Finanzielle Unterstützung
Bafög auch für Berufsfachschüler

Wer Bafög hört, denkt oft, dass nur Hochschulstudierende auf diesem Weg Geld vom Staat erhalten. Dabei können auch Schüler oder Auszubildende Anspruch auf Leistungen haben.

1. April 20111. 4. 2011


Nämlich dann, wenn die Ausbildung nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen oder das Einkommen des Ehepartners und der Eltern finanziert werden kann. Das sogenannte Schüler-Bafög kann beantragen, wer unter 30 Jahre alt ist und eine weiterführende allgemeinbildende Schule ab Klasse 10 besucht. Dazu gehören:
 

  • Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung.
  • Fach- und Fachoberschulen.
  • Weiterbildungskollegs und Berufsaufbauschulen.


Für bestimmte Ausbildungsarten, etwa allgemeinbildende Schulen, gibt es nur dann finanzielle Unterstützung, wenn man nicht bei den Eltern wohnt und auswärts untergebracht sein muss.


Bafög: So viel Geld gibt es monatlich

Die Sätze richten sich nach der Art der besuchten Schule. Das Bafög unterscheidet auch, in welcher Lebenssituation man sich befindet. Wer zum Beispiel schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hinter sich hat, bekommt mehr Bafög. Deshalb erhalten bei ihren Eltern wohnende Schülerinnen ohne eine abgeschlossene Berufsausbildung 231 Euro im Monat. Schüler, die mit abgeschlossener Berufsausbildung beispielsweise eine Abendrealschule oder Fachoberschulklasse besuchen, erhalten 418 Euro im Monat. Wer nicht bei seinen Eltern wohnt, für den erhöht sich die Förderung auf 504 beziehungsweise 587 Euro im Monat.

Schüler müssen die Förderung nicht zurückzahlen. Studierende sowie Schülerinnen und Schüler an Höheren Fachschulen und Akademien erhalten in der Regel eine Hälfte der Förderung als Zuschuss und eine Hälfte als zinsloses Darlehen. Geld gibt es für die gesamte Ausbildungsdauer - auch während der unterrichtsfreien Zeit. Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer und ist auf maximal 10.000 Euro begrenzt.

Anträge sind beim Amt für Ausbildungsförderung (Stadt- bzw. Kreisverwaltung) zu stellen. Formblätter und Informationen gibt es unter www.das-neue-bafoeg.de.

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