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GlossarAusbildung von A bis Z

Dein Lexikon rund um Berufsbildung und duales Studium

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Übernahme

Wie geht es nach Deiner Ausbildung weiter? Gesetzlich geregelt ist die Übernahme nur für Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen (JAVen). Aber in vielen Branchen gibt es tarifvertragliche Regelungen. In den Tarifverträgen der IG Metall sind Fristen zur Bekanntgabe der Übernahmeabsichten und unterschiedliche Mindestregelungen vereinbart - von sechs Monaten bis hin zur unbefristeten Übernahme zum Beispiel in der Metall- und Elektroindustrie. Einen Rechtsanspruch auf tarifvertragliche Leistungen hast Du nur als IG Metall-Mitglied.