Verarbeitung von Fotos und Filmaufnahmen
IG Metall-Roadshow: Film- und Fotohinweis

Auf den Veranstaltungen der Roadshow der IG Metall werden Fotos und/oder Filmaufnahmen gemacht. Die IG Metall nutzt diese Fotos und Filmaufnahmen, um über die Roadshow zu berichten, um auf ihre politischen und kulturellen Aktivitäten aufmerksam zu machen und um allgemein ihre Arbeit darzustellen.


23. April 202023. 4. 2020


Dazu veröffentlicht sie möglicherweise die Aufnahmen auf ihren Flyern, in ihren Veröffentlichungen, auf ihrer Homepage und gegebenenfalls in anderen Medien. Insofern hat die IG Metall ein berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) an der Anfertigung und Verarbeitung von Fotos und Filmaufnahmen. Im Zuge der Veröffentlichung der Aufnahmen kann es sein, dass diese an Dritte zum Zweck der Verarbeitung weitergegeben werden (Druckereien, Agenturen, Dienstleistern im Zusammenhang mit dem Betrieb von Webseiten, etc.) In diesem Fall stellt die IG Metall eine DSGVO konforme Verarbeitung durch die Empfänger des Bildmaterials sicher. Die Löschung der Fotos und Filmaufnahmen erfolgt, wenn sie von der IG Metall für die oben genannten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Fotografien und Filmaufnahmen, welche Personen darstellen, sind personenbezogene Daten. Daher stehen allen fotografierten bzw. gefilmten Personen (Betroffenen im Sinne der DSGVO) die Betroffenenrechte gemäß Art. 15 bis 22 DSGVO zu. Besonders hervorzuheben im Zusammenhang mit dem Fotografieren und Filmen im Rahmen der Roadshow ist das Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO), aufgrund dessen jederzeit Widerspruch gegen die Anfertigung und Veröffentlichung von Fotos und Filmaufnahmen der eigenen Person eingelegt werden kann. Dieser Widerspruch kann entweder während der Roadshow an der ausgewiesenen Stelle oder unter datenschutz@igmetall.de kundgetan werden. Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (also der Fotos und Filmaufnahmen, auf denen Sie abgebildet sind) nicht rechtmäßig erfolgt, haben Sie gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde. Die Anschrift der für die IG Metall zuständigen Aufsichtsbehörde lautet: Der Hessische Datenschutzbeauftragte, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden, Telefon 0611-1408-0

Verantwortlich im Sinne der DSGVO ist die IG Metall, vertreten durch ihren 1. Vorsitzenden, Jörg Hofmann, IG Metall Vorstand, Wilhelm-Leuschner-Straße 79, 60329 Frankfurt am Main, dsgvo.verantwortlicher@igmetall.de.

Die Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten der IG Metall lauten IG Metall-Vorstand, Stst. Interne Revision/Datenschutz, Wilhelm-Leuschner-Straße 79, datenschutz@igmetall.de