Pressemitteilung Nr. 20/2010
IG Metall fordert Umsetzung der EU-Leiharbeitsrichtlinie

17. Juni 201017. 6. 2010


Berlin – Die IG Metall hat die Bundesregierung aufgefordert, die Beschäftigten in Leiharbeit vor Missbrauch zu schützen. „Die Bundesregierung darf die Verantwortung nicht nur auf die Sozialpartner abwälzen, sondern muss endlich selbst handeln. Notwendig sind gesetzliche Rahmenbedingungen, die die Verleihdauer einschränken, faire Arbeitsbedingungen und faire Bezahlung sicherstellen“, sagte der Zweite Vorsitzende der IG Metall, Detlef Wetzel, am Donnerstag auf einer Tagung mit Betriebsräten und Vertretern aus Politik und Wissenschaft in Berlin. Der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegte Entwurf zur Neufassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) sei weder ausreichend noch richtlinienkonform. „Auch künftig können Stammbeschäftigte durch billigere Leiharbeitnehmer ersetzt werden. Leiharbeit bleibt weiter ein Instrument für Lohndumping.“ Damit folge die Bun-desregierung zwar den Interessen der Leiharbeitslobby, verstoße aber gegen den Grundsatz „Gleiche Arbeit – Gleiches Geld“, kritisierte Wetzel.

Die Leiharbeitsrichtlinie der EU sehe dagegen einen deutlich verbesserten Schutz vor und müsse zügig und vor allem vollständig in nationales Recht umgesetzt werden, forderte Wetzel. Die Richtlinie beinhalte, dass Leiharbeitnehmer nur „vorübergehend“ eingesetzt werden dürften und der Einsatz auf Dauerarbeitsplätzen nicht zulässig sei. „Demnach muss der Gesetzgeber das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz entsprechend anpassen. Die Rechtslage darf nicht bewusst und zu Lasten der Betroffenen im Ungefähren belassen werden“, sagte Wetzel. In diesem Zusammenhang wies Wetzel auf vorliegende Gutachten zur EU-Richtlinie hin. Eine mehrjährige Arbeitnehmerüberlassung sei nicht mehr vorübergehend im Sinne dieser Richtlinie, heißt es in einem aktuell vorgelegten Gutachten von Professor Preis, Universität zu Köln. „Hier führt kein Weg an der Wiedereinführung einer Höchstüberlassungsdauer vorbei“, sagte Wetzel. Die notwendige Reform des AÜG sollte darüber hinaus Anlass sein, Fehler der Vergangenheit zu beheben. „Die Ausweitung prekärer Beschäftigung kann nicht das Zukunftsmodell für Deutschland sein.“

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