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Ausbildungsberuf
Werkstoffprüfer/in - Kunststofftechnik

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Werkstoffprüfer/innen der Fachrichtung Kunststofftechnik untersuchen Halbzeuge und Teile aus Kunststoff auf Materialeigenschaften bzw. Schäden. Sie entnehmen Proben, führen Messungen und Prüfungen durch und dokumentieren die Ergebnisse.

Die Ausbildung im Überblick

Werkstoffprüfer/in der Fachrichtung Kunststofftechnik ist ein 3,5-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf in der Industrie.

Arbeitsbereiche/Branchen

Werkstoffprüfer/innen der Fachrichtung Kunststofftechnik finden Beschäftigung

  • bei Herstellern von Halbzeugen, Teilen und Produkten aus Kunststoffen oder Verbundwerkstoffen

  • in weiterverarbeitenden Unternehmen der Luftfahrt-, Automobil-, Eisenbahn- und Schiffbauindustrie

  • im Anlagenbau

  • in der Energiewirtschaft

  • bei Werkstoffprüfanstalten

  • bei Materialforschungseinrichtungen

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Berufsausbildung als Werkstoffprüfer/in der Fachrichtung Kunststofftechnik.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Die Betriebe stellen überwiegend Ausbildungsanfänger/innen mit Hochschulreife ein.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Voraussetzung für den Zugang zu einer dualen Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungsbetriebe suchen sich Auszubildende nach eigenen Kriterien (z.B. schulische Vorbildung) aus.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Schulische Vorbildung in der Praxis

Im Jahr 2021 gab es 18 Ausbildungsanfänger/innen. 67 Prozent der zukünftigen Werkstoffprüfer/innen der Fachrichtung Kunststofftechnik verfügten über die Hochschulreife , 33 Prozent besaßen einen mittleren Bildungsabschluss .

Quelle:

Die Angaben orientieren sich an den Informationen des Datensystems Auszubildende (DAZUBI) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

Physik:

Um die physikalischen Grundlagen verschiedener Prüfverfahren zu verstehen und die Werkstoffeigenschaften von Kunststoffen mit allen physikalischen Kennwerten exakt bestimmen zu können, benötigen die Auszubildenden Kenntnisse in Physik.

Chemie:

In der Ausbildung muss man unter anderem die chemischen Eigenschaften von Werkstoffen ermitteln und beurteilen. Wer bereits Kenntnisse in Chemie mitbringt, ist im Vorteil.

Mathematik:

Mathematische Kenntnisse benötigt man in der Ausbildung beispielsweise zum Berechnen von Kennwerten oder zum Ermitteln der statistischen Verteilung von Messwerten.

Informatik:

Angehende Werkstoffprüfer/innen der Fachrichtung Kunststofftechnik führen computergestützte Prüfungen durch und sichern und pflegen auftragsbezogene Daten und Dokumente am Rechner. Hierfür sind Vorkenntnisse in Informatik vorteilhaft.

Werken/Technik:

Schon in der Ausbildung kalibriert man Messgeräte oder führt Wartungsarbeiten an Werkzeugen und Arbeitsmitteln aus. Handwerkliches Geschick und Kenntnisse aus dem Werkunterricht sind daher von Vorteil.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Werkstoffprüfer/in der Fachrichtung Kunststofftechnik ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die Industrie- und Handelskammern. Für die Antragstellung ist folgende zentrale Stelle eingerichtet worden:

IHK FOSA Ulmenstraße 52g 90443 Nürnberg D +49.911.815060 https://www.ihk-fosa.de info@ihk-fosa.de

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • wie man Werkstoffe nach physikalischen, mechanischen und chemischen Eigenschaften beurteilt

  • wie man Herstellungsverfahren unterscheidet (v.a. Gießen, Sintern, Schmieden, Walzen und spanende Verfahren)

  • wie man physikalische Grundlagen zerstörender und zerstörungsfreier Prüfverfahren unterscheidet und Stoffeigenschaften (v.a. Dichte) ermittelt

