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GlossarAusbildung von A bis Z

Dein Lexikon rund um Berufsbildung und duales Studium

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Berufsschule

Als Azubi bist Du berufsschulpflichtig. Das bedeutet, Dein Betrieb muss Dich für die Berufsschule freistellen. Die Unterrichtszeit gilt dabei voll als Arbeitszeit. Die Freistellung gilt für den Unterricht inklusive Pausen und für die Wegstrecke zwischen Deinem Betrieb und der Berufsschule. Wenn der Unterricht vor 9 Uhr beginnt, musst Du vorher nicht mehr zur Arbeit. Und für alle unter 18 gilt einmal pro Woche: Dauert die Schule länger als fünf Stunden, brauchst Du danach nicht mehr in den Betrieb. Solche Regelungen können auch für über 18-Jährige gelten, wenn der Betrieb an einen unserer Tarifverträge gebunden ist oder der Betriebsrat entsprechende Vereinbarungen getroffen hat. Bei Fragen oder Problemen: Sprich Deine JAV, Deinen Betriebsrat oder Deine IG Metall vor Ort an.