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GlossarAusbildung von A bis Z

Dein Lexikon rund um Berufsbildung und duales Studium

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Krankschreibung und Krankmeldung

Krankschreibung. Das ist ein ärztliches Attest. Der gelbe Schein. Darin steht, dass Du wegen Krankheit nicht zur Arbeit kommen kannst und wie lange Du voraussichtlich fehlen wirst. Wichtig ist, den Arbeitgeber direkt am ersten Tag darüber zu informieren, dass Du zum Arzt gehst und nicht zur Arbeit erscheinst. Spätestens am dritten Tag Deines Fehlens muss die Krankschreibung in Deiner Firma vorliegen. Nach neuester Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitgeber verlangen, dass die Krankmeldung schon für den ersten Krankheitstag vorgelegt werden muss. Manchmal gibt es auch großzügigere Regelungen, also: sicherheitshalber nachfragen!