  • welche Prüfeinrichtungen, Verbrauchsmaterialien, Mess- und Hilfsmittel man wofür auswählt

  • wie man zerstörende und zerstörungsfreie Prüfverfahren durchführt, die Prüfergebnisse bewertet und den Prüfungsverlauf dokumentiert

  • wie man Werkzeuge, Messgeräte und prüftechnische Einrichtungen pflegt

  • wie die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie die Umweltschutzmaßnahmen angewendet werden

  • wie man Arbeits- und Gefahrstoffe kennzeichnet, lagert und bereitstellt

  • wie die Funktionalität von Kunststoffen durch Additive beeinflusst wird, insbesondere durch Gleitmittel, Stabilisatoren, Weichmacher, Füllstoffe und Kunststoffrecyclate

  • wie man mechanische Eigenschaften von Kunststoffen in Abhängigkeit von Temperatur und Beanspruchungsgeschwindigkeit beurteilt

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:

  • in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. physikalische Werkstoffeigenschaften ermitteln und auswerten, mit elektromagnetischer Strahlung prüfen)

  • in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde

Zusatzqualifikationen

Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:

Europaassistent/in

Zusatzqualifikationen

Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:

  • Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten: AusbildungPlus

  • Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.

  • Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)

Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.

Ausbildungsaufbau

Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.

Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan

1. - 18. Ausbildungsmonat:

Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten von Werkstoffen

  • Verarbeitungs- und Veredelungsverfahren für metallische Werkstoffe und deren Anwendungsmöglichkeiten

  • Verarbeitungs- und Veredelungsverfahren für nicht metallische Werkstoffe und deren Anwendungsmöglichkeiten

  • Grundlagen der Prüfverfahren

  • Planen und Vorbereiten von Prüfaufträgen, Auswählen und Überprüfen von Prüfmitteln

  • Einrichten von Prüfarbeitsplätzen

  • Durchführen von Prüfungen

  • Bewerten von Prüfergebnissen

  • Dokumentieren von Prüfungsverlauf, Messwerten und Prüfergebnissen

  • Bearbeiten von Werkstücken aus unterschiedlichen Werkstoffen

  • Warten und Pflegen von Werkzeugen, Messgeräten und Betriebseinrichtungen

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • 1. Ausbildungsjahr:

    • Einflüsse chemischer und produktionstechnischer Prozesse auf die Werkstoffeigenschaften beurteilen

    • physikalische Werkstoffeigenschaften ermitteln und auswerten

    • Festigkeitskennwerte, Verformungskennwerte und Härte ermitteln

    • materialografische Schliffe präparieren und deren Qualität beurteilen

    • Bauteile zerstörungsfrei auf Oberflächenfehler prüfen

  • 2. Ausbildungsjahr:

    • gleichgewichtsnahe Wärmebehandlungen durchführen und auswerten

    • physikalisch-chemische Werkstoffeigenschaften messtechnisch beurteilen

    • Gefüge makroskopisch und mikroskopisch beurteilen

    • Qualität von stoffschlüssigen Verbindungen beurteilen

    • Ultraschall-, Wirbelstrom-, mobile Härteprüfung und ambulante Metallografie durchführen

Teil 1 der Abschlussprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres

19. - 42. Ausbildungsmonat:

Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • Vertiefen der Kenntnisse aus den ersten 18 Monaten

  • Einordnen von Aufbau und Struktur von Kunststoffen

  • Beurteilen der Eigenschaften von Kunststoffen

  • Unterscheiden und Anwenden von Verarbeitungsverfahren für Kunststoffe

  • Ermitteln mechanisch-technologischer Eigenschaften von Kunststoffen

  • Ermitteln thermischer, physikalisch-chemischer und morphologischer Eigenschaften von Kunststoffen

  • Anwenden zerstörungsfreier Prüfverfahren

  • Analysieren von Fehlerursachen

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • 3. Ausbildungsjahr:

    • Festigkeits- und Zähigkeitsmerkmale durch Wärmebehandlungen gezielt einstellen

    • Festigkeitskennwerte in Langzeitversuchen ermitteln

    • Verfahren des Qualitätsmanagements anwenden

    • mit elektromagnetischer Strahlung prüfen

    • Schadensanalysen durchführen

  • 4. Ausbildungsjahr:

    • Bruchflächen analysieren

    • Kunststoffe und Kunststoffprodukte systematisch untersuchen

Teil 2 der Abschlussprüfung nach 3,5 Ausbildungsjahren

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer Berufsfachschule oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.

Beispiel Kunststoff verarbeitende Industrie (monatlich brutto - je nach Bundesland):

1. Ausbildungsjahr: € 792 bis € 1.038

2. Ausbildungsjahr: € 848 bis € 1.068

3. Ausbildungsjahr: € 907 bis € 1.140

4. Ausbildungsjahr: € 962 bis € 1.178

Quellen:

Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung

Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.

Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.

Ausbildungskosten

Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Ggf. entstehen Kosten, z.B. für Lernmittel, Fahrten zur Ausbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Unter bestimmten Bedingungen können Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten.

Informationen der Bundesagentur für Arbeit: Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Ausbildungsdauer

3,5 Jahre

Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Ausbildungsdauer

Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.

Verkürzung:

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.

Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.

Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:

Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.

Verlängerung:

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Werkstoffprüfer/Werkstoffprüferin - Fachrichtung Kunststofftechnik

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im Betrieb

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): Prüfgeräte bedienen, Messergebnisse dokumentieren, Proben untersuchen und ihre Eigenschaften bestimmen, Materialfehler erkennen

  • Umgebung: chemische Gerüche in Prüflabors, Maschinenlärm in Werkhallen

  • Kleidung: Schutzkleidung (z.B. Schutzbrille, Handschuhe und Arbeitskittel)

  • Arbeitszeit: z.T. Schichtarbeit

  • Anforderungen:

    • Beobachtungsgenauigkeit (z.B. Erkennen von Normabweichungen bei den untersuchten Werkstoffen)

    • Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim exakten Ermitteln von Kennwerten, beim Prüfen der Materialbeschaffenheit sicherheitsrelevanter Maschinenteile)

    • handwerkliches Geschick und technisches Verständnis (z.B. beim Einrichten von Anlagen zur Werkstoffuntersuchung, bei Wartungsarbeiten)

An der Berufsschule

Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht

Ausbildungssituation

Ausbildungssituation im Betrieb

Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.

Ausbildungssituation in der Berufsschule

In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.

Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.

Lernorte

Werkstoffprüfer/innen der Fachrichtung Kunststofftechnik werden im dualen System ausgebildet.

Lernorte sind

  • Ausbildungsbetrieb (i.d.R. Unternehmen der Kunststoff erzeugenden und verarbeitenden Industrie): Werkstoffprüflabors, Werkstätten, Werkhallen, Büroräume

  • Berufsschule : Unterrichtsräume

Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.

Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:

  • für die Länder Bayern, Brandenburg (Auszubildende aus dem Umkreis Berlin besuchen nach Absprachen zwischen Berlin und Brandenburg die Berufsschule in Berlin), Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen in Selb (Bayern): Staatliches Berufliches Schulzentrum für Produktdesign und Prüftechnik Selb Weißenbacher Straße 60 95100 Selb D +49.9287.8827700 +49.9287.88277119 http://www.bsz-selb.de/ info@bsz-selb.de

  • für die Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein in Hamburg (Hamburg): Berufliche Schule Stahl- und Maschinenbau (BS 04) Angerstraße 7-11 22087 Hamburg D +49.40.4288260 +49.40.42882655 https://www.bs04.de/ bs04@hibb.hamburg.de

Quelle: Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand 30.03.2023)

Ausbildung im Ausland

Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bietet sich zum Beispiel folgende Möglichkeit:

Irland, Italien, Malta, Österreich, Spanien

Auslandspraktikum "EuroSkill-plus" für Auszubildende in gewerblich-technischen Berufen

Ort: Carlow (Irland), Brescia (Italien), Valletta und San Pawl (Malta), Wien (Österreich), Barcelona (Spanien), Sevilla (Spanien)

Dauer: 3-4 Wochen

Weitere Informationen: Mehr Chancen auf dem europäischen Arbeitsmarkt - Auslandsaufenthalte für Auszubildende

Verschiedene europäische Länder

Auslandspraktikum im Rahmen der Zusatzqualifikation "Europaassistent/in"

Dauer: mindestens 3 Wochen

Zugangsvoraussetzung: mittlerer Bildungsabschluss

Weitere Informationen z.B.: Europaassistent/in

Ausbildung im Ausland

Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:

Ggf. kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.

Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Werkstoffprüfer/innen der Fachrichtung Kunststofftechnik untersuchen Kunststoffe und Zwischenprodukte aus Kunststoff auf Materialfehler und überwachen ihre gleichbleibende Qualität. Sie planen physikalisch-chemische sowie mechanisch-technologische Prüfungen und Versuchsreihen und untersuchen zur Weiterverarbeitung bestimmte Erzeugnisse und Teile aus Kunststoff auf ihre Zusammensetzung, Struktur und Eigenschaften. Nach Schadensfällen ermitteln sie mögliche Ursachen des Bauteilversagens. Sie präparieren Werkstoffproben für zerstörende, zerstörungsfreie oder materialografische Prüfungen, etwa Zug-, Biege- oder Relaxationsversuche. Weiter bestücken sie Prüfgeräte, untersuchen Proben mit verschiedenen Prüfgeräten und bestimmen physikalische, chemische und insbesondere mechanische Eigenschaften sowie Kennwerte von Kunststoffen. Beispielsweise bestimmen sie Materialeigenschaften wie Härte oder Verformbarkeit und untersuchen den Aufbau von technischen Kunststoffen. Die Ergebnisse der Untersuchungen bewerten sie im Zusammenhang mit dem Fertigungsprozess. Wenn sie fehlerhafte Halbzeuge oder Teile untersuchen, analysieren sie die Fehlerursachen und legen Abhilfemaßnahmen fest. Schließlich dokumentieren sie ihre Ergebnisse und beurteilen z.B. die Ergebnisplausibilität.

Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)

Worum geht es?

Werkstoffprüfer/innen der Fachrichtung Kunststofftechnik untersuchen Halbzeuge und Teile aus Kunststoff auf Materialeigenschaften bzw. Schäden. Sie entnehmen Proben, führen Messungen und Prüfungen durch und dokumentieren die Ergebnisse.

Rund um die Werkstoffprobe

Materialien, die zur Herstellung von industriellen Gütern aller Art verwendet werden, bezeichnet man als Werkstoffe. Von deren genauen Eigenschaften hängt es ab, ob sie für die vorgesehene Verwendung geeignet sind. Deshalb prüfen Werkstoffprüfer/innen verschiedene Kunststoffe und Kunststoffprodukte auf ihre mechanischen, technologischen und physikalischen Eigenschaften, um Fehler oder Fehlerursachen zu finden und die Qualität sicherzustellen, z.B. hinsichtlich Reinheit oder Belastbarkeit. Werkstoffprüfer/innen der Fachrichtung Kunststofftechnik stellen Materialeigenschaften wie z.B. Härte, Festigkeit, Verformbarkeit oder Zähigkeit fest und untersuchen den Feinaufbau und die innere Struktur von technischen Kunststoffen. Eine verantwortungsvolle Aufgabe, denn sie müssen vorhandene Fehler oder unzureichende Qualität erkennen und ggf. deren Behebung veranlassen.

