Ausbildungszeit im Ausland
Blick über den Tellerrand

Azubis können bis zu einem Viertel ihrer Ausbildungszeit in einem anderen Land absolvieren. Der Blick über den Tellerrand erweitert nicht nur den Horizont. Er bietet jungen Menschen auch beruflich mehr Chancen.

28. Oktober 201028. 10. 2010


„In Portugal habe ich eine andere Arbeitskultur erlebt und gelernt, mich auf portugiesisch zu verständigen. Heute muss man Flexibilität beweisen, das ist positiv für die weitere Laufbahn“, sagt Dennis Meimbresse. Der 19-Jährige Metaller hat bei VW in Hannover eine Ausbildung zum Mechatroniker absolviert. Vier Monate davon hat er bei ATEC im portugiesischen Palmela verbracht.


Im Ausland die Weichen für die berufliche Entwicklung stellen

Jedes Jahr sammeln tausende Auszubildende aus Deutschland Erfahrungen in einem anderen Land. Damit qualifizieren sie sich weiter und verbessern auch ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Nicht nur bei großen, auch bei kleinen und mittelständischen Unternehmen kommt Auslandserfahrung von Beschäftigten gut an. Sie stellt Weichen für die berufliche Entwicklung und ermöglicht Perspektiven über Deutschland hinaus. Ein Zertifikat bescheinigt die erworbenen Kompetenzen.


Berichtsheft nicht vergessen

Während der Zeit im Ausland zahlt der Arbeitgeber die Vergütung weiter. Er muss jeden Auslandsaufenthalt der zuständigen Kammer melden und einen Ausbildungsplan mit ihr abstimmen, wenn er länger als vier Wochen dauert.

Die Auslandszeit muss der Chef in den Ausbildungsvertrag aufnehmen. Zudem muss er bei der Krankenkasse die Entsendung in das entsprechende Land bescheinigen lassen.

Bei der Berufsschule beantragt der Azubi, dass er für die Zeit im Ausland freigestellt wird. Dort muss er zwar keine Berufsschule besuchen, doch den versäumten Stoff sollte er selbstständig nachholen. Auch das Berichtsheft müssen Ausland-Azubis weiterführen.


Zuschüsse und Krankenversicherung

Die Kosten für Reise und Unterkunft zahlt der Azubi. Dafür gibt es auch Zuschüsse, etwa über das europäische Berufsbildungsprogramm "Leonardo da Vinci" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Zudem helfen die sogenannten Mobilitätsberater der Industrie und Handelskammer sowie der Handwerkskammer bei Fragen zu Auslandsaufenthalten und Förderungsmöglichkeiten.

Der Versicherungsschutz der deutschen Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen besteht innerhalb der EU in der Regel weiter. Unser Tipp: Bei der Krankenkasse erkundigen, welche Leistungen bei Krankheit im Ausland übernommen werden. Auch die Berufsgenossenschaft sollte über die Zeit im Ausland informiert sein.

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