Kindergeld und Kinderzuschlag
Kindergeld ab 18: Für wen gibt es wie viel?

Für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr erhalten Erziehungsberechtigte in Deutschland Kindergeld – ebenso wie für Auszubildende und studierende Kinder unter 25 Jahren. Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen haben unter Umständen zusätzlich Anspruch auf einen Kinderzuschlag.

15. August 202315. 8. 2023


Kindergeld für minderjährige Kinder gibt es ohne Einschränkung. Erst wenn die Kinder volljährig werden, gilt der Kindergeldanspruch nur noch dann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.


Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Eltern erhalten das Kindergeld, bis die Kinder volljährig werden. Ab dem 18. Geburtstag gibt es das Kindergeld nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Bis zum 21. Geburtstag des Kindes können Eltern Kindergeld bekommen, wenn das Kind

  • arbeitslos und als arbeitssuchend gemeldet ist.

Bis zum 25. Geburtstag des Kindes können Eltern Kindergeld bekommen, wenn das Kind

  • eine Ausbildung (dazu gehören auch Schule und Studium) macht oder
  • sich in einer Übergangszeit von vier Monaten befindet oder
  • keinen Ausbildungsplatz findet und darum seine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen kann, oder
  • einen anerkannten Freiwilligendienst leistet.


Wie hoch ist das Kindergeld?

Seit 2023 erhalten Eltern für jedes Kind 250 Euro pro Monat. Es gibt keine unterschiedlichen Beträge mehr, die von der Zahl der Kinder abhängig ist, für die Kindergeld ausgezahlt wird.

 

Wie sieht das Antragsverfahren aus?

Der Antrag auf Kindergeld muss schriftlich bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden – meist ist das jene, in deren Bezirk man wohnt. Die Familienkasse zahlt das Kindergeld monatlich aus. Es steht Eltern für jeden Monat zu, in dem sie an mindestens einem Tag alle Voraussetzungen erfüllen. Wurde das Kind zum Beispiel am 25. Mai geboren, dann erhalten Eltern das volle Kindergeld für den Monat Mai.


Kann Kindergeld rückwirkend beantragt werden?

Ja. Kindergeld kann für bis zu 6 Monate rückwirkend gezahlt werden. Voraussetzung ist, dass Eltern das Kindergeld zustand, aber nicht ausgezahlt wurde – zum Beispiel, weil sie keinen Antrag gestellt haben.


Was ist der Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist ein finanzieller Zuschuss, der zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt wird. Er soll verhindern, dass Kinder in Armut aufwachsen. Der KiZ steht Familien und Alleinerziehenden zu, wenn ihr Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt reicht, sie jedoch finanzielle Unterstützung benötigen, um für den Lebensunterhalt der gesamten Familie zu sorgen.

Zusätzlich zum Kindergeld erhalten diese Familien nicht nur den KiZ, sondern sie sind auch von den Kita-Gebühren befreit und können unter anderem auch Leistungen des Schulbedarfspakets bekommen.
 

Wie hoch ist der Kinderzuschlag?

Die maximale Höhe beträgt 250 Euro – pro Kind und Monat. Zusammen mit dem Kindergeld (ebenfalls 250 Euro im Monat) ergibt sich eine Gesamtleistung je Kind von 500 Euro. Übersteigt das Einkommen der Eltern eine gewisse Grenze, dann wird ein Teil des Elterneinkommens angerechnet – das heißt, die 250 Euro werden gekürzt. Den vollen Höchstbetrag von 250 Euro erhalten somit Eltern mit niedrigem Einkommen. Mit steigendem Einkommen reduziert sich der Auszahlbetrag und läuft langsam aus. Rechenbeispiel hat der Deutsche Gewerkschaftsbund auf seiner Webseite zusammengestellt.


Wer kann den Kinderzuschlag erhalten?

Anspruch auf Kinderzuschlag haben Eltern

  • für das sie auch Kindergeld erhalten und
  • das im Haushalt der Eltern lebt und
  • unter 25 Jahre alt und
  • unverheiratet ist.

Ob Eltern der Kinderzuschlag zusteht, hängt vor allem vom Einkommen ab. Das Einkommen muss über einer gesetzlich vorgegebenen Mindesthöhe von 600 Euro brutto für Alleinstehende und 900 Euro brutto für Paare liegen. Außerdem hängt der Anspruch von der Höhe der Wohnkosten und der Anzahl der Personen im Haushalt ab.

Ob es sich für lohnt, einen Antrag auf Kinderzuschlag zu stellen, könnt Ihr auf der Internetseite des Bundesfamilienministeriums mit dem KiZ-Lotsen prüfen.

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