Zunächst nehmen sie Proben und bereiten diese für die Untersuchung vor, z.B. durch Stanzen oder Schleifen. Sie bestücken unterschiedliche Prüfgeräte wie etwa Laborwalzwerke und Laborpressen und führen die jeweils vorgesehenen Prüfungen durch. Dabei arbeiten sie sehr genau und achten sorgfältig auf Messtoleranzen und Normabweichungen, berechnen Kennwerte und vergleichen Soll- und Istzustand. Je nach Verfahren tragen sie dabei Schutzkleidung, z.B. Schutzbrille, Handschuhe und Arbeitskittel. Wie die Proben im Idealfall beschaffen sein sollen, entnehmen sie den jeweiligen Prüfvorgaben, Normtabellen und Gütevorschriften. Sie beurteilen die Bearbeitungseigenschaften und bestimmen Werkstofffehler und deren möglichen Ursachen. Neben Qualitätssicherung in der Produktion und der Feststellung von Fehlerursachen nach Schadensfällen können die Analysen auch der Entwicklung neuer Werkstoffe oder der Erprobung neuer Verwendungszwecke dienen.

Prüfverfahren

Je nach Produkt kommen unterschiedliche Prüfungen und Analyseverfahren zum Einsatz. Werkstoffprüfer/innen der Fachrichtung Kunststofftechnik führen zerstörende sowie zerstörungsfreie und materialografische Prüfungen durch. Wenn sie die mechanischen Eigenschaften eines Kunststoffs bestimmen, ermitteln sie z.B. Festigkeits- und Verformungskennwerte durch Zug-, Biege- und Druckversuche. Sie führen Schlagzähigkeitsprüfungen durch, um sicherzustellen, dass die Kunststoffe bei der vorgesehenen Beanspruchung nicht brechen. Außerdem veranlassen sie Versuche, um das Verhalten von Kunststoffen unter langanhaltenden statischen Belastungen bei erhöhten Temperaturen festzustellen. Mittels rheologischer Prüfungen bestimmen sie das Verformungsverhalten. Weiter führen sie Thermoanalysen und Glühversuche durch und untersuchen Proben unter dem Mikroskop oder mit der Dichtewaage. Im Mischlabor stellen sie beispielsweise Mischungsdichten fest und beurteilen Compounds und Masterbatches. Darüber hinaus führen die Werkstoffprüfer/innen auch Sichtkontrollen an Werkstücken durch oder wenden zerstörungsfreie Oberflächenverfahren an, z.B. um den Glanzgrad oder die Schichtdicke zu ermitteln. Stets beachten sie bei ihren Untersuchungen die Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften sowie die Qualitätsstandards.

Dokumentation, Verwaltung, Wartung

Werkstoffprüfer/innen der Fachrichtung Kunststofftechnik dokumentieren ihre Versuchsergebnisse sorgfältig und werten sie am Computer aus. In Ergebnisprotokollen halten sie ihre Arbeit fest: Sie fassen ihre jeweiligen Ergebnisse zusammen und beurteilen die Ergebnisplausibilität. Daneben erstellen sie auch zusammenfassende Berichte und präsentieren diese. Die untersuchten Proben verwalten sie ebenfalls. Darüber hinaus gehört es zu ihren Aufgaben, die technischen Apparaturen, Anlagen und Einrichtungen, die sie bedienen und überwachen, zu warten und instand zu halten.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Untersuchungen und Versuchsreihen zur Prüfung von Halbzeugen oder Teilen aus Kunststoff auf ihre Zusammensetzung, Struktur und Eigenschaften planen und vorbereiten

  • Werkstoffproben für unterschiedliche Prüfverfahren präparieren, z.B. durch Stanzen

  • Prüfgeräte bestücken

  • zerstörende, zerstörungsfreie und materialografische Prüfungen durchführen, dabei physikalische, chemische und insbesondere mechanische Eigenschaften und Kennwerte von Kunststoffen bestimmen

    • Festigkeits- und Verformungskennwerte durch Zug-, Biege- und Druckversuche ermitteln

    • Härte stationär und mobil ermitteln

    • Schlagzähigkeitsprüfung durchführen

    • mechanische Eigenschaften in Abhängigkeit von Temperatur und Beanspruchungsgeschwindigkeit beurteilen, geeignete Versuche auswählen, veranlassen und Ergebnisse bewerten

