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GlossarAusbildung von A bis Z

Dein Lexikon rund um Berufsbildung und duales Studium

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Kündigung

Für eine Kündigung gibt es Spielregeln. Während der Probezeit kannst Du von heute auf morgen kündigen. Du musst in diesem Fall auch keinen Grund dafür angeben. Dasselbe gilt für Deinen Betrieb. Nach der Probezeit geht ohne Begründung nichts mehr: Damit Dein Arbeitgeber Dir jetzt kündigen kann, müsstest Du schon eine ziemlich große Dummheit begangen haben, z.B. Diebstahl oder häufiges unentschuldigtes Fehlen. Auch wenn Du von Dir aus Deine Ausbildung nach der Probezeit abbrechen oder eine andere anfangen willst, musst Du das schriftlich und mit Begründung tun. Es gilt eine Frist von vier Wochen. Egal wie: Schalte bei Kündigung immer Deine JAV, Deinen Betriebsrat oder Deine IG Metall ein.