Übernahme bedeutet, dass Auszubildende nach Abschluss ihrer Ausbildung von ihrem ausbildenden Betrieb oder Unternehmen übernommen werden, also weiterhin dort beschäftigt sind.
In unserer Checkliste „Ausgelernt“ haben wir eine Zusammenfassung zu allen relevanten Schritten aufgestellt: Zeugnis, Arbeitsvertrag, Lohn und Gehalt, Studium und Erwerbslosigkeit.
Wer wird übernommen?
Wir haben es geschafft, das grundsätzliche Recht auf unbefristete Übernahme nach der Ausbildung in der Metall- und Elektroindustrie sowie in der Eisen- und Stahlindustrie durchzusetzen. Darüber hinaus ist es uns gelungen, mit vielen Unternehmen auszuhandeln, dass die Auszubildenden für ein Jahr garantiert übernommen werden. Unsere Mitglieder haben in diesen Betrieben Anspruch darauf. Erkundige Dich bei Deinem Betriebs- oder Personalrat, der Jugend- und Auszubildendenvertretung oder in unserer Geschäftsstelle bei Dir vor Ort.
Voraussetzung für die Übernahme ist die bestandene Abschlussprüfung.
Kann der Arbeitgeber die Übernahme verweigern?
Es gibt drei Gründe, weshalb Dir ein Arbeitgeber die Übernahme verweigern kann: personenbedingte, verhaltensbedingte und dringende betriebliche Gründe. In diesem Fall wendest Du Dich am besten an Deine Jugend- und Auszubildendenvertretung, den Betriebsrat oder Deine IG Metall vor Ort.
Was tun, wenn nicht klar ist, ob Du übernommen wirst?
Wenn Du noch nicht weißt, ob Du übernommen wirst, sprich Deinen Betriebsrat oder Deine Jugend- und Auszubildendenvertreterin an. Wenn Du im Betrieb keinen Ansprechpartner hast, kannst Du Dich auch an unsere Geschäftsstelle bei Dir vor Ort wenden.
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