    • Thermoanalysen durchführen

    • Infrarotspektroskopie, thermogravimetrische Analyse und Glühversuche auswählen, veranlassen und Ergebnisse bewerten

    • produktspezifische Analyseverfahren, insbesondere physiologische Prüfungen, Emissionsprüfungen oder Migrationsmessungen auswählen, veranlassen und bewerten

    • rheologische Prüfverfahren auswählen, veranlassen und bewerten

    • mikroskopische Verfahren, insbesondere zur Beurteilung der Morphologie, Verteilung und Orientierung von Füllstoffen und Fasern, auswählen, veranlassen und bewerten

    • zerstörungsfreie Oberflächenverfahren durchführen, insbesondere zur Ermittlung von Glanzgrad, Farbmetrik und Schichtdicke

    • Compounds und Masterbatches beurteilen

  • physikalisch-chemische und mechanisch-technologische Untersuchungen und Versuchsreihen auswerten, Mischungen beurteilen

  • die Ergebnisse experimenteller Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Fertigungsprozess bewerten

  • fehlerhafte Halbzeuge, Teile und Produkte untersuchen, Fehlerursachen analysieren und Abhilfemaßnahmen festlegen

  • Proben verwalten

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.188 bis € 3.698

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Werkstoffprüfer/in - Kunststofftechnik

Frühere Berufsbezeichnung

  • Werkstoffprüfer/Werkstoffprüferin (mit Schwerpunkten)

    (Ausbildungsberuf von 1996 bis 2013)

Vergleichbare Berufsbezeichnung im deutschsprachigen Ausland

Österreich

  • Werkstofftechniker/in

Berufsbezeichnung in englischer Sprache

  • Materials tester (m/f) specialising in plastics technology

Berufsbezeichnung in französischer Sprache

  • Essayeur/Essayeuse de matériaux avec spécialisation plasturgie

Quelle der fremdsprachigen Berufsbezeichnungen: Bundesinstitut für Berufsbildung, Europass-Zeugniserläuterungen

Arbeitsorte

Werkstoffprüfer/innen der Fachrichtung Kunststofftechnik arbeiten in erster Linie

  • in Prüflabors

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • in Werkhallen

  • in Büroräumen

Arbeitssituation

Werkstoffprüfer/innen der Fachrichtung Kunststofftechnik arbeiten mit Mess-, Prüf- und Laborgeräten, z.B. zur Bestimmung der Zugfestigkeit von Kunststoffen. Sie entnehmen Proben an Produktionsanlagen und verwenden teilweise Handwerkzeuge, um z.B. Proben auszustanzen. Bei manchen Arbeiten tragen sie Schutzkleidung, z.B. Kittel und Schutzbrillen. Sie arbeiten in Prüflabors, Werkhallen und Büroräumen, gehen mit Chemikalien und mit Röntgengeräten um. Chemische Dämpfe, Gerüche, Maschinenlärm und hohe Temperaturen in den Werkhallen gehören zum Alltag. In vielen Betrieben ist Schichtarbeit üblich.

Werkstoffprüfer/innen müssen genau beobachten können, verantwortungsbewusst und exakt arbeiten, um Normabweichungen zu erkennen und so spätere materialbedingte Störungen zu verhindern. Dazu beachten sie z.B. Prüfvorgaben, Normtabellen und Gütevorschriften. Für das Einrichten und Instandhalten von Materialprüfungsgeräten und -anlagen benötigen sie handwerkliche Fähigkeiten und technisches Verständnis, für mikroskopische Untersuchungen Geschicklichkeit und ein gutes Auge.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Stanz- oder Schleifwerkzeuge, um Werkstoffproben für die Untersuchung vorzubereiten)

  • Handarbeit (z.B. Prüfgeräte bestücken)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (je nach Arbeitsgang beispielsweise Schutzbrille, Handschuhe und Arbeitskittel)

  • Arbeit im Labor (Materialeigenschaften mit zerstörenden und zerstörungsfreien Methoden untersuchen)

