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GlossarAusbildung von A bis Z

Dein Lexikon rund um Berufsbildung und duales Studium

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Schichtarbeit

In einigen Betrieben wird im Schichtdienst gearbeitet. Wenn Du unter 18 Jahre alt bist, darfst Du nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz in einem Schichtbetrieb bis 23 Uhr beschäftigt werden. Zwischen Feierabend und Arbeitsbeginn am nächsten Tag müssen immer zwölf freie Stunden liegen. Bist Du über 18 Jahre alt, hast Du Anspruch auf mindestens elf Stunden Freizeit zwischen zwei Schichten. Das sind die gesetzlichen Mindeststandards. Es kann gut sein, dass die Regelungen des Tarifvertrags, der für dich gilt, besser sind. Darüber hinaus gibt es für Schichtarbeit noch viele weitere Vorgaben. Informiere dich bei deiner JAV, deinem Betriebsrat oder deiner IG Metall vor Ort.