Rechte und Pflichten
Worauf Du in der Berufsschule achten solltest

Wer eine betriebliche Ausbildung macht, muss regelmäßig die Berufsschule besuchen – und dafür vom Arbeitgeber bezahlt freigestellt werden. Welche Rechte und Pflichten Du in der Berufsschule außerdem hast, erfährst Du hier.

12. September 202312. 9. 2023


Berufsschulunterricht ist ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Ausbildung. Der Besuch der Berufsschule ist in der Regel für alle Auszubildenden verpflichtend. In Ausnahmefällen kann die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer Schülerinnen und Schüler bis zu zwei Tage im Jahr vom Unterricht befreien. Etwa, um an Betriebsversammlungen mit ausbildungsrelevanten Themen teilnehmen zu können.


Berufsschulzeit ist Arbeitszeit

Für den Berufsschulunterricht, ob am Block oder an einzelnen Wochentagen, muss Dich der Arbeitgeber bezahlt freistellen. Die Unterrichtszeit gilt dabei voll als Arbeitszeit. Die Freistellung erstreckt sich auf den Unterricht inklusive Pausen und Wegstrecke zwischen dem Betrieb und der Berufsschule. Dafür darf den Auszubildenden auch kein Urlaub abgezogen werden und sie müssen die Berufsschulzeit nicht im Betrieb nachholen.

Gleiches gilt für Prüfungen oder Bildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebs. Anders kann es bei freiwilligen Veranstaltungen wie Klassenfahrten oder Tagesausflügen aussehen. Hier solltest Du vorher im Betrieb klären, ob Du freigestellt wirst oder ob Du Urlaub nehmen musst.

Die betriebliche Ausbildungszeit an Schultagen darf der Arbeitgeber nicht abweichend von der ansonsten betriebsüblichen Arbeitszeit festlegen, um dadurch die Freistellung zu verringern und somit mehr betriebliche Ausbildungszeit zu erreichen.

Der Berufsschulbesuch ersetzt also die betriebliche Ausbildungszeit. Die bisher geltende Unterscheidung zwischen minderjährigen und volljährigen Auszubildenden bei der Freistellung für den Berufsschulunterricht besteht seit dem 2020 nicht mehr. Für beide Gruppen gilt die gleichlautende Regelung, die sich für Minderjährige aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz, für Erwachsene aus dem neu geschaffenen Paragrafen 15 Berufsbildungsgesetz ergibt.

Wenn der Berufsschulunterricht vor 9 Uhr beginnt, müssen Auszubildende vorher nicht mehr zur Arbeit. Erwachsene und Jugendliche sind an Berufsschultagen mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche freizustellen. Der Berufsschulbesuch ist mit der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit anzurechnen. Der zweite Berufsschultag in der Woche wird mit der tatsächlichen Unterrichtszeit plus Pausen angerechnet.

Sind in einer Woche zwei Berufsschultage mit jeweils mehr als fünf Unterrichtsstunden, ist der Auszubildende verpflichtet, an einem der beiden Tage wieder in den Betrieb zurückzukehren – an welchem der beiden Tage, bestimmt der Ausbildungsbetrieb.

Auch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können Regelungen zum Thema Berufsschule enthalten. Frage bei Deiner JAV oder Deinem Betriebsrat nach, welche Betriebsrat nach, was beu Euch im Betrieb gilt.


Klassenarbeiten

Klassenarbeiten muss die Lehrerin oder der Lehrer in der Regel ankündigen. Die Anzahl der Klausuren ist in jedem Bundesland anders geregelt, allgemein gilt: Nicht mehr als eine Klausur pro Tag beziehungsweise drei je Woche. In Ausnahmefällen sind zwei Klassenarbeiten am Tag erlaubt.

Einem Berufsschüler oder einer Berufsschülerin muss die Möglichkeit gegeben werden, eventuelle Defizite auszugleichen. Der Notenschlüssel einer Klausur, also die jeweilige Verteilung der Punkte, muss vorher feststehen und einsehbar sein, damit nachträglich keine Änderungen – auch zum Schutz vor Willkür – möglich sind.


Krank am Schultag

Wer krank ist und an diesem Tag Unterricht hat, muss die Berufsschule informieren – und zusätzlich den Arbeitgeber. Diesen musst Du auch sagen, wie lange Du vermutlich ausfällst. Bei einer Arbeitsunfähigkeit, die länger als drei Kalendertage dauert, muss Du eine ärztliche Bescheinigung spätestens am darauffolgenden Arbeitstag einreichen. Der Arbeitgeber kann von Dir verlangen, die Krankmeldung bereits ab dem ersten Tag vorzulegen. Der Chef darf jedoch auf keinen Fall die Vergütung kürzen, wenn Auszubildende krank sind.

Seit Anfang 2023 gibt es nicht mehr den sogenannten gelben Schein, sondern die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Der Arzt übermittelt die Daten zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch an die Krankenkasse. Versicherte erhalten auf Wunsch ihre Ausfertigung digital oder von ihrem Arzt als Ausdruck. Wenn Du gesetzlich Krankenversichert bist, musst Du die Krankmeldung also nicht mehr einreichen, aber dem Arbeitgeber umgehend melden, damit er die Daten bei Deiner Krankenkasse abrufen kann.

Am besten fragst Du Deinen Lehrer, wie das bei Euch in der Berufsschule mit einer Krankmeldung läuft. Wer wegen Krankheit eine Klassenarbeit verpasst, muss sie nachschreiben, wenn er oder sie wieder gesund ist. Es ist zudem ratsam, auch in der Berufsschule eine Kopie der eAU vorzulegen – besonders, wenn Du wegen Krankheit Klausuren verpasst hast. Dann ist auch klar, dass Du entschuldigt gefehlt hast.

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