  • Arbeit in Büroräumen (z.B. Versuchsprotokolle und Berichte anfertigen)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen (Proben der laufenden Produktion entnehmen)

  • Arbeit bei Kälte, Hitze, Nässe, Feuchtigkeit, Zugluft (z.B. bei der Bearbeitung von Kunststoffen mit thermischen Verfahren)

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. chemische Dämpfe)

  • Arbeit unter Lärm (Maschinenlärm)

  • Arbeit bei künstlicher Beleuchtung

  • Umgang mit Chemikalien (bei Prüfverfahren in Werkstofflabors)

  • Arbeit unter Geruchseinfluss (z.B. chemische Gerüche)

  • Umgang mit Strahlung (z.B. Untersuchungen mit Röntgengeräten durchführen)

  • Schichtarbeit

  • Beachtung vielfältiger Vorschriften und gesetzlicher Vorgaben (z.B. Prüfvorgaben, Normtabellen und Gütevorschriften)

  • Präzisions-, Feinarbeit (z.B. mikroskopische Untersuchungen durchführen)

  • Verantwortung für Sachwerte (Fehler oder qualitative Mängel an Kunststoffteilen rechtzeitig entdecken, bevor diese weitergeliefert und dann verbaut werden)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Untersuchungsmaterial, z.B.: Kunststoffe, Kunststoffprodukte

Prüfgeräte und Maschinen, z.B.: Messgeräte, Mikroskope, Dichtewaagen, Laborwalzwerke, Laborpressen, Öfen zur Erhitzung von Kunststoffen

Werkzeuge und Hilfsstoffe, z.B.: Stanz- und Schleifwerkzeuge, Schmierflüssigkeiten

Unterlagen, z.B.: Wartungspläne, Normen, Prüfvorschriften, Versuchsprotokolle, Tabellen, Diagramme, Berichte, Fachliteratur

Arbeitsbereiche/Branchen

Werkstoffprüfer/innen der Fachrichtung Kunststofftechnik finden Beschäftigung

  • bei Herstellern von Halbzeugen, Teilen und Produkten aus Kunststoffen oder Verbundwerkstoffen

  • in weiterverarbeitenden Unternehmen der Luftfahrt-, Automobil-, Eisenbahn- und Schiffbauindustrie

  • im Anlagenbau

  • in der Energiewirtschaft

  • bei Werkstoffprüfanstalten

  • bei Materialforschungseinrichtungen

Branchen im Einzelnen

  • Kunststoff, Kautschuk, Vulkanisation

    • Herstellung von Kunststoffwaren

    • Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus Kunststoffen

    • Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen

    • Herstellung von sonstigen Kunststoffwaren

  • Chemie

    • Herstellung von Kunststoffen in Primärformen

    • Herstellung von synthetischem Kautschuk in Primärformen

  • Kraftfahrzeuge

    • Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren

    • Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen

  • Schienenfahrzeuge

    • Herstellung von Lokomotiven und anderen Schienenfahrzeugen

  • Luft-, Raumfahrzeuge

    • Luft- und Raumfahrzeugbau

  • Schiffe, Boote

    • Boots- und Yachtbau

    • Schiffbau (ohne Boots- und Yachtbau)

  • Maschinenbau, Werkzeugbau

    • Herstellung von nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen

  • Energieversorgung

    • Elektrizitätserzeugung

  • Technische, physikalische, chemische Untersuchung

    • Technische, physikalische und chemische Untersuchung, z.B. Werkstoffprüfanstalten

  • Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin

    • Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin, z.B. Materialforschungseinrichtungen

  • Öffentliche Verwaltung

    • Allgemeine öffentliche Verwaltung, z.B. Materialprüfämter

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Werkstoffprüfung, naturwissenschaftliches Labor, Kunststoffverarbeitung, Physik).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und in Führungspositionen zu gelangen (z.B. durch die Prüfung als Industriemeister/in der Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk oder eine Weiterbildung als Techniker/in der Fachrichtung Kunststoff- und Kautschuktechnik).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Werkstoffwissenschaft, -technik oder Materialwissenschaft).

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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