Berufsausbildungsbeihilfe
Wenn die Ausbildungsvergütung nicht reicht

Wenn Du während Deiner Ausbildung in einer eigenen Wohnung lebst, reicht Deine Ausbildungsvergütung vielleicht nicht aus, um neben der Miete auch noch den Lebensunterhalt zu bezahlen. Wir zeigen Dir, welche Möglichkeiten Du hast, um den Betrag aufzustocken.

25. August 202325. 8. 2023


Minderjährige, die während ihrer Ausbildung nicht zu Hause wohnen können, weil der Betrieb zu weit vom Elternhaus entfernt ist, können finanzielle Unterstützung erhalten. Das Ganze nennt sich Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und muss bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.

Volljährige oder verheiratete Auszubildende erhalten die Beihilfe auch dann, wenn sie in der Nähe der Eltern leben. Der Grundbedarf zum Lebensunterhalt beträgt 421 Euro. Die Unterkunftspauschaule beträgt 360 Euro, wie hoch die tatsächliche Miete ist, ist nicht entscheidend. Wie hoch der jeweilige Anspruch ist, berechnet sich aus dem Verdienst der Eltern oder des Partners/der Partnerin.


Voraussetzungen für BAB

  • Du bist in der Berufsausbildung oder nimmst an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teil.
  • Du hast einen Ausbildungsvertrag für eine betriebliche (nicht nur schulische) Berufsausbildung.
  • Du kannst während der Ausbildung nicht bei Deinen Eltern wohnen, weil der Betrieb zu weit entfernt ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Hin- und Rückweg von der Wohnung der Eltern zum Ausbildungsbetrieb insgesamt mehr als zwei Stunden dauern.
  • Oder Du bist älter als 18 Jahre und/oder verheiratet und/oder hast ein Kind und wohnst in der Nähe Deiner Eltern.
  • Du erhältst noch keine mit BAB vergleichbare Leistung.
  • Die Agentur für Arbeit prüft und bestätigt, dass Du das Geld brauchst.


Antrag rechtzeitig stellen

Wurde Dein Antrag bewilligt, erhältst Du BAB während der vorgeschriebenen Ausbildungszeit oder solange, wie Du an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilnimmst. Beantrage BAB so früh wie möglich, am besten vor Beginn Deiner Ausbildung. Du erhältst den Zuschuss rückwirkend nur ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde. Den Antrag stellst Du bei der Agentur für Arbeit der Stadt, in der Du Deinen Wohnsitz hast. Hier findest Du die zuständige Behörde in Deiner Stadt.

Weitere Infos:

  • Mit dem BAB-Rechner der Agentur für Arbeit (BA) kannst Du überschlagen, wie viel Berufsausbildungsbeihilfe Du voraussichtlich bekommst.
  • Weitere Informationen zur Berufsausbildungsbeihilfe von der BA.
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