27. August 2012
So verkürzt du die Ausbildung
Es geht auch kürzer
Wer fit ist, kann die Ausbildungszeit um bis zu acht Monate verkürzen. Das hat Vorzüge: Die vorzeitige Übernahme in ein Arbeitsverhältnis und damit der Anspruch auf das volle Facharbeitergehalt – oder der nahtlose Übergang ins Studium.

Eine Verkürzung Deiner Ausbildung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Voraussetzungen sind:

Vorbildung im jeweiligen Ausbildungsberuf

Du kannst deine Ausbildung verkürzen, wenn...

Antragstellung: Bei der Antragstellung gelten in den Bundesländern verschiedene Regelungen. Informiere dich am besten bei der zuständigen Stelle.

Zuständige Stellen sind beispielsweise bei den Handwerksberufen die Handwerkskammer und bei den Industrieberufen die Industrie- und Handelskammer (IHK).

Wichtig: Durch diese Art der Verkürzung wird eine Zeit am Anfang deiner Ausbildung verkürzt. Du steigst dann bei deiner Ausbildung im 2. Ausbildungsjahr ein. Somit hast du auch Anspruch auf die Vergütung des 2. Ausbildungsjahres!


Anrechnung von Schulabschlüssen

Du kannst deine Ausbildung verkürzen, wenn...

Antragstellung: Den Antrag auf Verkürzung musst du in diesem Fall gemeinsam mit deinem Ausbilder stellen. Am besten wird der Antrag zu Beginn der Ausbildung gestellt. Die Verkürzung muss spätestens so beantragt werden, dass noch mindestens 1 Jahr an Ausbildungszeit bleibt.

Wichtig: Durch diese Art der Verkürzung wird eine Zeit am Anfang deiner Ausbildung verkürzt. Du steigst dann bei deiner Ausbildung im 2. Ausbildungsjahr ein. Somit hast du auch Anspruch auf die Vergütung des 2. Ausbildungsjahres


Überdurchschnittliche Leistungen während der Ausbildung

Du kannst deine Ausbildung verkürzen, wenn...

Antragstellung: Du kannst den Antrag auf Verkürzung selbst stellen. Dein Ausbilder und deine Berufsschule werden aber befragt, ob sie dem Antrag zustimmen.

Wichtig: Bei dieser Art der Verkürzung wird eine Zeit am Ende deiner Ausbildung verkürzt.


Verkürzung wegen mehreren Gründen

Du kannst deine Ausbildung auch wegen mehreren Gründen verkürzen, beispielsweise aufgrund der Vorbildung und aufgrund der überdurchschnittlichen Leistungen.

Insgesamt gibt es aber Mindestzeiten für die Ausbildung:

Antragstellung: Bei der Verkürzung der Ausbildung wegen mehreren Gründen kannst du den Antrag selbst stellen. Üblicherweise wird der Antrag nach der Hälfte der Ausbildung gestellt. Wenn du in der Zwischenprüfung überdurchschnittliche Leistungen vorweisen kannst, solltest du den Antrag sofort stellen.

Wichtig: Bei der Verkürzung wegen mehreren Gründen wird eine Zeit am Anfang (wegen Vorbildung) und am Ende deiner Ausbildung (wegen überdurchschnittlichen Leistungen) verkürzt.


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