RECHT SO!
Probezeit nach der betrieblichen Ausbildung

In vielen Arbeitsverträgen ist eine Probezeit vereinbart. Was für Auslernende gilt, die nach bestandener Prüfung vom Arbeitgeber fest übernommen werden, erläutert Tjark Menssen, Jurist bei der DGB Rechtsschutz GmbH.


5. Juli 20175. 7. 2017