In der Kfz-Tarifrunde 2025 hat die IG Metall neben mehr Geld auch den neuen Tarifvertrag WorkFlex+ durchgesetzt. Dieser gibt nun auch Beschäftigten im Kfz-Handwerk die Möglichkeit, Geld in bis zu 5 zusätzliche freie Tage im Jahr umzuwandeln.
Mit WorkFlex+ kannst du ganz flexibel einen Teil deines Gehalts in zusätzliche freie Tage umwandeln. So bekommst du mehr Zeit für dich, deine Familie oder deine Hobbys – und das ganz unkompliziert!
Alle Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben, die schon mindestens 12 Monate dabei sind, können WorkFlex+ nutzen. Ausgenommen sind nur Auszubildende, Praktikant*innen, Volontär*innen und ähnliche Beschäftigungsverhältnisse. Auch leitende Angestellte oder Prokuristen können je nach Tarifgebiet ausgeschlossen sein. Frag bei Deiner IG Metall-Geschäftsstelle vor Ort nach.
Du kannst bis zu 5 zusätzliche freie Arbeitstage pro Kalenderjahr beantragen. Die freien Tage werden immer als ganze Tage genommen. Halbe Tage oder einzelne Stunden sind leider nicht möglich.
An WorkFlex+ Tagen bekommst du kein Gehalt – weder tariflich noch übertariflich. Der Wert eines Tages wird wie bei einem Urlaubstag berechnet.
Du stellst den Antrag einfach wie bei normalen Urlaubstagen – im Rahmen der üblichen Urlaubsplanung deines Betriebs. Das geht entweder kurzfristig oder im Rahmen der Jahresplanung. Die ersten WorkFlex+ Tage kannst du ab dem 1. Oktober 2025 für das Jahr 2026 beantragen.
Deine Wünsche werden berücksichtigt, solange keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen oder Urlaubswünsche anderer Kolleginnen und Kollegen. Im Dezember sind grundsätzlich keine WorkFlex+ Tage möglich. Außerdem dürfen maximal 20 Prozent einer Beschäftigtengruppe gleichzeitig WorkFlex+ nehmen. Bei kleinen Gruppen (unter 5 Personen) kann es sein, dass nur eine Person frei bekommt.
Wenn du krankgeschrieben bist, gilt der Tag als nicht verbraucht. Du bekommst dein Gehalt wie gewohnt und kannst den Tag später neu beantragen. Aber: Nicht genommene WorkFlex+ Tage verfallen am Jahresende.
Für jeden vollen Monat ohne Gehaltsanspruch (z.B. Elternzeit) reduziert sich dein Anspruch anteilig. Beispiel: Bei 3 Monaten Elternzeit im Jahr hast du noch Anspruch auf 4 WorkFlex+ Tage.
Nein, die Tage müssen im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Sie verfallen am 31. Dezember.
Wenn du ein Arbeitszeitkonto hast, sollte es bei Antragstellung im Plus sein – außer die Minusstunden sind durch betriebliche Gründe entstanden. Frag dazu Deinen Betriebsrat.
Ja, der Betriebsrat kann Details wie das Antragsverfahren oder die Urlaubsplanung in einer Betriebsvereinbarung regeln.
Das kann regional je nach Tarifgebiet unterschiedlich sein. Bei Fragen hilft dir die IG Metall vor Ort weiter. Grundsätzlich kann sich das Urlaubsentgelt durch WorkFlex+ Tage theoretisch verringern, praktisch bleibt die Zahlung aber meist konstant.
Wenn du WorkFlex+ Tage im Bemessungszeitraum nimmst, kann das dein Einkommen und damit das Kurzarbeiter- oder Krankengeld geringfügig beeinflussen.
Auch Teilzeitkräfte haben Anspruch auf 5 WorkFlex+ Tage pro Jahr, egal wie viele Tage sie arbeiten. Befristet Beschäftigte können WorkFlex+ nutzen, wenn sie mindestens 12 Monate im Betrieb sind. Läuft der Vertrag vor dem Jahresende aus, wird der Anspruch anteilig berechnet.