Wovon ist die Höhe der Ausbildungsvergütung abhängig?
Die Ausbildungsvergütungen richten sich nicht nach dem Ausbildungsberuf, sondern nach dem Wirtschaftsbereich, zu dem der Ausbildungsbetrieb gehört und der Region, in der er liegt. Nur in wenigen Branchen spielen zusätzlich auch die Ausbildungsberufe noch eine Rolle. Der Mindeststandard ist gesetzlich geregelt. Für alle ab 2020 begonnenen Ausbildungsverhältnisse gilt die Mindestausbildungsvergütung, die in den kommenden Jahren stufenweise erhöht wird. 2021 liegt dieser Mindestbetrag bei 550 Euro. Davon profitieren vor allem Auszubildende in Betrieben, die keinen Tarifvertrag haben.
Deutlich besser fährst Du jedoch, wenn in Deinem Betrieb ein Tarifvertrag gilt. Wer wie viel verdient, hängt also von vielen Faktoren ab, hier dennoch ein paar grobe Faustregeln:
- Qualifikation: Je besser die Ausbildung, desto höher die Einkommenschancen. Lernen lohnt sich also – auch wenn’s manchmal nicht so angenehm ist.
- Beruf: Einen Beruf mit 100 Prozent Erfolgsgarantie gibt es nicht. Boomt ein Beruf, raten alle, eine entsprechende Ausbildung zu machen. Ist man dann damit fertig, kann aber auf dem Arbeitsmarkt wieder alles anders aussehen. (Eine Ausbildung dauert etwa drei, ein Studium in der Regel vier bis fünf Jahre) Deshalb: Bei der Berufswahl besser daran orientieren, was einem Spaß macht und wo die eigenen Stärken liegen und weniger an kurzlebigen Trends.
- Position: Je mehr Verantwortung, desto höher die Bezahlung.
- Alter: Das Alter allein macht’s nicht, aber Berufserfahrung und Dauer der Betriebszugehörigkeit zu einem Unternehmen spielen eine wichtige Rolle für die Höhe des Gehalts.
- Gewerkschaftlicher Organisationsgrad: Je stärker die Gewerkschaften in einer Branche vertreten sind, desto mehr können sie in Tarifverhandlungen für die Beschäftigten rausholen. Davon profitieren alle, auch diejenigen, die außertariflich bezahlt werden.
- Unternehmen: Nicht die Größe, sondern der Erfolg eines Unternehmens sind ausschlaggebend dafür, wie viel Geld bezahlt wird – auch wenn Größe und Erfolg nicht selten zusammenfallen.
- Region: In Ballungsgebieten verdienst Du mehr als auf dem Land, dafür hast Du dort aber auch höhere Lebenshaltungskosten.
- Die Ausbildungsvergütung wird monatlich gezahlt. Spätestens am letzten Tag des laufenden Monats
muss dein Betrieb dich auszahlen. Wenn du krank bist, wird deine Vergütung bis zu sechs Wochen
lang weitergezahlt. Danach gibt es Krankengeld von der Krankenkasse.
Wer setzt die Ausbildungsvergütungen fest?
Wir handeln die Ausbildungsvergütungen mit den Arbeitgebern in Tarifverhandlungen aus. Meistens wird dabei auch eine Laufzeit vereinbart, in der diese Abmachung gibt. Manchmal werden auch schon stufenweise Erhöhungen für die kommenden Jahre ausgehandelt. Wir verhandeln über die Ausbildungsvergütungen in den Branchen, die zu unserem Organisationsbereich gehören. Das sind unter anderem die Branchen Metall, Holz- und Kunststoff, Textil und Bekleidung, und zwar in der Industrie und im Handwerk.
Wie hoch sind die tariflichen Ausbildungsvergütungen?
In unserer Tarifinfo haben wir alle Angaben zu den Löhnen, Gehältern, Entgelten und Ausbildungsvergütungen in unseren Branchen zusammengetragen. Dort findest Du auch Infos zu den aktuellen Ausbildungsvergütungen.
Gelten überall tarifliche Ausbildungsvergütungen?
Nein. Es gibt Bereiche, in denen bisher keine Tarifverträge zustande gekommen sind – vor allem im Handwerk. Wenn ein Arbeitgeber nicht Mitglied im Arbeitgeberverband ist, ist er an die Tarifverträge nicht gebunden. In diesem Fall greifen manchmal so genannte „Allgemeinverbindlichkeitserklärungen“, mit denen das Bundesarbeitsministerium bestimmte Tarifverträge für allgemein verbindlich erklärt.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf die tariflichen Ausbildungsvergütungen?
Nur wenn Du Mitglied der IG Metall bist, kannst Du die tariflich vereinbarte Ausbildungsvergütung und andere tarifliche Leistungen im Streitfall auch rechtlich durchsetzen. Tarifverträge gelten nur für Beschäftigte und Azubis, die Mitglied einer Gewerkschaft sind. Und sie gelten nur in Firmen, die Mitglied des Arbeitgeberverbandes sind oder direkt mit uns einen Firmentarifvertrag geschlossen haben, zum Beispiel VW. Wer keiner Gewerkschaft angehört, kann im Ernstfall nicht auf den Tarifvertrag pochen: 2000 klagten drei Azubis beim Arbeitsgericht Augsburg auf ihre tarifvertraglich vereinbarte Übernahme. Das Gericht lehnte ab. Sie waren erst nach ihrer Ausbildung in die IG Metall eingetreten.
Warum werden nicht nur Gewerkschaftsmitglieder nach Tarif bezahlt?
Meistens gewähren Unternehmen die tariflichen Leistungen auch Azubis oder Beschäftigten, die keiner Gewerkschaft angehören. Warum? Man stelle sich vor, nur Gewerkschaftsmitglieder würden von Tarifverträgen profitieren. Dann würden die Beschäftigten massenhaft in die Gewerkschaften eintreten! Nur: Für Nicht-Mitglieder kann der Arbeitgeber auch von einem Tag auf den anderen die Leistungen kürzen. Gewerkschaftsmitglieder sind dagegen geschützt.