VW Sachsen in Chemnitz
Arbeitszeit – selbstbestimmt und mitbestimmt

Smartphone und Laptop sind Segen und Fluch zugleich. Digitale Technik ermöglicht mobiles Arbeiten – aber es kann auch dazu verleitet, immer und überall zu arbeiten, ohne auf die tarifliche Arbeitszeit zu achten. Bei VW Sachsen ist dieser Gefahr dank "Mobilem Arbeiten" ein Riegel vorgeschoben


... der Betriebsvereinbarung „Mobiles Arbeiten“.

Ein Laptop ist ein gutes Arbeitsmittel: Man kann es überallhin mitnehmen, jederzeit E-Mails checken, Dokumente aller Art bearbeiten, die Arbeit des Teams unterstützen und organisieren. Der Segen ist zugleich ein Fluch. Denn die Verfügbarkeit der Technik verleitet dazu, gewissermaßen ausufernd, immer und überall zu arbeiten, ohne auf die tarifliche Arbeitszeit zu achten.

„Auf Wunsch vieler Beschäftigter vor allem aus dem indirekten Bereich forderten wir den Arbeitgeber bereits 2015 auf, dieses Problem mit uns zu lösen“, sagt Mandy Anding, Betriebsrätin bei Volkswagen Sachsen und Vorsitzende des Sozial- und Gleichstellungsausschusses. Nachdem eine Vereinbarung auf Konzernebene geschlossen wurde, haben die Sachsen jetzt nachgezogen.

Und was ist jetzt geregelt in der Betriebsvereinbarung, die am 1. Januar 2017 in Kraft tritt? Nun, sowohl der Beschäftigte als auch das Unternehmen entscheiden freiwillig, ob mobil gearbeitet wird. „Wenn die Arbeitsaufgabe dafür geeignet ist, kann es losgehen“, sagt Anding. Allerdings dürfe die tarifliche Wochenarbeitszeit nicht verlängert werden. Ganz wichtig: Im Urlaub ist mobiles Arbeiten nicht erlaubt. Mindestens einen Tag pro Woche müssen Mobilarbeiter darüber hinaus im Betrieb sein, damit sie den Kontakt zum Team und zum Unternehmen nicht verlieren.

„Diese Regelung ist Neuland für uns und für VW, ich bin gespannt, wie sich das mobile Arbeiten entwickelt“, sagt Mandy Anding. Diejenigen, die die Regelung nutzen wollen, freuen sich auf jeden Fall, künftig selbstbestimmter arbeiten und ihre beruflichen und familiären Verpflichtungen besser vereinbaren zu können.