vor.
Ausbildungsvergütung
Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.
Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.
Ausbildungskosten
Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren.
Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der
Berufsschule
und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind.
Förderungsmöglichkeiten
In bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.
Weitere Informationen:
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen
Ausbildungsdauer
Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.
Verkürzung:
Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.
Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.
Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:
Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.
Verlängerung:
In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.
Anrechnungs- und Fortsetzungsmöglichkeiten
Eine abgeschlossene Ausbildung im aufgehobenen Ausbildungsberuf Fachkraft für Automatenservice kann auf die Ausbildung zum Automatenfachmann/zur Automatenfachfrau der Fachrichtung Automatenmechatronik angerechnet werden.
Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Abschlussbezeichnung
Automatenfachmann/Automatenfachfrau - Fachrichtung Automatenmechatronik
Ausbildungssituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:
Im Betrieb
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Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Automaten aufstellen und anschließen, warten, Warenbestände ergänzen, Kassenabschlüsse durchführen, Automaten nachrüsten und in informationstechnische Systeme einbinden, Elektroarbeiten durchführen
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Umgebung: wechselnde Arbeitsorte, z.T. im Freien
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Arbeitszeit: z.T. unregelmäßige Arbeitszeiten, Wochenendarbeit
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Anforderungen:
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Handwerkliches Geschick (z.B. beim Austauschen von Bauteilen an Automaten)
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Technisches Verständnis (z.B. beim Aufstellen und Anschließen betriebsfertiger Automaten oder beim Warten und Reinigen, einschließlich Austausch von Verschleißteilen)
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Sorgfalt (z.B. bei Automatenabrechnungen und Kassenabschlüssen)
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Kunden- und Serviceorientierung (z.B. bei der Einweisung von Kunden in Funktion und Bedienung)
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Flexibilität (z.B. Anpassen an unterschiedliche Arbeitsbedingungen bei Inbetriebnahme, Leeren und Befüllen von Automaten an wechselnden Orten)
An der Berufsschule
Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht
Ausbildungssituation
Ausbildungssituation im Betrieb
Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Zusätzlich zur Vermittlung von Ausbildungsinhalten in Präsenz ist eine Vermittlung zu Teilen als digitales mobiles Ausbilden möglich. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.
Ausbildungssituation in der Berufsschule
In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.
Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.
Hinweis: Die Angaben zum digitalen mobilen Ausbilden gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.
Lernorte
Automatenfachleute der Fachrichtung Automatenmechatronik werden im dualen System ausgebildet.
Lernorte sind
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Ausbildungsbetrieb (i.d.R. Unternehmen der Automatenwirtschaft oder Automatenbetreiber): Werkstatt, Büro- und Verkaufsräume, Automatenstandorte
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Berufsschule
: Unterrichtsräume
Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:
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für die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen in Lübbecke (Nordrhein-Westfalen):
Berufskolleg Lübbecke
Rahdener Straße
1
32312
Lübbecke
D
+49.5741.34580
+49.5741.345899
https://bk-lk.de/index.php
info@berufskolleg-lk.de
Quelle:
Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand: 27.03.2025)
Ausbildung im Ausland
Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bietet sich zum Beispiel folgende Möglichkeit:
Verschiedene europäische Länder
Auslandspraktikum im Rahmen der Zusatzqualifikation "Europaassistent/in"
Dauer: mindestens 3 Wochen
Zugangsvoraussetzung: mittlerer Bildungsabschluss
Weitere Informationen z.B.:
Europaassistent/in
Ausbildung im Ausland
Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:
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duale Ausbildungen, bei denen Auslandsaufenthalte grundsätzlich im Ausbildungsvertrag vereinbart werden (Dauer: bis zu ein Viertel der Ausbildungsdauer)
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Austauschprogramme und Auslandspraktika, z.B. mit Förderung über das Programm Erasmus+:
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internationale Zusatzqualifikationen (z.B. Europaassistent/in)
Gegebenenfalls kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.
Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen:
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen
Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.
Weitere Informationen:
Europass