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GlossarAusbildung von A bis Z

Dein Lexikon rund um Berufsbildung und duales Studium

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Kindergeld

Wenn Du jünger bist als 25 Jahre und eine Ausbildung machst, bekommen Deine Eltern Kindergeld für Dich - egal, wie hoch Deine Ausbildungsvergütung ist. Kindergeld wird unter Umständen auch gezahlt, wenn Du Dich zwischen zwei Ausbildungen befindest oder zum Beispiel während des Studiums nebenbei in Teilzeit bis zu 20 Stunden jobbst. Auch wenn Du einer geringfügigen Beschäftigung nachgehst, bekommen Deine Eltern weiter Kindergeld. Mehr Infos erhältst du bei Deiner IG Metall-Geschäftsstelle oder bei der Bundesagentur für Arbeit.