In den Tarifbewegungen der letzten vierzehn Jahre hat die IG Metall einige Verbesserungen für Beschäftigte in Leiharbeit durchgesetzt. Dazu gehört eine deutliche Steigerung der Entgelte, auch über sogenannte Branchenzuschläge. Leiharbeitnehnerinnen und Leiharbeitnehmer erhalten zudem Sonderzahlungen wie das erhöhte Weihnachts- und Urlaubsgeld. Nur für unsere Mitglieder gibt es zudem zweimal im Jahr mit dem Mitgliedervorteil eine Extrazahlung von jeweils mindestens 286,85 Euro. Der Urlaubsanspruch wurde ebenfalls erhöht, auf bis zu 30 Tage im Jahr.
Das haben wir als IG Metall und DGB-Gewerkschaften geschafft, weil wir viele sind. Denn als Mitglied sichert man sich nicht nur den exklusiven Mitgliedervorteil, sondern stärkt auch die IG Metall für Tarifrunden. Nur eine starke IG Metall kann starke Tarifergebnisse durchsetzen. Wenn Du noch kein Mitglied bist – informiere dich hier.
Der Stundenlohn der Entgeltgruppe 1 (EG 1), zugleich auch der Mindestlohn in der Leiharbeit, stieg von 7,01 Euro (Ost) auf 14,96 Euro (seit 1. Januar 2026). Das ist ein Plus von 113,41 Prozent in vierzehn Jahren und entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Lohnsteigerung von bis zu 8,1 Prozent. Und die Entgelte steigen durch den aktuellen Tarifabschluss auch zukünftig: um 2,5 Prozent zum 1. Septenber 2026 und um weitere 3,5 Prozent zum 1. April 2027. Im Jahr 2021 wurde zudem die Ost-West-Angleichung abgeschlossen, seitdem gilt für Leihbeschäftigte bundesweit eine einheitliche Entgelttabelle.

Dazu kommen Branchenzuschläge. Sie werden während des Einsatzes in der Metall- und Elektroindustrie, in der Holz- und Kunststoffindustrie und der Textil- und Bekleidungsindustrie fällig. So bekommen Leihbeschäftigte mehr Geld – seit Herbst 2023 sogar schon ab dem ersten Einsatztag. Die Zuschläge sind nach Dauer der Beschäftigung im Entleihbetrieb gestaffelt. Dadurch stiegen die Stundenentgelte der EG 1 von in der Metall- und Elektroindustrie eingesetzten Leihbeschäftigten in der höchsten Stufe der Branchenzuschläge von 10,52 Euro auf 24,68 Euro. Hier ist das Plus mit 134,6 Prozent bzw. rechnerisch 9,61 Prozent jährlich sogar noch größer. Zudem wurde 2025 eine Verbesserung bei der sogenannten „Deckelung“ für Einsätze in der Metall- und Elektoindustrie erreicht. Leihbeschäftigte mit einem Einsatz in dieser Branche erhalten dadurch in der fünften Zuschlagsstufe (ab neun Einsatzmonaten) zukünftig mehr Geld pro Stunde.
Leiharbeitnehmer bekommen durch DGB-Tarifverträge zudem Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Der genaue Betrag hängt für Leihbeschäftigte von der individuellen Beschäftigungsdauer beim Verleiher ab. Ab 2021 sind diese Jahressonderzahlungen deutlich angestiegen. Seit 2024 erfolgt die Erhöhung tarifdynamisch, mit jeder Entgelterhöhung steigen also auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Das gilt auch für den seit 2021 gezahlten Mitgliedervorteil: Mitglieder der DGB-Gewerkschaften erhalten eine Extrazahlung zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Über 1000 Euro extra im Jahr können Leiharbeitnehmer*innen erhalten, je nach Beschäftigungsdauer beim Verleiher. Dafür müssen Sie einen Antrag beim Verleiher stellen. Voraussetzung: Mindestens sechs Monate Mitgliedschaft und sechs Monate Beschäftigung beim Verleiher am jeweiligen Stichtag.
Im Jahr 2024 erhielten Leihbeschäftigte zusätzlich eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie (IAP).

Neben einem Mehr an Geld ist auch der Urlaubsanspruch in der Leiharbeit seit 2021 deutlich erhöht: 25 Arbeitstage im ersten Beschäftigungsjahr, 27 Arbeitstage im zweiten und dritten Beschäftigungsjahr und 30 Arbeitstage ab dem vierten Beschäftigungsjahr.
Nicht zuletzt konnten im Zuge der Vereinheitlichung des sogenannten Manteltarifvertrags im Jahr 2025 einige Verbesserungen erreicht werden. Dazu gehören zum Beispiel: