Der Weg zum Meisterbrief erfordert Durchhaltevermögen. Die Ausbildung dauert bis zu drei Jahre, je nach dem, ob man sie in Vollzeit oder berufsbegleitend in Teilzeit macht. Wer die Meisterschule in Vollzeit besucht, braucht eine Freistellung. Damit entsteht ein Verdienstausfall von mindestens einem halben Jahr. Dazu kommen Kosten für Kurse, Prüfungsgebühren, Materialien für das Meisterstück, Fahrten und Verpflegung – 4000 bis 10 000 Euro oder mehr.
Doch der Meisterbrief ist immer noch sehr gefragt. Pro Jahr legen 30 000 Beschäftigte eine Prüfung zum Meister oder Betriebswirt ab. Man unterscheidet die Industriemeister und die Handwerksmeister, wobei Handwerksmeister die weitaus größte Gruppe sind. In den Branchen der IG Metall machen rund 10 000 Beschäftigte jedes Jahr ihre Meisterprüfung. Bei den Gewerken stellen die Metall- und Elektrohandwerke wiederum die meisten Meistertitel. Besonders beliebt ist der Kfz-Meister.
In jungen Jahren schon Meister
Der Metaller Kevin Hagemann, 22, ist gerade dabei, seinen Meister zu machen. 2024 hat er beim Unternehmen Hupfeld und Schlöffel im nordhessischen Berkatal seine Ausbildung als Metallbauer abgeschlossen und überlegte zunächst zu studieren. Doch dann wurde er von der Geschäftsleitung seines Betriebs angesprochen, ob er nicht noch seinen Meister dranhängen wollte. Kevin überlegte nicht lange und meldete sich für die Meisterschule an. Die besucht er jetzt in Vollzeit an fünf Tagen die Woche. Wenn alles nach Plan läuft, hat er schon im August 2025 seinen Meisterbrief in der Tasche – Fachrichtung Metallbau.
Zur Finanzierung seiner Meisterausbildung hatte Kevin schon vorher Geld angespart. Zusammen mit dem Aufstiegs-BAföG kommt er über die Runden. Außerdem kann er die Meisterprämie in Hessen erhalten. Weil sein Betrieb und seine Meisterschule in Hessen liegen, bekommt er nach erfolgreich bestandener Prüfung eine Prämie von 3.500 Euro vom Land Hessen. Auch in einer Reihe anderer Bundesländer gibt es solche Fördermöglichkeiten.
Wer sich nach der Ausbildung über die Höhere Berufsbildung etwa zum Fachberater, Meister oder Betriebswirt weiterqualifizieren möchte, erhält finanzielle Unterstützung durch das Aufstiegs-BAföG – umgangssprachlich auch Meister-BAföG genannt. Gefördert werden die Kosten der Bildungsmaßnahme und des Lebensunterhalts. Das Geld gibt es teils als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, teils als zinsgünstiges Darlehen.
Förderbedingungen beim Aufstiegs-BAföG
- Für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gibt es einen Zuschuss von 50 Prozent.
- Zu den Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt wird eine Förderung bis zur Hälfte der notwendigen Kosten und einer Höhe von bis zu 2000 Euro gewährt. 50 Prozent der Förderung sind auch hier ein Zuschuss. Für den Rest gibt es ein zinsgünstiges Bankdarlehen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau).
- Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden nach erfolgreichem Abschluss bei Existenzgründung großzügig erlassen.
- Der Höchstsatz des Aufstiegs-BAföG beträgt für Alleinstehende 1.019 Euro pro Monat.
- Verheiratete erhalten zusätzlich 235 Euro monatlich. Für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, gibt es noch mal 235 Euro.
- Eine Altersgrenze gibt es nicht.
Bessere Jobchancen durch Meister
Beruflich Qualifizierte verdienen schon früh im Erwerbsleben gutes Geld. Kommt dann nach dem Gesellenbrief der Meister oder Betriebswirt dazu, ist man noch mehr gefragt auf dem Arbeitsmarkt. Absolventen der Höheren Berufsbildung wie Meister und Meisterinnen sind weitaus seltener arbeitslos als ihre Akademiker-Kollegen. In Deutschland haben etwa 2,5 Millionen Beschäftigte einen solchen Abschluss.
Der Aufstieg zum Meister wird nicht nur durch die verbesserten Fördermöglichkeiten attraktiver. Höhere Berufsbildung gewinnt insgesamt an Bedeutung. Ein Handwerksmeister kann sich seit der letzten Änderung auch Bachelor Professional nennen. Meistertitel und Bachelor sind gleichwertig. Die IG Metall setzt sich für eine hohe Qualität der Meisterausbildung ein, erklärt Helmut Dittke vom Ressort Handwerk und Branchenpolitik der IG Metall. Die ist keineswegs selbstverständlich, weil es unterschiedliche Qualitätsstandards gibt.
Die Meisterausbildung im Handwerk wird meist von Handwerkskammern und Landesinnungen angeboten. In Berufen mit Meisterpflicht wie beispielsweise im KFZ-Handwerk, werden die Prüfungen abgenommen durch unabhängige staatliche Meisterprüfungsausschüsse der jeweiligen zuständigen höheren Verwaltungsbehörden. Die Handwerkskammern haben hier lediglich geschäftsführende Funktion. Die Angebote für Meisterkurse variieren nach Region und Bildungsträger. „Es lohnt sich, die Angebote nach Qualität und Preis zu vergleichen“, rät Dittke. „Da gibt es erhebliche Unterschiede.“
Die IG Metall arbeitet eng mit den Arbeitnehmervertrerterinnen und Arbeitnehmervertretern in den Gremien der Handwerkskammern zusammen, um gute Rahmenbedingungen für Meister zu schaffen. Dazu gehören transparente Prüfungsverfahren und eine paritätische Besetzung der Ausschüsse. Seit der letzten Änderung des Meisterprüfungsverfahrens hat die IG Metall das Recht, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorzuschlagen für die Besetzung der Prüfungsausschüsse und Prüfungskommissionen. Bei Problemen oder Klärungsbedarf bei der Meisterausbildung im Handwerk oder der Durchführung der Prüfung, steht die IG Metall ihren Mitgliedern mit Rat und Tat zur Seite. Fragen können an handwerk@igmetall.de geschickt werden.
Mehr Informationen zum Aufstiegs-BAföG gibt es auf der Seite des Bildungsministeriums
Hier gibt es die Antragsformulare zum Aufstiegs-BAföG
Informationen zu Meisterprämie/Meisterbonus in den Bundesländern: Förderdatenbank Bund, Länder und EU