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GlossarAusbildung von A bis Z

Dein Lexikon rund um Berufsbildung und duales Studium

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Berufsausbildungbeihilfe

Du hast einen Ausbildungsplatz gefunden, aber weit weg von zu Hause? Unter bestimmten Bedingungen hast Du dann Anspruch auf finanzielle Unterstützung vom Staat. Du erhältst BAB, wenn Du während der Ausbildung nicht bei Deinen Eltern wohnen kannst, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt ist. Bist Du über 18 Jahre alt oder verheiratet oder hast Du mindestens ein Kind, kannst Du auch dann BAB erhalten, wenn Du in erreichbarer Nähe zum Elternhaus lebst. Gezahlt wird für die Dauer der Ausbildung. Wichtig ist dabei, dass der Antrag rechtzeitig - am besten vor Beginn der Ausbildung - bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit gestellt wird. Wird die BAB nach Beginn der Ausbildung beantragt, wird sie rückwirkend frühestens von Beginn des Monats an geleistet, in dem sie beantragt worden ist. Ob und in welcher Höhe eine Beihilfe gezahlt wird, ist von der Höhe deiner Ausbildungsvergütung und des Einkommens Deiner Eltern abhängig.

Als dual Studierende*r hast Du leider keinen Anspruch auf BAB.

Informationen und Anträge zur Berufsausbildungsbeihilfe erhältst Du bei allen Arbeitsagenturen.